Haus gekauft Mieter gekündigt terror ohne Ende

5. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Madugr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus gekauft Mieter gekündigt terror ohne Ende

Hallo liebes 123recht.net
Ich habe mir mit meiner Mutter im September 2015 ein Mehrfamilienhaus gekauft und haben 2 Wohnungen wegen eingenbedarf daraufhin gekündigt. In der einen Wohnung waren verständnisvolle Menschen darin und gingen auch nach einer 3 monatigen Frist ohne Probleme. Meine Frau unser damals 3 Jähriger Sohn und ich zogen daraufhin in die freie Wohnung ein und dann begann der terror der anderen Mieter die nicht ausziehen. Wir werden fast täglich von ihnen beleidigt und dies wirklich unter die Gürtellinie. Es kamen Freunde zu uns die von ihnen einfach angemacht werden. Sie haben meine Mutter als diese Bilder im gemeinschaftlichen Flur aufhängen wollte angeschrieben das es Ruhestörung sei und es sofort zu unterlassen haben, es war 11 Uhr morgens.
Diese Familie macht uns wirklich sehr fertig ich kann es gar nicht beschreiben wie sehr es ist und immer wenn wir denken es geht nicht mehr setzen sie wieder eins oben darauf. Nun haben sie uns in der gesamten Ortschaft bei den Nachbarn schlecht gemacht ich weiß nicht wie es noch weiter gehen soll ich bin am verzweifeln, niemand glaubt uns. Wir haben eine Räumungsklage vor Gericht erwirkt so das sie zum 31.8.2016 ihren Schutz auf Räumung verlieren.
Ich habe seit ich in diesem Haus wohne immer wieder Atemnot.
Ich weiß mir leider nicht zu helfen, ich habe es mit der Polizei versucht doch diese Familie ist so gewitzt sie verdrehen einem das Wort im Mund. Sie ist eine Zigeunerin und hat pentagramme auf die Keller Türe gezeichnet, wir alarmierten die Polizei doch diese sagte wir können es nicht beweisen.
Vor 3 Tagen kamen wir vom einkaufen abends um 18 Uhr nach Hause und mein Sohn war etwas qängelich da er im Auto geschlafen hatte. Als wir das Haus betraten kam die Frau heraus und schrie meinen Sohn an ruhig zu sein woraufhin ich zurück schrie. Sie holte die Polizei und sagte ich habe angeblich eine versuchte Körperverletzung begangen. Was nicht stimmt was auch meine Frau bezeugen kann. Allerdings gibt es so viele solche Situationen und ich kann nicht mehr ich finde keinen Weg dort heraus.
Ich wäre euch sehr dankbar über ein paar Ratschläge was man in solch einer Situation tun kann denn diese Personen stellen sich immer als Opfer da obwohl sie die Täter sind.

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat:
Ich wäre euch sehr dankbar über ein paar Ratschläge was man in solch einer Situation tun kann

Verstehe ich das richtig: Es existiert ein rechtsgültiges Räumungsurteil, in dem diese Mieter zur Räumung bis zum 31.8.2016 veruteilt wurden? Wenn ihr das Verfahren mit einem Anwalt durchgeführt habt, so lasst euch von diesem erklären, wie die Räumung durchzuführen ist, wenn die Mieter nicht ausziehen. Dazu solltet ihr vielleicht jetzt schon die entsprechenden Personen (Gerichtsvollzieher, Räumungsfirma) kontaktieren und alles vorbereiten. Schlicht damit möglichst schnell Anfang September das Ding durch ist.

Bis dahin stellt jegliche Kommunikation mit den Mietern ein und ignoriert sie komplett. Damit solltet ihr die 2 Monate irgendwie überstehen. Wenn sie erstmal raus sind, dann ist die räumliche Nähe nicht mehr gegeben und die Situation wird sich vermutlich im Laufe der Zeit beruhigen.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Madugr):
Sie holte die Polizei und sagte ich habe angeblich eine versuchte Körperverletzung begangen. Was nicht stimmt was auch meine Frau bezeugen kann.


Anzeigen wegen Falscher Verdächtigung. Zeuge: Deine Frau. Strafbewährte Unterlassungserklärung per Anwalt zustellen lassen. Im Wiederholungsfalle Kohle her.

Sonst keine Kontakt mehr mit den Mietern. Nur noch schriftlich. Wenn die Mieter die Kellertür dekorieren. Zeugen holen und Mieter abmahnen.

