Haus geerbt, Wohnrecht, Miete ?

24. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
juriger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Haus geerbt, Wohnrecht, Miete ?

Hallo,
wenn über ein Testament das Recht vermacht bekommt, dass Elternhaus zu übernehmen, darin aber ein 5-jähriges Wohnrecht der Mutter erwähnt wird, wie geht man damit am Besten um? Schliesst man als Kind dann einen Mietvertrag mit der Mutter ab? Und wäre dieser dann wie ein normaler Mietvertrag?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Das Wohnrecht wird doch im Grundbuch eingetragen.

Und wenn im Übergabevertrag z.B. steht, dass die NK von der Mutter getragen werden müssen, zu was soll dann ein Mietvertrag notwendig sein? Hörte ich bei Wohnrecht noch nie.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von juriger):
Schliesst man als Kind dann einen Mietvertrag mit der Mutter ab?

Nö, denn es gibt hier keinen Mietvertrag da es keine Miete gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von juriger):
Schliesst man als Kind dann einen Mietvertrag mit der Mutter ab?


Nein, man schließt mit der Mutter einen Vermächtniserfüllungsvertrag ab.

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