Hauseinganstüre fällt nicht von alleine ins Schloss

12. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mara-Jade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauseinganstüre fällt nicht von alleine ins Schloss

Hallo,
mein Vermieter hat in unserem Merhfamielienhaus (5 Wohnungen) eine neue Eingangstür einbauen lassen. Diese Tür fällt nicht von alleine ins Schloss und muss immer manuell zugezogen werden....ist das rechtens? So kann doch nicht gewährleistet werden, dass die Tür immer zu ist? Da fühle ich mich nicht sicher, vor allem Nachts! Ist das zulässig?? Wundert mich, dass es überhaupt solche Türen gibt ohne Schließ-Mechanismus...
Habe bis jetzt noch nicht mit der Hausverwaltung gesprochen, ich möchte erst Wissen wie die Rechtslage dazu aussieht und bei allem Suchen im Netz habe ich keine befriedigende Antwort gefunden.
MfG, Mara Jade

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Mara-Jade):
So kann doch nicht gewährleistet werden, dass die Tür immer zu ist?

Doch, eigentlich schon.
Und wenn nicht: der Vermieter ist durchaus nicht verpflichtet jede Unfähigkeit seiner Mieter auszugleichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mara-Jade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
der Vermieter ist durchaus nicht verpflichtet jede Unfähigkeit seiner Mieter auszugleichen.

.....................Und was ist mit den ganzen Paketdiensten usw? Muß ich dann immer 3 Stockwerke runterrennen um nachzusehen, dass die Tür zu ist? Es sind ja nicht nur alleine die Mieter die den Eingang nutzen.
Außerdem ist dies eine einfache Frage und da kann man bitte freundlich bleiben!
Danke trotzdem für diese "fundierte" Antwort.........
Mara

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#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Mara-Jade):
Diese Tür fällt nicht von alleine ins Schloss und muss immer manuell zugezogen werden....
Mein Verdacht ist dass das bei der Rechtsprechung durchaus bereits unter die Kategorie "Ständig offene Haustür" fallen könnte.
Zitat (von Mara-Jade):
und bei allem Suchen im Netz habe ich keine befriedigende Antwort gefunden.
Das Folgende könnte brauchbar sein, da ist bereits ein Musterschreiben Mängelanzeige mit dabei

https://www.mietschreiben.de/offene-haustuer-mietminderung/

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#4
 Von 
Mara-Jade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ AR377:
Danke!! Damit kann ich schon einmal etwas anfangen. Werde erst einmal mit den Nachbarn Reden, was die von unsren neuen Tür halten...vielleicht können wir das dann zusammen angehen.
Das wäre das 1. Mal in 22 Jahren, dass ich was zu meckern habe :smile:

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Mein Verdacht ist dass das bei der Rechtsprechung durchaus bereits unter die Kategorie "Ständig offene Haustür" fallen könnte.

Der Verdacht ist vollkommen unbegründet.

Wenn Lieferanten, Besucher und Mieter mit der korrekten Bedienung einer Haustüre überfordert sind, ist das genau so wenig ein Problem des Vermieters wei nebulöse Sicherheitsgefühle von Mietern, die nur bei verfizierter Türschließung eintreten.

Im übrigen muss man ja auch bei einer Automatik ja jedesmal kontrollierrn, denndie funktioniet nich immer.

Insofern ist dss mit dsr "Sicherhheit" eh ein untaugliches Argument.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Mara-Jade):
ist das rechtens?
Ja, aber vor allem ist es Pfusch. Das lässt sich richten. Man schreibe dem Vermieter bzw. der HV, dass dieser Mangel vorliegt und man diesen innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt haben will.
Zitat (von Mara-Jade):
ich möchte erst Wissen wie die Rechtslage dazu aussieht
Warum das? Woher soll dein Vermieter wissen, dass der Türeinbauer einen kleinen, vermutlich schnell zu beseitigenden Mangel hinterlassen hat ?.
Dieser kann und sollte einfach ---nachzubessern sein---. Stichwort Justieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Mara-Jade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum das? Woher soll dein Vermieter wissen, dass der Türeinbauer einen kleinen, vermutlich schnell zu beseitigenden Mangel hinterlassen hat ?.
Dieser kann und sollte einfach ---nachzubessern sein---. Stichwort Justieren.[/quote

Das ist ja das Problem! Die Tür hat keinen Mechanismus den man nach justieren könnte. Die würde ohne eingebaut..... :augenroll:

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man schreibe dem Vermieter bzw. der HV, dass dieser Mangel vorliegt

Es gibt keinen Mangel, es sei denn der Vermieter hätte die Schließfunktion mitbestellt. Aber das ist dann eine Sache alleine zwischen Vermieter und Lieferant.