Zitat (von cauchy):
Es existiert ein rechtsgültiges Räumungsurteil, in dem diese Mieter zur Räumung bis zum 31.8.2016 veruteilt wurden


Wenn das existiert, rechtzeitig den RA, Gerichtsvollzieher hinzuziehen. Versucht eine Berliner Räumung hinzubekommen. Wenn die Sachen abtransportiert und eingelagert werden müssen, wird es nur unnötig teuer.

Bis zum 31.8. noch Augen zu und durch. Könnt ihr nicht noch woanders hin?

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#3
 Von 
Madugr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo vielen Dank für eure Antworten
Abmahnungen haben wir schon sehr viele versendet. Die gegenanzeige haben wir auch aufgegeben und noch einige mehr doch die werden immer fallen gelassen.
Berliner Räumung hat unser Anwalt beim Gericht damals schon angekündigt.
Wir fahren jetzt im August noch 3 Wochen in Urlaub um etwas abstand von allem zu bekommen

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

@0815Frager: Willst du hier ernsthaft empfehlen, dass sich Vermieter strafbar machen sollen? Und erzähl hier keine Sülze von "Versehen".

Das Gericht hat eine Räumfristfrist bis Ende August gewährt. Im August ist der Teilnehmer 3 Wochen in Urlaub. Das sollte mit Ignorieren doch wohl hinzubekommen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Madugr):
Wir fahren jetzt im August noch 3 Wochen in Urlaub um etwas abstand von allem zu bekommen


Das wäre doch die beste Gelegenheit, Eure Wohnung auf Vordermann zu bringen.

Braucht das Haus vielleicht neue Fenster? Oder eine energetische Moderisierung? Da können die Mieter die ersten 4 Monate nicht mindern.

Zitat (von Madugr):
Nun haben sie uns in der gesamten Ortschaft bei den Nachbarn schlecht gemacht ich weiß nicht wie es noch weiter gehen soll ich bin am verzweifeln, niemand glaubt uns.


Laßt Euch von den lieben Nachbarn schriftlich geben, was die über Euch erzählen. Schaut mal bei Facebook oder Twitter, ob ihr da mal eine Beschreibung findet.... Bei der Beweislage könnt ihr auch Zivilklage einreichen oder gegen die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft vorgehen.

Und vor allem: Mit Zeugen zur Übergabe gehen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
@0815Frager: Willst du hier ernsthaft empfehlen, dass sich Vermieter strafbar machen sollen? Und erzähl hier keine Sülze von "Versehen"

Versehen sind versehen :)
Die Gegenseite konnte nichts beweisen, der Auszug steht eh vor der Türe.
Rückzug ist bei solchen Mietern die schlechteste Lösung, das habe ich selbst hinter mir, Alles was ich geschrieben habe, ist Ironie oder eben erprobt, da kam selbst der RA vom Mieterschutzbund nicht durch.
Zitat (von Ver):
Wenn das existiert, rechtzeitig den RA, Gerichtsvollzieher hinzuziehen. Versucht eine Berliner Räumung hinzubekommen. Wenn die Sachen abtransportiert und eingelagert werden müssen, wird es nur unnötig teuer.

Solche Leute lassen es darauf ankommen, am besten noch die Kosten in die Höhe treiben, ach nein die Tipps sind nach Cauchys Meinung bestimmt auch falsch.
Jedoch ist man in einer kleinen Gemeinde immer der Unmensch wenn man langjährig Mieter aus dem Haus bringt, erst wenn man allen zeigt, was für Normaden sich manchmal eingemietet hatten, wird den meisten klar, das man eben doch im Recht ist.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
ach nein die Tipps sind nach Cauchys Meinung bestimmt auch falsch.

Lies mal Antwort 1. Da steht der gleiche Tip von mir.
Zitat (von 0815Frager):
Versehen sind versehen :)
Die Gegenseite konnte nichts beweisen, der Auszug steht eh vor der Türe.

