Hausflur-Miete wg. Bild & Pflanze am Fenster?

26. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)
Hausflur-Miete wg. Bild & Pflanze am Fenster?

Hallo liebe Forumsleser, heute möchte ich einen sonderbaren Fall vorstellen und ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Meinungen dazu schreiben würdet. Also schon mal vielen Dank dafür.
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Die Nebenkostenabrechnung des Vermieters war falsch, (siehe letzten Beitrag im Forum 21.06.2013 14:13 NK Abrechng. --Strom f. Bauarbeiten vom Mieter? )
Der VM gibt das auch in einem Gespräch mit dem Mieter zu. Die Nachberechnung hat er aber , wie vom Mieter schriftlich gefordert, nicht selbst gemacht sondern bei dem Mieter um den *ungefähren Betrag telefonisch nachgefragt. Es handelt sich um ca. 25 -30 Euro pro Mietpartei---nach Schätzung des Mieters. Nun geht der VM aber nicht darauf ein, den Betrag zu erstatten, oder wie vom Mieter auch alternativ angeboten, über eine einmalige, um den fälligen Betrag geminderte Mietzahlung.
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Da der Mieter schon über 10 Jahre im Haus wohnt, möchte er eine Hausflurmiete! Ja richtig gelesen! Bei Einzug in das 2 Parteien Haus durfte der Mieter ein Bild in den grossen oberen Hausflur hängen, zu dem sich ein kleiner Schuhschrank gesellte, am Fenster noch eine Blume. Ebenso hat die andere Mietpartei auch einen kleinen Schuhschrank im Hausflur und Schuhe vor seiner Tür. Dies alles mit mündlicher Genehmigung der Vermieterin und ohne Zusätze oder Verbote im Mietvertrag, der damals noch aus dem Schreibwarenladen kam. Ein Gefahrenpotential besteht nicht und auch sind keine Fluchtwege zugestellt oder dergleichen mehr....Alles ohne Probleme über fast 11 Jahre Mietdauer.
***
Der Vermieter meint nun, wer ein Bild aufhängt , eine Pflanze im Hausflur und Schuhe da hat,(wenige Paare) das wäre Wohnraum , der muss dafür auch Hausflurmiete zahlen – nachgefragt, ob das nun jeden Monat so sein soll - Antwort: einmal für die 10 Jahre Mietzeit wären die ca. 20-30 Euro der Nebenkosten grade richtig dafür. - Sprich, er will auf diese Weise nichts zurückerstatten.

Bild weg, Pflanze weg - Schuhe weg – VM-Problem gelöst...aber gibt es sowas? Hausflurmiete??? Is doch n Witz oder?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Seine finanzielle Forderung ist wohl eher eine ironische Aufforderung, nur den gemieteten Wohnraum zu nutzen, sprich, die Sachen zu entfernen.

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#2
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)

Ach Pachlus schön wär`s--NEIN , der will das Geld von den Nebenkosten wirklich und ohne Witz dafür einbehalten.
Kann der Mieter da, wie dem VM schriftlich angekündigt, den Betrag von der nächsten Mietzahlung abziehen? Was meint Ihr?


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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Flur ist ein Fluchtweg. Wenn dem Vermieter bekannt wird, dass dort Gegenstände rumstehen, muß er den Weg räumen.
Insofern dürfe sich die Frage nach der Hausflurmiete einfach klären lassen.

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)




schau mal Gabi. du hast das gemietet was hinter deiner Tür ist, nicht mehr und nicht weniger. Du kannst nicht Teile des gemeinsamen Flures okkupieren und für Dich beanspruchen. Hättest Du vielleicht vorher fragen sollen?

