Hallo Zusammen..
Hab da mal eine Frage an die...die es wissen.
Ich habe vor 3 Monaten ein 2 Stöckiges Haus gemietet.
Dort wohnte vorher eine alte Dame und Eigentümer des Hauses und diese hatte nix mehr renoviert seit zig Jahren alles musste raus auch die Teppiche und unter anderen der Teppich im Treppenhaus der abgelaufen und muffig war.
Mein Vermieter (Schwiegersohn der alten Dame) hat ihn dann auf Wunsch mit entfernt und entsorgt.
Auf meine Frage hin vor der Entfernung was darunter wäre meinte er wohl Beton. Ich sagte gut streiche ich in grau und gut ist.
Nun ist aber unter dem Teppich kein Beton.. sondern alles komplett mit Holz verkleidet und voller Teppich Kleber Reste.
Jetzt wäre doch ein Teppich besser für die Treppen gewesen ...nur mein Vermieter möchte dieses natürlich nicht bezahlen.
Meine Frage ist generell wie ist das mit dem Treppenhaus? Muss der Vermieter dort nicht für den Bodenbelag sorgen?
Gruß
-- Editier von Lotus Five am 13.12.2015 12:23
-- Editier von Lotus Five am 13.12.2015 12:24
Haus zur Miete -Treppenhaus Teppich-
13. Dezember 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2015 | 12:22
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 4x hilfreich)
Haus zur Miete -Treppenhaus Teppich-
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 19:12
Von
Status: Master (4961 Beiträge, 2377x hilfreich)
Holz ist auch als Bodenbelag anzusehen, nicht jede Treppe muss aus Beton gebaut sein.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 19:18
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 4x hilfreich)
Ja..schon nur mit Streichen wirds nix...dafür zu grob.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 19:36
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1371x hilfreich)
ZitatJa..schon nur mit Streichen wirds nix...dafür zu grob. :
Und warum klebst du auf die Stufen nicht wieder Teppichboden?
#4
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 20:00
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 4x hilfreich)
ob das gut aussehen wird ..so um ecken rum wie die treppe verläuft...;o)
Die Frage ist ja nur ..ist der Vermieter für das Treppenhaus zuständig oder ich mit dem Bodenbelag beim Einzug.
#5
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 20:23
Von
Status: Unparteiischer (9668 Beiträge, 4405x hilfreich)
ZitatDie Frage ist ja nur ..ist der Vermieter für das Treppenhaus zuständig oder ich mit dem Bodenbelag beim Einzug. :
Die Frage ist zunächst, was vereinbart wurde. Das kann aber keiner von uns wissen. Deine Schilderung klingt danach, als ob der Vermieter den Teppich entfernen sollte. Das müsste natürlich rückstandsfrei geschehen. Kleberreste sind sicherlich nicht akzeptabel und wäre ja auch bei Beton als Untergrund nicht akzeptabel gewesen.
Unabhängig davon muss der Vermieter das Haus bewohnbar übergeben (§ 535 BGB ). Kann man momentan das Treppenhaus gefahrlos betreten? Wenn nein, dann muss der Vermieter dies sicherstellen. Das bedeutet nicht, dass er einen Teppich nach deinem Wunsch legen müsste. Das bedeutet nur, dass das Treppenhaus benutzbar sein muss.
#6
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 21:05
Von
Status: Master (4961 Beiträge, 2377x hilfreich)
Zitatob das gut aussehen wird ..so um ecken rum wie die treppe verläuft...;o) :
Ohne die Einzelheiten der Absprache zu kennen, der Vermieter wurde angehalten, den alten Teppichboden zu entfernen, das hat er getan.
Wenn es jetzt keine Sicherheitsrelevanten Dinge gibt, als Mieter hat man einen Wohnraum gemietet so wie gesehen.
#7
Antwort vom 14. Dezember 2015 | 12:10
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 4x hilfreich)
Super...danke für die Antworten...
Dadurch das ..das Holz rauh ist ist die Treppe gefahrlos begehbar.
Ausser halt die vielen Kleberreste die das ganze unschön ausehen lassen.
Werde ich es wohl abschleifen müssen und danach Streichen.
Gruß
#8
Antwort vom 14. Dezember 2015 | 13:25
Von
Status: Gelehrter (10552 Beiträge, 4179x hilfreich)
Zitat:Werde ich es wohl abschleifen müssen und danach Streichen.
Kläre das bitte vorher schriftlich mit dem Vermieter, wenn es ganz dämlich kommt, darfst Du das nämlich sonst bei Auszug wieder entfernen.
#9
Antwort vom 14. Dezember 2015 | 16:24
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 4x hilfreich)
Ja werde ich machen..Danke...sicher ist sicher.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.435
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten