Haus soll verkauft werden , aber ????

27. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)
Haus soll verkauft werden , aber ????

Hallo
Ich hab da mal ein paar Fragen , und zwar wir wohnen in einem 6 Familienhaus , wo nun 2 Wohnungen leer wurden , wir anderen Mieter wussten alle das dieses Haus wo wir wohnen verkauft werden soll . Nun zogen wieder 2 Familien ein , die bisher nichts wussten das , das Haus verkauft werden , nun aber erfuhren sie es durch uns Mieter , einem ist es egal , aber eine andere Familie meinte sie wolen die Kaution zurück , und die bereits endstanden Renovierungskosten . Da die Familie bei der Vetragsunterzeichnung , nicht vom Vermietere informiert wurde das es vorhabe das Haus zu verkaufen .
Was kann sie nun tun ????

Da die andere Frage , der Vermieter gab das Haus nun einem Makler ab , der es ins Internet stellte , nunr aus unser Mietersicht unter falschen Tatsachen , die wir als Mieter widerlegen . Was können wir da machen ????

Dann die letzte Frage was kann auf uns noch verbleibenden Mieter nunzukommen wenn das Haus verkauft werden sollte , wo man aber dazu sagen muss der Makler stellte das Haus so ein das man es als Kapital oder zum Eigennutz erwerben kann . Wir schweben nun alle ewtas im Ungewissen , was wir nun machen können , ausser abwarten und Tee trinken . Und welche Rechte hat der neue Vermieter ????

Ich bin allen dankbar die uns da etwas weiterhelfen könnten .

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

1.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Mieter (auch Neumieter) über Verkaufsabsichten zu informieren.

2.
Ob der Vermieter evtl. Kaufinteressenten belügt (was sind das überhaupt für falsche Tatsachen ?), ist nicht Euer Bier.

3.
Der neue Vermieter hat exakt dieselben Rechte wie der alte Vermieter; also keine Änderung für Euch.
Ausnahme: Aufteilung des Hauses in Eigentumswohnungen und Verkauf; dann haben die neuen Vermieter bzgl. Eigenbedarfskündigung (ist aber gemeindeabhängig) unter Umständen weniger Möglichkeiten als der alte Vermieter.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

noch einmal: Der neue Käufer muß eure Mietverträge in all seinen Bestandteilen übernehmen. Wichtig: Mit dem neuen Eigentümer keinen neuen Mietvertrag abschließen.

So einfach kann man aus Mietwohnungen keine EIgentumswohnungen machen,so viel ich weiß, gibt es da bauliche Bestimmungen. Außerdem, wenn in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, habt ihr Vorkaufsrechte.

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#3
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die schnellen Anworten .
Also wie ich nuin verstanden habe , haben wir erstmal nicht viel zu befürchten =???

Aber hat die Familie nun die Möglichkeit aus dem Mietvertag wieder rauszukommen , und hoffen das sie das Geld zurück bekommen , da sie bisher noch nicht eingezogen sind????

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Familie ist doch schon eingezogen. Also, wenn sie wieder ausziehen möchten, dann normal kündigen, 3 Monate, dann ausziehen und warten bis die Kaution kommt.

So einfach wie ihr euch das vorstellt, geht es aber nicht.

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Eirene113

Solange es keine baurechtlichen Probleme gibt, die bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus ja eher unwahrscheinlich sind, ist eine Umwandlung in Eigentumswohnungen relativ einfach.
Aber abgesehen vom Vorkaufsrecht haben die Mieter der verkauften Eigentumswohnung für eine gewisse Zeit Kündigungsschutz gegen Eigenbedarfskündigungen (das können je nach Gemeinde durchaus schon mal 12 Jahre sein).

Wenn Tintenkleks von Geld schreibt, meint er wohl das Geld für die Renovierung vor Einzug.
Da die Mieter vom ersten Tag an den gleichen Schutz wie die Altmieter genießen, sehe ich da keinen Raum für irgendein Sonderkündigungs- oder erstattungsrecht von Renovierungskosten.

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Mieter haben auch kein Sonderkündigungsrecht oder sonst irgendetwas, geschweige Rückzahlung irgendwelcher Renovierungskosten.

Wenn eine Mietwohnung in Eigentumswohnung umgewandelt werden, gibt es gewisse Bestimmungen. Ich müßte jetzt gogogeln, um die Bestimmungen zu suchen. Bin jetzt aber zu faul dazu. Aber die gibt es.

Diesr Kündigungsschutz ist auch klar, variert bei Städten und Gemeinden.

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#7
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

( Solange es keine baurechtlichen Probleme gibt, die bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus ja eher unwahrscheinlich sind, ist eine Umwandlung in Eigentumswohnungen relativ einfach.
Aber abgesehen vom Vorkaufsrecht haben die Mieter der verkauften Eigentumswohnung für eine gewisse Zeit Kündigungsschutz gegen Eigenbedarfskündigungen (das können je nach Gemeinde durchaus schon mal 12 Jahre sein).)

Hallo denn Satz versteh ich nicht ganz , was sind baurechtliche Probleme??? Es sind keine Eigentumswohnungen bis jetzt sind es noch alles Mietwohungen , mit unbegrentzen Mietvertägen . Wie sind es da aus mit der Kündigung??? Oder mit der Umwandlung in Eigentumswohnungen ??? Und wie verhält sich die Sachlage wenn man keine Wohnung in diesem Haus kaufen will ?????

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Für die Umwandlung in eine Eigentumswohnung braucht man zuerst einmal eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. (z.B. dürfen sich nicht 2 Wohnungen einen Flur teilen; Problem mglw. bei EFH mit Einliegerwohnung; evtl. sind Einrichtungen aktuellen Bauauflagen anzupassen).
Aber bei vermieteten Mehrfamilienhäusern gibt es im Regelfall diese Probleme nicht.
Solange Ihr Euch ordentlich verhaltet und die Miete pünktlich zahlt, kann Euch nur wg. Eigenbedarf gekündigt werden. Jetzt wie später. Bei einem Verkauf als Eigentumswohnung verbessert sich Eure Situation dahingehend, daß dann ggfs. die angesprochenene Kündigungsausschlußfrist eintritt.
Wenn man keine Wohnung kaufen will, bleibt man eben Mieter.

-- Editiert von Mortinghale am 28.03.2007 09:09:06

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