Macht das die Aktionen besser? Komische Vorstellungen von Recht und Moral hast du ...
Zitat:
Jedoch ist man in einer kleinen Gemeinde immer der Unmensch wenn man langjährig Mieter aus dem Haus bringt,

Was nun auch nicht ganz unverständlich ist, oder? Wer zieht schon gerne zwangsweise um. Das entschuldigt nicht die Aktionen der Mieter. Aber es sollte jeder nachvollziehen können, dass diese dem Vermieter nicht gerade wohlgesonnen sein werden.
Zitat (von 0815Frager):
was für Normaden sich manchmal eingemietet hatten

Vollständig am Thema vorbei. Bisher lese ich nichts von fehlenden Mietzahlungen und genau das zeichnet Mietnomaden aus. Ich empfehle zudem mal das Wort Nomade zu googeln. Das verträgt sich nämlich nicht ganz mit deiner Vermutung, dass die Mieter schon lange dort wohnen.
Zitat (von 0815Frager):
Rückzug ist bei solchen Mietern die schlechteste Lösung, das habe ich selbst hinter mir

Wenn es schon ein rechtsgültiges Räumungsurteil gibt, ist das Thema durch. Dann bereitet man sich auf eine schnelle Räumung vor und versucht ansonsten, jeden unnötigen Stress zu vermeiden. Und alle deine vorgeschlagenen Aktionen bringen nur Stress, Ärger und kosten schlimmstenfalls Geld. Sie helfen dem Vermieter absolut nicht.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wer zieht schon gerne zwangsweise um. Das entschuldigt nicht die Aktionen der Mieter. Aber es sollte jeder nachvollziehen können, dass diese dem Vermieter nicht gerade wohlgesonnen sein werden.


Wenn es ein Räumungsurteil gibt, war die Eigenbedarfskündigung der Vermieter ja wohl rechtens und die Weigerung der Mieter auszuziehen wohl nicht i.O.

Zitat (von cauchy):
Macht das die Aktionen besser? Komische Vorstellungen von Recht und Moral hast du ...


Nein. Diese Mieter nutzen auch die gesamte Bandbreite des Gesetzes aus. Und wenn ein Vermieter das macht, hat er eine komische Vorstellung von Recht und Gesetz?

Ein Haus wird verkauft und der Vermieter macht Eigenbedarf geltend. Mit welchem Recht kann der Mieter da in der Wohnung bleiben? Und den Vermieter nebst Kleinkind zu terrorisieren?



Zitat (von cauchy):
Dann bereitet man sich auf eine schnelle Räumung vor und versucht ansonsten, jeden unnötigen Stress zu vermeiden.


Cauchy, Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass diese Mieter bei einem Räumungstermin ausziehen? Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Zitat (von cauchy):
Und alle deine vorgeschlagenen Aktionen bringen nur Stress, Ärger und kosten schlimmstenfalls Geld.


Nein, dass erleichtert den Auszug. Allerdings bringt das auch die Gefahr, dass die anderen Mieter auch noch ausziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Komische Vorstellungen von Recht und Moral hast du ...

Du siehst ja was die Mieter so an den Tag legen, es gibt Mieter welche weit unter der Gürtellinie aggieren.

Zitat (von cauchy):
Was nun auch nicht ganz unverständlich ist, oder? Wer zieht schon gerne zwangsweise um. Das entschuldigt nicht die Aktionen der Mieter. Aber es sollte jeder nachvollziehen können, dass diese dem Vermieter nicht gerade wohlgesonnen sein werden.

Miete ist immer Wohnen auf Zeit, auch wenn die Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Schließlich kann man nicht vom Eigentümer erwarten, dass er trotz Haus woanders in Miete lebt.
Was dann unverständlich ist, warum sich manche Mieter entsprechend aufführen.
Zitat (von cauchy):
Vollständig am Thema vorbei. Bisher lese ich nichts von fehlenden Mietzahlungen und genau das zeichnet Mietnomaden aus.

Dir ist sicher bekannt wer erst mal die Räumungskosten bezahlen wird, und wenn bei den Mietern nichts zu holen ist, wer bleibt auf den Kosten sitzen?
Spätestens nach dem Urteil hätten die Mieter sich mit dem Auszug beschäftigen können.

Zitat (von Ver):
Allerdings bringt das auch die Gefahr, dass die anderen Mieter auch noch ausziehen.

Die Gefahr ist je nach Marktlage nicht mal gegeben, zumal ein freiwilliger Auszug für den Eigentümer doch nur Vorteile hat. Ein leeres Haus lässt sich super Sanieren, und neue Mieter zahlen gerne mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Die Gefahr ist je nach Marktlage nicht mal gegeben, zumal ein freiwilliger Auszug für den Eigentümer doch nur Vorteile hat. Ein leeres Haus lässt sich super Sanieren, und neue Mieter zahlen gerne mehr.


