Haus vom Fiskus kaufen (Nachlassgericht)

21. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
einefragehabeichnoch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus vom Fiskus kaufen (Nachlassgericht)

Hallo,

ich hoffe ich habe das richtige Forum erwischt.
Wir haben vor ein Mehrfamilienhaus zu kaufen, der Besitzer ist verstorben und hat keine Erben, angeboten wurde uns das Haus vom Nachlassverwalter. Das Haus ist Sanierungsbedürftig und es wohnen noch Mieter darin. Gibt es in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht seitens des Eigentümers (also wir) , oder ist es auch in diesem Fall so das bestehende Verträge nicht gekündigt werden dürfen?

Wenn nicht und die Mieten liegen deutlich unter dem Mietspiegel und nach der Sanierung ein Mehrwert vorhanden ist, können die Mieten dann auf das Ortsübliche Niveau angehoben werden ?

Danke im voraus

PS: Nein ich habe nicht vor ein Miethai zu werden, möchte nur vorher gerne alles klären, zum RA gehen wir auch noch nur vorab eine Info wäre super.

-- Editier von einefragehabeichnoch am 21.05.2017 11:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von einefragehabeichnoch):
Gibt es in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht seitens des Eigentümers (also wir) , oder ist es auch in diesem Fall so das bestehende Verträge nicht gekündigt werden dürfen?

Kauf bricht Miete nicht, Ausnahme wäre nachgewiesener Eigenbedarf.
Zitat (von einefragehabeichnoch):
Wenn nicht und die Mieten liegen deutlich unter dem Mietspiegel

Je nach dem ob es eine Kappungsgrenze gibt bis 20 % ist eine Erhöhung zulässig.
Zitat (von einefragehabeichnoch):
nach der Sanierung ein Mehrwert vorhanden ist, können die Mieten dann auf das Ortsübliche Niveau angehoben werden

Für die Sanierung gibt es was anders, das nennt sich Modernisierungsumlage, wimit sich die Mieter anteilig mit 11% der Kosten pro Jahr beteiligen dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von einefragehabeichnoch):
oder ist es auch in diesem Fall so das bestehende Verträge nicht gekündigt werden dürfen?

Genau, oder.
Kauf bricht nicht Miete.

Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen kann wegen der Sanierung gekündigt werden. Da muss das Haus aber auf unterstem Niveau der Ausstattung sein (und eine Samierung mit Mietern unzumutbar / technisch nicht möglich sein) oder kurz vor dem Zusammenbruch stehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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