Haus trotz Mietvertrag nicht frei

24. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
kerstinundkira
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus trotz Mietvertrag nicht frei

hallo zusammen,
ich habe folgendes problem: mein freund und ich haben einen mietvertrag über ein haus, beginn/einzug 1.10.04 . der vermieter sicherte uns zu (er selbst bewohnt das haus!), dass wir pünktlich zu diesem termin einziehen könnten. es hat nicht geklappt, der einzugstermin wurde 3 mal verschoben, wir konnten das haus erst zum 15.11.04 beziehen. für unsere alte wohnung hätten wir zum 1.10. einen nachmieter gehabt, der aber wegen des hick-hacks abgesprungen ist (verständlich). wir haben also jetzt folgekosten (3 weitere mieten für die alte wohnung), da wir keinen nachmieter mehr haben. können wir diese folgekosten dem vermieter des hauses in rechnung stellen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo kerstinundkira,

eine Schadensersatzforderung ist durchaus möglich.

Der Vermieter hat seine Pflicht aus dem Mietvertrag, Ihnen die Wohnung rechtzeitig zu überlassen, nicht erfüllt. Dieser Mangel führt neben Mietminderungsansprüchen gem. § 536 BGB eben auch zu Schadensersatzansprüchen; § 536 a BGB . Wenn Sie einen Nachweis darüber haben, dass der Nachmieter Ihre alte Wohung zum 1.10.2004 beziehen wollte und wegen der Verzögerung davon Abstand genommen hat, können m.E. auch die 3 Monatsmieten der alten Wohung gegenüber Ihrem neuen Vermieter geltend gemacht werden.

Können Sie diesen Nachweis nicht führen, können Sie zumindest die Mehrbelastungen der evtl. höheren Mietzahlungen der alten Wohnung bis zum Einzug in die neue Wohnung am 15.11.2004 bei Ihrem neuen Vermieter geltend machen. Es wären im Grunde alle Mehrbelastung schadensersatzpflichtig, die durch den späteren Umzug entstanden sind, sofern Sie diese auch belegen können.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
kerstinundkira
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo gruwo,

danke für die rasche antwort!
ja, ich kann schriftlich belegen, dass ein nachmieter zum 1.10. in die alte wohnung eingezogen wäre.
habe ich sie jetzt richtig verstanden, dass ich sämtliche mehrbelastungen (also nicht nur die 3 zusätzlichen mieten aus der kündigungsfrist sondern auch die mieten vom 1.10. bis zum einzug ins haus) geltend machen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Gut das Sie nachfragen, ich habe mich da etwas missverständlich ausgedrückt.

Sie können nicht beide Rechte (Mietminderung und Schadenerssatz) gleichzeitig in voller Höhe geltend machen, weil Sie dann für ca. 6 Wochen keine Miete zahlen würden.

Sie können für das Haus die Miete für die Zeit vom 1.10.2004 bis zum 15.11.2004 um 100% mindern. Wenn Sie in diesem Zeitraum in der alten Wohnung eine höhere Miete zahlen mussten als für das Haus, können Sie die Differenz als Schadensersatz geltend machen.

Nach Ihrem Umzug zahlen Sie die Miete für das Haus wieder in voller Höhe. Die Mehrbelastungen aus den Mietzahlungen für die alte Wohnung in der Zeit vom 15.11.2004 bis zum 31.12.2004 machen Sie wegen des abgesprungenen Nachmieters dann als Schadensersatz geltend.

Im Ergebnis zahlen Sie also durchgehend Miete, allerdings nicht doppelt.

MfG Gruwo

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