Völlig richtig. Doch bei "Ortschaft" gehe ich eher nicht von einem begehrten Ballungsraum aus. Und spätestens dann ist die Familie ein "Miethai".

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#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Nein. Diese Mieter nutzen auch die gesamte Bandbreite des Gesetzes aus. Und wenn ein Vermieter das macht, hat er eine komische Vorstellung von Recht und Gesetz?

Nein, das habe ich auch nicht geschrieben. 0815Frager hat diverse Vorschläge gemacht, die mit Recht und Gesetz rein gar nichts zu tun haben und diese damit gerechtfertigt, dass die Mieter das ja nicht beweisen könnten. Und das ist eben absolut daneben.

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#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

0815Frager: Du hast aber mitgekriegt, dass es ein Mehrfamilienhaus ist, in dem noch weitere Mietparteien wohnen? Ich halte es für nicht zielführend, diese dann auch noch völlig unnötig gegen sich aufzubringen, denn alle deine "Vorschläge" betreffen i.d.R. alle Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
0815Frager hat diverse Vorschläge gemacht, die mit Recht und Gesetz rein gar nichts zu tun haben und diese damit gerechtfertigt, dass die Mieter das ja nicht beweisen könnten.


Ein neu gekauftes Haus zu sanieren kann doch nicht gegen das Gesetz sein? Und nur weil Du der Auffassung bist, dass Mieter kurz vor dem Auszug einen besonderen Schutz genießen, müssen solche Arbeiten doch nicht bis zum St.Nimmerleinstag aufgeschoben werden?

Zitat (von 0815Frager):
Die Gefahr ist je nach Marktlage nicht mal gegeben, zumal ein freiwilliger Auszug für den Eigentümer doch nur Vorteile hat. Ein leeres Haus lässt sich super Sanieren, und neue Mieter zahlen gerne mehr.


Es ist noch eine andere Gefahr gegeben. Wenn (!) eine andere Wohnung frei wird, könnte die Lage mit der Eigenbedarfkündigung noch eine andere Wendung nehmen. Möglicherweise muss der Vermieter die freiwerdende Wohnung dann den Terror-Mietern anbieten? Bei unserer Gesetzgebung halte ich das nicht für ausgeschlossen.

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#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ein neu gekauftes Haus zu sanieren kann doch nicht gegen das Gesetz sein?

Entschuldige mal, lies dir die Vorschläge von 0815Frager in Antwort 4 mal durch. Die haben absolut gar nichts mit einer Sanierung zu tun. Das sollen reine Sabotage-Aktionen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Möglicherweise muss der Vermieter die freiwerdende Wohnung dann den Terror-Mietern anbieten? Bei unserer Gesetzgebung halte ich das nicht für ausgeschlossen.

Das ist bereits seit 6 Jahren so: BGH VIII ZR 78/10



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die haben absolut gar nichts mit einer Sanierung zu tun. Das sollen reine Sabotage-Aktionen sein.


Alten Putz erneuern, elektrische Anlagen und Wasserleitungen überprüfen sind für Dich reine (!) Sabotage-Aktionen?

Weiß Du, ob die Mieter nicht schon längst in der Wohnung schwarze Messen abhalten? Die Pentagramme an der Kellertür sind doch schon erste Anzeichen.

Bei diesen Mietern ist ja schon Bilder aufhängen und Kinder-Quengeln Ruhestörung, ob da ein Bohrhammer noch einen Unterschied macht, wage ich mal zu bezweifeln.

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#18
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Möglicherweise muss der Vermieter die freiwerdende Wohnung dann den Terror-Mietern anbieten? Bei unserer Gesetzgebung halte ich das nicht für ausgeschlossen.