Es gibt damit auch keinen Rechtsanspruch das Mieters auf Komfort- / Luxusvarianten. Muss er halt die Türe selber zu machen wie er es z.B. bei der Wohnungsabschlusstüre oder den Zimmertüren auch macht.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Mara-Jade):
Das ist ja das Problem! Die Tür hat keinen Mechanismus den man nach justieren könnte. Die würde ohne eingebaut.....


und die Tür vorher? Hatte so einen Mechanismus?

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#10
 Von 
Mara-Jade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
und die Tür vorher? Hatte so einen Mechanismus?

Ja! Wie eigentlich jede Haustür die mir je unterkommen ist. Sie hat sich nur im Sommer immer verzogen und konnte manchmal kaum geöffnet werden und das schon seit Jahren. Unser Vermieter macht nur etwas am Haus wenn es gar nicht mehr anders geht....da hat er wohl das "Sparmodell" gewählt :sad:

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#11
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

M.e. muss die Tür selbstschließend sein.

Das hat hier nichts mit Komfort sondern mit Brandschutz zu tun.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
sondern mit Brandschutz zu tun.

Das wäre ich mal sehr interessiert, wie das für den Brandschutz relevant sein sollte.


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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mara-Jade):
.....................Und was ist mit den ganzen Paketdiensten usw? Muß ich dann immer 3 Stockwerke runterrennen um nachzusehen, dass die Tür zu ist? Es sind ja nicht nur alleine die Mieter die den Eingang nutzen.

Es wird hoffentlich keine Mieter geben, die jeden, der um Einlass bittet, die Haustüre öffnet.
Ich meine, wenn einer bei Dir schellt, wirst Du Dich sicher vergewissern wollen, wer es ist, oder etwa nicht?
Wenn der Paketzusteller bei Dir läutet um Dir ein Paket zu übergeben, bist Du ja an der Haustüre um zu unterschreiben, und kannst die Türe selber schließen. Wo ist hier ein Problem?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#14
 Von 
Mara-Jade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In Zeiten von Corona lass ich den Paketdienst das Paket ins Treppenhaus stellen und hole es später......aber darum geht's nicht wirklich! Eine Tür die nicht von selbst ins Schloss fällt kann auch Mal die halbe Nacht offen stehen wenn was dumm läuft (oder einfach ein Mitbewohner betütelt nach Hause kommt und nicht darauf achtet). Was wenn eingebrochen wird weil die Tür offen steht.....wie sehen das die Versicherungen? Ich wollte einfach nur wissen, ob vielleicht jemand weiß wie das rechtlich aussieht und ob es da Vorschriften gibt, ohne gleich einen Anwalt zu bezahlen..... Mutmaßungen kann ich mir selber zusammen spinnen :augenroll:
Nix für ungut leutz! :wink:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Mara-Jade):
Ich wollte einfach nur wissen, ob vielleicht jemand weiß wie das rechtlich aussieht

Die gabs, aber die Antwort hat ja nicht gefallen ...



Zitat (von Mara-Jade):
und ob es da Vorschriften gibt

Da warten wir mal was kalledelhaie zum Thema "Brandschutz" liefert.



Zitat (von Mara-Jade):
Was wenn eingebrochen wird weil die Tür offen steht.....wie sehen das die Versicherungen?

Irrelevant wie die Versicherungen das sehen.
Relevant ist da nur der Wortlaut der sich in den vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen der eigenen Versicherung findet.

Bei meiner müssen z.B. bei Abwesenheit Fenster und Türen der Wohnung verschlossen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre ich mal sehr interessiert, wie das für den Brandschutz relevant sein sollte.


Der Einfachheit halber ein Link:

https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/das-sollten-sie-wissen/

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Der Einfachheit halber ein Link:

Wie vermutet, genau 0,0 Relevanz ...
Somit kann man "Brandschutz" als Argument ebenso vergessen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#19
 Von 
Mara-Jade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank an alle Hinweisgeber und Meinungsäusserer,
Mara

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