Hallo allerseits,
ich hätte hier mal eine Frage.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben sogennante Mietbetrüger / Mietnomaden in unserer Wohnung.
Sie zahlen keine Miete usw. Bei der fristlosen Kündigung haben Sie unter Zeugen (Kripo) einen Haustürschlüssel - es gibt noch andere auch - zurückgeben aber sonst die Wohnung noch weiter belegt und ziehen auch nicht aus.
Was folgt mir eigentlich als Vermieter wenn ich die Wohnungseingangstür komplett ausbaue und mitnehme?
Diese ist ja mein Eigentum diese kann ich ja schlecht stehlen oder?
Also ich wechsle keine Schlösser aus, die sogennaten "netten Mieter" können immer noch in "Ihre Wohnung".
Sie könnten zwar rechtlich eine Mietminderung - aus den sowieso seit 4 Monaten nicht bezahlten Mieten ja ausführen, aber was passiert mit mir dem Vermieter?
Können die "Herrschaften" eine Einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Tür etwa beantragen?
Müßten Sie den Klageweg bestreiten so wie ich auch um meine Miete zu bekommen bzw. Räumungsklage?
Klar könnten Sie sofort die Wohnung verlassen, nichts lieber als das.
Wie gesagt - in die Wohnung könnten Sie schon noch Rein und Raus, aber auch andere.
Für einen Tip oder eigene Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
MfG
Ein geschädigter Vermieter
Hausfriedensbruch? Kann Vermieter Wohnungseingangstür komplett ausbauen und mitnehme?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zunächst einmal ist die Wohnung zwar Dein Eigentum, aber nicht Dein Besitz. Man muss aber auch Besitzer sein, um so etwas machen zu dürfen.
Ansonsten kann ich nicht genau sagen, was in Deinem konkreten fall passiert und welche Auswirkungen die Rückgabe des Wohnungsschlüssels hat.
Hallo,
wir haben auch Mietbetrüger in unserem Haus sitzen, die zahlen nun schon seit 8 Monaten nicht, nicht einmal Nebenkosten. Wir haben 2 fristlose Kündigungen ausgeprochen und die Räumungsklage ist am Laufen. Im Juli 2005 läuft der Mitevertrag wegen Eigenbedarf aus, das wird die "Mieter" (kann man die so nennen, wenn sie nicht zahlen ???) wenig interessieren und wir müssen erneut klagen.
Ich verstehe nicht, dass man als Vermieter hier in Deutschland KEINE Rechte hat. Und wenn, dann sind es Pseudo-Rechte.
-- Editiert von Silbermohnd am 27.11.2004 11:02:35
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Hallo Jiorgo,
wenn Sie die Wohnungseingangstür entfernen (bei der bildlichen Vorstellung des Szenarios musste ich zugegeben lachen), begehen Sie verbotene Eigenmacht; § 858 ff BGB
. Sie liegen mit der Vermutung richtig, dass der Mieter Sie über eine gerichtliche Verfügung zur Herausgabe bzw. Rückbau zwingen kann.
Das wiegt nicht so schwer, schlimmer sind die Schadensersatzforderungen und die Anzeige wegen Hausfriedensbruch, die dann auf Sie zukommen. Gehen Sie davon aus, dass alle wertvollen Gegenstände des Mieters in der Zwischenzeit aus der Wohnung verschwunden sind. Ob Sie dieses Risiko eingehen wollen, bleibt natürlich Ihnen selbst überlassen, ich würde Ihnen aber dringend davon abraten.
Wenn Sie wieder in den Besitz der Wohnung kommen wollen, bleibt Ihnen rechtlich einwandfrei nur die Räumungsklage. Das diese zwischen 6-12 Monate dauert ist m.E. weniger die Schuld einer unzureichenden Gesetzeslage, sondern die überlasteter Gerichte und Gerichtsvollzieher.
MfG Gruwo
Reine Verständnisfrage:
warum darf ein Vermieter nicht die Wohnungseingangstür seiner Wohnung ausbauen, wenn dem Mieter schon fristlos (d.h. doch sofort) gekündigt wurde?
@hamburgerin01
Der Mieter wird durch einen Mietvertrag Besitzer der Sache; § 854 BGB
. Die Beendigung des Besitzes erfolgt durch Aufgabe des Besitzes (z.B. Kündigung und fristgerechte Räumung und Herausgabe sämtlicher Schlüssel) oder in anderer Weise; § 856 BGB
. Gibt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses (durch fristlose Kündigung) die Mietsache nicht zurück, bleibt er trotzdem Besitzer der Sache. Die Herausgabe kann zwangsweise nur durch den Gerichtsvollzieher erfolgen; § 885 ZPO
. Dieser wird aber nur bei Vorliegen eines entsprechenden Gläubigerantrages und eines mit Vollstreckungsklausel versehenen und zugestellten Räumungstitels tätig.
Lässt der vermieter diese Vorschriften unbeachtet und verschafft sich selbst wieder den Besitz der Sache, begeht er verbotene Eigenmacht (s.o.), für die er ggf. vom Mieter haftbar gemacht wird. Dies gilt gleichermaßen für den Fall, dass er sich nur einen Teil der Sache, z.B. eine Wohnungseingangstür, rechtswidrig verschafft.
MfG Gruwo
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Sowas habe ich mir schon gedacht daß es dann auch große Probleme für den Vermieter gibt.
Man muß sich daß mal richtig vorstellen:
Man bezahlt die Versorgungskosten die die "Herrschaften erzeugen, das Konto geht total in die Miese weil die Bank ja Verständlicherweise es belastet,man wird selbst in den Ruin getrieben und solche Leute geniessen den vollsten Schutz des Gesetzes.
In letzter Zeit mehren sich immer mehr diese Fälle, wann reagiert die Gesetzgebung und ändert gewisse Gesetze ?
Habe ich kein Recht darauf nicht in den finanziellen Ruin getrieben zu werden ?
MfG
Jiorgo
Hallo gruwo,
danke für die ausführliche Antwort!
MfG
hamburgerin01
Hallo Jiorgo,
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