Hausfriedensbruch - Vermieter mit Schornsteinfeger in meiner Wohnung

13. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
christopher86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch - Vermieter mit Schornsteinfeger in meiner Wohnung

Liebe mitglieder, liebe anwälte

ich hoffe ihr könnt mir mit meinem problem weiterhelfen.

ich wohne nun seit ca. 6 monaten zur miete bei einem älteren ehepaar im obergeschoss, es ist eine möbilierte wohnung/zimmer.
der vermiete hat letzte woche bei meiner mutter (!!!) angerufen, hat gemeint er hätte mit dem schornsteinfeger in die wohnung müssen, und ihn hätte der schlag getroffen, denn neben der waschmaschine sei ein berg wäsche gelegen und er hätte sich dann noch mehr in der wohnung umgesehen und hätte geschir neben dem bett gefunden und mehrere pfandflaschen!
ich würde nicht sagen dass ich die wohnung verwahrlosen lasse, oder ein messi bin, ich bin halt ein student ;)

in seinem selbsgeschriebenen mietvertrag hat er eine kündigungsfrist von 14 tagen angegeben, ist dies überhaupt rechtens? kann er mir nun fristlos kündigen?
wie kann ich gegen den hausfriedensbruch angehen, oder ratet ihr mir dazu die sache so auf sich beruhen zu lassen?

ich würde mcih freuen etwas von euch zu lesen,vielen dank im voraus, ein schönes wochenende und liebe grüße

chris

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#3
 Von 
christopher86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ist denn eine kündigungsfrist von 14 tagen überhaupt rechtsgültig? gilt die auch für den vermieter? so wie es aus dem vertrag herausgeht hört es sich schon so an, ich weiss halt nicht ob das eben rechtens ist!
danke euch

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Hast du einen separaten Eingang? Ist es ein Zimmer, welches nur durch die Wohnung der Vermieter zu erreichen ist?

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#6
 Von 
christopher86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ justice005

ich habe einen separaten eingang, wir teilen uns nur das treppenhaus.

vielen dank euch allen für die schnellen reaktionen

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#8
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
wie kann ich gegen den hausfriedensbruch angehen, oder ratet ihr mir dazu die sache so auf sich beruhen zu lassen?


Klar kannst du nen Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen, allerdings wirst du danach wahrscheinlich ein etwas gestörtes Mietverhältnis haben...ob es dir das Wert ist mußt du alleine entscheiden ;)

quote:
ist denn eine kündigungsfrist von 14 tagen überhaupt rechtsgültig?


Da es sich hier scheinbar um einen Mietvertrag handelt (separater Eingang) und nicht um einen Untermietsvertrag, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen entsprechend deiner bisherigen Mietdauer (Mindestkündigungsfrist 1 Monat glaubsch).

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Mein Gott, wird hier wieder ein Käse geredet.


1. Es ist davon auszugehen, dass der Fragesteller eine Wohnung gemietet hat, bei der das ganz normale Mietrecht anzuwenden ist. Es handelt sich demnach meines Erachtens nicht um eine Untervermietung, sondern aufgrund des separaten Eingangs (vom Treppenhaus aus) um eine ganz normale Wohnung.

2. Das bedeutet, die Kündigungsfrist von 14 Tagen ist für den Vermieter unwirksam. Er kann GAR NICHT kündigen, wenn nicht ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt. Rein praktisch gesehen gibt es überhaupt nur 2 Kündigungsgründe. Das eine ist der Kündigungsgrund der Vertragsverletzung (keine Zahlung der Miete, sonstige Vertragsverletzungen) und der andere Kündigungsgrund ist der Eigenbedarf. Letzterer muss aber verdammt gut begründet sein.

Falls es sich bei der Wohnung um eine Einliegerwohnung handelt, braucht der Vermieter für eine Kündigung zwar keinen Kündigungsgrund, allerdings betrifft dann die Kündigungsfrist 6 Monate! Zudem muss sich der Vermieter in der Kündigung auch auf die Tatsache berufen, dass er die Wohnung aufgrund des engen Zusammenlebens und der entsprechenden hieraus resultierenden Probleme kündigen will.