Das ist bereits seit 6 Jahren so: BGH VIII ZR 78/10
Das aber nur, wenn die Wohnung noch während der Mietzeit der Terror-Mieter frei wird. Da offenbar bereits ein Räumungsvergleich anhängig ist, müsste man mal prüfen, ob das denn noch Mieter oder lediglich zu duldende Nutzer sind zu dem Zeitpunkt, zu dem der andere Mieter den Mietvertrag gekündigt hat.
Also konkret: Der Terror-Mieter muss zum 31.8. ausziehen. Der andere Mieter kündigt ordentlich mit dreimonatiger Frist. Dann ist die Wohnung des anderen Mieters am 31.8. noch nicht frei und muss somit auch nicht angelboten werden - auch dann nicht, wenn Terror-Mieter nicht auszieht und die Zwangsräumung erst nach Auszug des anderen Mieters stattfindet. Auch das ist bereit höchstrichterlich abgesegnet, weil nämlich ein sich nicht vertragskonform verhaltender (Terror-) Mieter nicht gegenüber einem vertragskonformen bevorteilt werden sollte.

@Ver: es macht vielleicht keinen Unterschied für den Terror-Mieter. Aber anerkanntermaßen hilft körperliche Betätigung beim Stressabbau. Wenn der TE also die Bohrhammermaßnahmen entspannend findet (warum auch immer - die schönste Freude ist ja bekanntlich...), macht es für ihn durchaus einen Unterschied, diese durchzuführen statt ruhig da zu sitzen. Und dass sie für das Haus nützlich sind, steht ja wohl außer Frage.

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#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Und dass sie für das Haus nützlich sind, steht ja wohl außer Frage.


Ich bin auch dieser Meinung. Ich würde eher die Fenster austauschen oder den Keller sanieren..... So nach der neuen EnEV.

Nur Cauchy hält die notwendig Sanierung des Mietobjekts für Sabotage.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ich bin auch dieser Meinung. Ich würde eher die Fenster austauschen oder den Keller sanieren..... So nach der neuen EnEV.

Nur Cauchy hält die notwendig Sanierung des Mietobjekts für Sabotage.

Willst du nur spielen, trollst du nur rum oder was soll das? Die Antwort von 0815frager scheint inzwischen - meiner Meinung nach zu Recht - entfernt worden zu sein. Die Intention bei den dort vorgeschlagenen Aktionen war eindeutig zu erkennen und hatte aber rein gar nichts mit notwendigen Sanierungen zu tun. Es ging ihm einfach nur um Sabotage bzw. um die größtmögliche Störung des Mieters.

Und ich selber bin inzwischen deutlich genervt, wenn du mir hier dauernd Dinge unterstellst, die ich weder gesagt noch gemeint habe. Notwendige Sanierungsarbeiten habe ich mit keinem Wort angesprochen. Die machen meiner Meinung nach in dieser Restlaufzeit in den Mieträumen der problematischen Mieter aber schlicht keinen Sinn. Zum einen wird man größere Arbeiten rein zeitlich nicht durchsetzen können. Zum anderen würde man einem Richter erklären müssen, warum die Arbeiten nicht noch 2 Monate warten konnten, um sie dann ohne Einschränkungen der Mieter durchzuführen. "Ich wollte den Mieter ärgern" ist dann sicherlich keine hilfreiche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die machen meiner Meinung nach in dieser Restlaufzeit in den Mieträumen der problematischen Mieter aber schlicht keinen Sinn. Zum einen wird man größere Arbeiten rein zeitlich nicht durchsetzen können. Zum anderen würde man einem Richter erklären müssen, warum die Arbeiten nicht noch 2 Monate warten konnten, um sie dann ohne Einschränkungen der Mieter durchzuführen.


Kein Mensch (auch nicht 0815!) hat von Sanierung in den Mieträumen der problematischen Mietern gesprochen!

Und welchem Richter will der Nutzer denn was erzählen? Auf Unterlassung klagen? So schnell ist selbst unser AG nicht. Außerdem sind bald Gerichtsferien und Sanierungen haben keine Dringlichkeit.

Und warum sind die Nutzer, die ohne Rechtsgrundlage eine Wohnung weiterhin nutzen, schützenswerter, als die neuen Bewohner?

Zitat:
"Ich wollte den Mieter ärgern" ist dann sicherlich keine hilfreiche Antwort.


Und auch das ist eine Unterstellung... Und es ist kein Mieter mehr! Wenn es ein Räumungsurteil gibt, ist der Mieter schon lange ein Nutzer, weil der Mietvertrag schon beendet ist.

Ein Richter ist auch nicht blöd und kennt Handwerker und das Wetter in Deutschland.

Vielleicht richten sich auch Handwerker nicht nach den Bedürfnissen von scheidenden Mietern?

Fenster austauschen im Sommer bzw. bei besseren Wetter ist sicher ein Argument. Oder Kellerdeckensanierung außerhalb der Heizperiode, wäre auch so eine Maßnahme.


