Haus kaufen -> Mieter raus wegen Eigenbedarfs

25. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
snoby
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus kaufen -> Mieter raus wegen Eigenbedarfs

Hallo,
ich hätte evt. die Möglichkeit ein Haus mit Werkstatt zu kaufen in welchem seit über 20 Jahren ein Mieter wohnt. Dieser zahlt schon seit einigen Jahren nur unregelmäßig Miete ( der Vermieter hat ihm deshalb auch schon in eigenregie Werkzeuge "gepfändet" um die Mietforderungen zu realisieren ).
Der Mieter bestreitet soweit mir bekannt ist seinen Haupt-Lebensunterhalt nicht mehr mit der Werkstatt im Haus sondern, er geht stundenweise zum Arbeiten ( die Werkstatt betreibt er nur noch als Hobby / max. Nebenerwerb ).
Wenn ich das Haus kaufe, mit welchen Kündigungsfristen wegen Eigenbedarfs habe ich zu rechnen ?
Mein Problem ist das in einem Jahr der Zeit-Mietvertrag meiner Mietwohnung ausläuft und ich mir bis dahin etwas neues suchen sollte, wenn ich nicht auf der Straße leben möchte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Bei einer Mietdauer von 20 Jahren des Mieters musst Du eine Kündigungsfrist von mindestens 9 Monaten einhalten. Wenn die Kündigungsfristen des alten Mietrechtes ausdrücklich vereinbart wurden, dann sind es sogar 12 Monate.

Daneben stellt sich noch die Frage, wie der Mieter auf eine Eigenbedarfskündigung reagiert. Wenn danach eine Räumungsklage notwendig ist, dann kann das noch länger dauern und kann auch mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sein.

Je nach genauem Zahlungsverhalten kommt eventuell eine außerordentliche fristlose Kündigung aufgrund von Mietrückständen oder dauernder unpünktlicher Zahlung in Frage.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
wie hh schon bemerkte, ist bei einer
nötigen Räumungsklage ( und darauf läuft das sicher hinaus) mit hohen Kosten für dich
zu rechnen.
Selbst wenn eine fristlose Kündiung gerechtfertigt sein sollte, bleibt noch die Frage, wie du den Mieter raus bekommst.

Der jetzige Besitzer wird dies auch wissen und
möchte diese Kosten sicher gern durch den
Verkauf auf dich als neuen Vermieter übertragen. Also den Kaufpreis entsprechend
drücken - wenn möglich.

Auch deinen Eigenbedarf musst du in einer Kündigung ausführlich darlegen, damit die
Kündigung rechtskräftig ist. Dabei muss deutlich werdne, dass du keinen anderen vergleichbaren wohnraum, eben mit einer solchen Werkstatt nutzen kannst.
Günstig wird sich auswirken, dass der jetzige Mieter nicht seinen gesamten Lebensunterhalt aus dem Betreiben der Werkstatt bestreitet.
Ansonsten könnte er die Härtfallregelung nutzen.
Gruß
odil

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