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#5
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)

hm,bin ich anderer Ansicht-ok,VM kann von Mieter verlangen,dass z.Bsp. Schuhschrank weg kommt ,wenn er Gefahr oder Behinderung des Fluchtweges darstellt (was er ja nicht tut) usw. aber wenn er einmal vor Jahren sein ok für ein Bild an der Wand gab, kann er doch nach sovielen Jahren nicht plötzlich sagen, Kohle her dafür---und dann noch NK Rückzahlung von Ihm für den Mieter einfach dafür verwenden, nur weil er keinen Bock hat, das korrekt zu errechnen und auszuzahlen....kann doch nicht sein....

ausserdem habe ich noch DAS hier gefunden:

Hat der Vermieter bestimmte Gegenstände im Hausflur über einen längeren Zeitraum kommentarlos hingenommen, kann er die Beseitigung nicht mehr verlangen – zum Beispiel einen Besenschrank, den er seit 13 Jahren im Hausflur geduldet hat (AG Bergisch-Gladbach, WM 94, 197).

Quelle: DMB


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
einmal für die 10 Jahre Mietzeit

Der Großteil wäre ja schon verjährt.



Im übrigen kann der Vermieter vertragliche Vereinbarungen (kostenfreie Nutzung von Flurteilen) nicht einfach in eine kostenpflichtige Nutzung von Flurteilen umwandlen.
Schon gar nicht mach fast 11 Jahren, Stichwort Verwirkung.


Jedoch könnte er die Räumung aus Gründen des Brandschutzes verlangen.

Ob das erfolgreich wäre? Wie wäre es mal mit einer Skizze wo genau die Teile stehen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Selbst wenn der Schuhschrank den Fluchtweg nicht verstellt, so darf in vielen Bundesländern nix brennbares im Fluchtweg stehen.

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#8
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)

pachlus>>> Der Mieter hatte die Erlaubnis von VM für Bild und Schuhschrank( wie im Text ausführlich beschrieben).Es sind nur zwei Mietparteien im Haus von denen jeder einen Schuhschrank auf seiner Etage im gemeinsamen Hausflur hat und es herrscht Einvernehmen der Mieter, dass es nicht stört. Und NUR einer der Mieter - der, der den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegte, der mit dem erlaubten Bild an der Wand und der Pflanze am Fenster soll nun einmalig eine Hausflurmiete [u][/u]zahlen.....genau den Betrag, der vom VM wegen eines Abrechnungsfehlers in den NK an den Mieter zurück zu zahlen wäre.....komisch oder? Ob der zweite Mieter, den es ebenso betrifft diese Rückzahlung der NK erhält ist fraglich, weil er ja keinen Widerspruch einlegte......

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#9
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)

so: VM möchte wg. dem berechtigten Mieter-Widerspruch keine neue NK Abrechnung erstellen,hat aber per Telefon zugesagt, den geschätzten Betrag zu erstatten. Mieter hat alles aus dem Flur entfernt-so hat VM keine Handhabe mehr - Extra *HAUSFLUR-MIETE ist nämlich Blödsinn! Sowas gibts nicht! Vm kann nur verlangen, das nichts im Flur steht-(Brandschutz usw.) -das gilt dann aber bei allen Mietparteien gleichermaßen. Somit sieht der Flur nun nur nach Flur aus, keine Blume im Fenster -kalt und unschön---aber Problem gelöst....

*Tolerante Menschen sind selten geworden.*

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
*Tolerante Menschen sind selten geworden.*


Das liegt eher daran, dass einerseits von Vermietern permanent Toleranz eingefordert sind, umgekehrt aber Mieter so gut wie nie ebenfalls dazu bereit sind, denn da muß es dann immer ganz genau nach Gesetz und Rechtsprechung gehen. Wenn der VM aber Gleiches fordert, ist er "intolerant". Ich kenne genügend Vermieter/Verwalter, ich kann mich dazu zählen, die ursprünglich sehr tolerant waren, die aber von Mietern irgendwann sehr nachhaltig kuriert wurden.

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#11
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Der Mieter hatte die Erlaubnis von VM für Bild und Schuhschrank( wie im Text ausführlich beschrieben).


@GabiB: Ich denke, dass es sich eher um eine Duldung als um eine "Erlaubnis" handelt. Wenn er es erlaubt hätte, brauchte sie nur die Erlaubnis nachzuweisen und fertsch.
Eine "Hausflurmiete" wäre ohnehin nicht durchsetzbar, wenn sie nicht vereinbart wurde. Ansonsten habe ich meine Meinung zu diesem Ansinnen dargelegt. :dau:

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