-- Editiert von Ver am 06.07.2016 15:58

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Madugr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo vielen Dank für eure Beiträge
Das mit dem renovieren haben wir schnell wieder unterlassen da wir von der anderen Seite sehr wörtlich attackiert werden.
Mein Werkzeug musste ich einschließen da mir die. Gartenwerkzeuge abhanden gekommen sind leider ohne Beweise.
Tonaufnahmen habe ich gemacht aber lt. Polizei darf ich fiese nicht verwenden um zu beweisen wie dreist diese Personen sind.

Wir wohnen in einem kleinen Dorf

Ich denke wir sollten irgendwie durchhalten ohne uns zu ärgern was in dieser Situation wirklich sehr leicht gesagt ist und auch oft nicht möglich ist da man ja nicht alles über sich hergehen lassen muss.

Und diese Familie ist wirklich weit unter der Gürtellinie wie oben schon beschrieben.
Ich hätte bis vor diesem halben Jahr auch nicht gedacht das es solch eine Art Menschen gibt doch nun verstehe ich auch viele Vermieter die sagen das sie nicht mehr vermieten wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Madugr):
Das mit dem renovieren haben wir schnell wieder unterlassen da wir von der anderen Seite sehr wörtlich attackiert werden.


Das läßt man ohnehin einen Handwerker machen.

Zitat (von Madugr):
Tonaufnahmen habe ich gemacht aber lt. Polizei darf ich fiese nicht verwenden um zu beweisen wie dreist diese Personen sind.


Das ist richtig! Bloß nicht, da hat man zu Recht eine Strafanzeige am Hals. Da helfen nur Zeugen (Handwerker, Freunde etc.).

Zitat (von Madugr):
Ich hätte bis vor diesem halben Jahr auch nicht gedacht das es solch eine Art Menschen gibt doch nun verstehe ich auch viele Vermieter die sagen das sie nicht mehr vermieten wollen.


Doch, die gibt es. Und viel Glück, wenn sich etwas tut, doch bitte eine Nachricht hier im Forum. Es ist vielleicht auch für weitere Nutzer interessant, wie es ausgegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

(Editiert - persönliche Angriffe, Bezugnahme auf editierten Aufruf zu Straftaten)

-- Editiert von Moderator am 08.07.2016 12:58

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von Madugr):
Wir fahren jetzt im August noch 3 Wochen in Urlaub um etwas abstand von allem zu bekommen


Das wäre doch die beste Gelegenheit, Eure Wohnung auf Vordermann zu bringen.

Braucht das Haus vielleicht neue Fenster? Oder eine energetische Moderisierung? Da können die Mieter die ersten 4 Monate nicht mindern.

Zitat (von Madugr):
Nun haben sie uns in der gesamten Ortschaft bei den Nachbarn schlecht gemacht ich weiß nicht wie es noch weiter gehen soll ich bin am verzweifeln, niemand glaubt uns.


Laßt Euch von den lieben Nachbarn schriftlich geben, was die über Euch erzählen. Schaut mal bei Facebook oder Twitter, ob ihr da mal eine Beschreibung findet.... Bei der Beweislage könnt ihr auch Zivilklage einreichen oder gegen die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft vorgehen.

Und vor allem: Mit Zeugen zur Übergabe gehen!


Tolle Tipps um rechtlich in der Grauzone zu agieren...Kein Wunder warum Vermieter einen so schlechten Ruf genießen...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
(Editiert - persönliche Angriffe, Bezugnahme auf editierten Aufruf zu Straftaten)

-- Editiert von Moderator am 08.07.2016 12:58


Meiner Meinung sollten einige Leute wirklich das Forum verlassen. Das hat nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Tolle Tipps um rechtlich in der Grauzone zu agieren...

Sorry, aber da ist keine rechtliche Grauzone.



Wenn ich vor dem Einzug eine Wohnung saniere, dann ist das ganz normal.
Wird ja such gemacht wenn nach der Sanierung "nur" Mieter einziehen.



Und Beweise bezüglich der Verleumdungen zu sammlen ist ja wohl auch ganz normal.
Eben weil man als Vermieter keinen so schlechten Ruf genießen möchte.



Und mit Zeugen zur Übergabe gehen ist der Standardrat den hier auch jeder Mieter bekommt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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