Haus zum Teil an Sohn vermieten

25. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)
Haus zum Teil an Sohn vermieten

Wir (Eltern) haben ein 90 m2 großes Haus gekauft und wollen es an den Sohn vermieten!

Das Haus ist ca. 25 km von unserem Wohnort entfernt.
Der Sohn ist im Außendienst tätig und deshalb eigentlich nur am Wochenende zuhaus !
Wir haben vor uns in diesem Haus 1 Zimmer und ein Bad für uns einzurichten, weil wir uns innerhalb der Woche ab und an mal in dem Haus befinden um für Ordnung zu sorgen (auch im Garten).
Von den Räumlichkeiten passt das sehr gut .

Es kann also sein, das wir zusammen oder einer alleine auch mal dort übernachten !


Wir haben also vor, ihm 70m2 des Hauses zu vermieten, natürlich mit Mietvertrag .


Gibt es in diesem Fall Probleme mit dem Finanzamt ?[bgcolor=transparent][/bgcolor]
Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
Wir (Eltern) haben ein 90 m2 großes Haus gekauft und wollen es an den Sohn vermieten!
Moin, warum machst du jedesmal ein neues Thema auf? Du hast doch schon mehrfach in dieser Sache gefragt.
Dir ist zu raten, den Mietvertrag und die Untermieterlaubnis schriftlich und korrekt und nachprüfbar zu gestalten.
Vor allem, weil die Bekannte deines Sohnes Leistungen vom JC haben will, also auch Wohnkosten.
Oder ist das nicht mehr aktuell? Das war doch grad erst vor 1 Monat.
Zitat (von urlhaus1):
Gibt es in diesem Fall Probleme mit dem Finanzamt

Für wen denn? Für deine 20qm Eigentum?
Warum vermietest du ihm nicht das gesamte Haus (1 Hausgrundstück) und vereinbarst mit ihm, dass ihr als Eltern auch zeitweise das Gästezimmer nutzen könnt?
Wenn ihr ihm sowieso Haus und Garten in Ordnung halten wollt?

-- Editiert von Anami am 25.09.2018 16:48

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#2
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Erst einmal bin ich für sie nicht du und unterstellen sollten sie mir nichts !!
Ich will keinen betrügen und belügen, als ehemaliger Polizist mit 43 Dienstjahren bestimmt nicht !!
Ich würde meinen Sohn ja umsonst wohnen lassen, hätte dann aber warscheinlich finanzielle Probleme mit dem Finanzamt.

Der Staat bekommt genug Geld von uns, deshalb kann man ja auch mal nach der günstigsten Lösung fragen, ohne zu betrügen.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
Ich würde meinen Sohn ja umsonst wohnen lassen, hätte dann aber warscheinlich finanzielle Probleme mit dem Finanzamt.


Nein, aber ohne Mieteinnahmen kannst Du auch nichts von der Steuer absetzen.....
Ganz einfach.....

Im allerschlimmsten Fall setzt das Finanzamt eine fiktive Miete an (meist 50% der ortsüblichen Miete)

Zitat (von urlhaus1):
Wir haben vor uns in diesem Haus 1 Zimmer und ein Bad für uns einzurichten, weil wir uns innerhalb der Woche ab und an mal in dem Haus befinden um für Ordnung zu sorgen


Da würde ich mich als Sohn echt freuen, wenn meine Eltern in meinem Wohnbereich für "Ordnung" sorgen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Algemeine Umgangsform in einem Forum wie diesem ist das "du". Wer damit nicht klarkommt, sollte einen Anwalt beauftragen. Der wird dann sicherlich die formelle Anredeform wählen.

Unabhängig davon ist die Frage im falschen Unterforum gestellt worden. Die mietrechtlichen Fragen wurde bereits ausgiebig erläutert. Steuerliche Fragestellungen passen besser ins Unterforum Steuerrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
Erst einmal bin ich für sie nicht du
Sorry, dann für Sie eben Sie.
Was habe ich Ihnen unterstellt? Ich habe Ihnen etwas geraten/vorgeschlagen, bitte lesen Sie nach.
Keineswegs unterstelle ich Ihnen, Sie wollten jemanden belügen oder betrügen.
Wenn Sie Ihren Sohn umsonst wohnen lassen wollen, kann ich Ihnen nicht sagen, ob Sie mit dem Finanzamt finanzielle Probleme bekämen. Das kann Ihnen jemand anders beantworten.
Unter Verwandten ist es aber üblich, erlaubt und gebräuchlich und auch vom Finanzamt anerkannt, dass man den Mietzins weit unterhalb der örtl. Vergleichsmiete vereinbart. (Ich glaub etwa 60%)

Haben Sie denn hier nach der günstigsten Lösung gefragt? Günstig für wen?
Bitte machen Sie doch in und mit dem Haus, was Sie möchten.
Ist es vielleicht günstiger, es an den Sohn zu verschenken? Das kann ich Ihnen leider auch nicht beantworten.
Aber es hat garantiert nichts mit dem vielen Geld zu tun, das der Staat von Ihnen bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
ehemaliger Polizist mit 43 Dienstjahren


Immer wieder bezeichnend, das bestimmte Berufsgruppen in keinster Weise zu eigenverantwortlicher Tätigkeit in der Lage sind. Die Antworten werden mehrfach gegeben, und nicht verstanden. Das Thema wird immer wieder eröffnet. Einfachste Umgangsformen im Internet sind unbekannt. Die ! - Taste prellt.

Zitat (von urlhaus1):
Der Staat bekommt genug Geld von uns


Du bekommst doch Geld vom Staat. Daher kann ich die Einstellung erst recht nicht verstehen. Du kannst natürlich gerne einen Deal vorschlagen: du bekommst nichts mehr, dann musst du auch nichts mehr zahlen (geht leider rechtlich nicht, aber wäre für solche Situationen echt praktisch).

Zitat (von urlhaus1):
Ich würde meinen Sohn ja umsonst wohnen lassen, hätte dann aber warscheinlich finanzielle Probleme mit dem Finanzamt.


Nein. Das Finanzamt interessiert das erstmal überhaupt nicht, wenn du jemanden Kostenlos in deinem Eigentum wohnen lässt. Wieso auch? Anders sieht es natürlich aus, wenn man irgendwelche Kosten von der Steuer absetzen will. Das dürfte dann nämlich scheitern.

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