3. Der Vermieter darf keinen Schlüssel zu der Wonung haben, wenn der Mieter es nicht will. Weigert sich der Vermieter, die Schlüssel herauszugeben, sollte das Schloss ausgetauscht werden.

4. Im Falle des unberechtigten Betretens macht sich der Vermieter wegen Hausfriedensbruch strafbar und kann angezeigt werden. Diese Verfahren werden aber üblicherweise von der StA eingestellt oder auf den Privatklageweg verwiesen.

5. Effektiver ist für den Wiederholungsfall eine zivilrechtliche Unterlassungsklage, die unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft dem Vermieter den Zutritt untersagt.

6. Zusammenfassend sollte gesagt werden: Wenn der Vermieter weiter meint, er könnte tun und lassen was er will, dann sollte dringend ein Anwalt eingeschaltet werden. Der hat mit solchen Leuten die wahre Freude.



-- Editiert am 14.03.2009 12:03

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#12
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

ich habe nie bestritten, dass der Fragesteller ein Recht zur fristlosen Kündigung hat. Das hat er sicher! Aber darum geht es dem Fragesteller doch wohl gar nicht. Er will wissen, ob die Vermieterin ihn rauswerfen kann, oder habe ich das falsch verstanden ?

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#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Offen ist doch nur, mit welcher Frist.


Seit wann gibt es bei einer fristlosen Kündigung eine Frist ? :???:

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#18
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#19
 Von 
christopher86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)



WOW!!! mit so einer großen resonanz hätte ich nicht gerechnet!
vielen vielen dank schon mal an euch alle für die mühe, danke!

also, es ist ein einfamilienhaus mit drei stockwerken, ich habe das oberste bezogen, mit einem mietvertrag (also kein untermietvertrag).
wir teilen uns die eingangstüre und das treppenhaus die wohnung des vermieters ist eine separat verschlossene wohnung sowie auch der keller und das 2 stockwerk für mich nicht zugänglich ist. als ich die wohnung bezogen habe hat der vermieter mir nur einen schlüssel ausgehändigt, was mir schon komisch vorkam, ich aber nicht weiter nachgefragt habe, weil ich mir dachte falls ich mal den schlüssel vergesse oder so, dann kann ich bei ihm den zweitschlüssel holen. er hat in dem mietvertrag geschrieben, dass ich keine schlösser austauschen darf (?!). mir war das irgendwie schon von anfang an klar, dass der 77 jährige man sich irgendwann mal "heimlich" die wohnung anschaut, aber dass er dann eben meine mutter kontaktiert geht mir irgendwie schon gegen den strich, weil sie ja eigentlich mit dem mietverhältnis nichts zu tun hat. die wohnung ist relativ günstig und liegt sehr nahe an meiner uni, was für mich ausschlaggebend war. ich möchte einfach von ihm nicht gekündigt werden in einer art die gar nicht rechtens ist, wobei ich mich selbst nun nach diesem vorfall schon nach einer neuen wohnung (ohne vermieter im haus ;) ) umschaue.

vielen dank nochmals, ich bin gespannt und freue mich über weitere posts.

chris

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#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

ich glaube es ist alles gesagt und der fragesteller wird die antworten auch erkennen. Die Masche mit der Verwirrung der Fragesteller wird nicht funktionieren.

1. Es ist nach der Schilderung eine Wohnung, wo allgemeines Mietrecht anzuwenden ist.
2. Der Vermieter kann gar nicht kündigen, da keinerlei Kündigungsgrund ersichtlich ist.
3. Der Mieter kann wegen des Hausfriedensbruchs fristlos kündigen.
4. Der Mieter kann ohne Grund jederzeit mit 3-Monatsfrist kündigen.


Weitere Diskussionen führe ich nicht.

Wenn der Fragesteller noch eine frage hat, so er sie gerne stellen.

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#21
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#22
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
er hat in dem mietvertrag geschrieben, dass ich keine schlösser austauschen darf


Das ist juristisch Unsinn. Da haben Anwälte die reinste Freude daran, so einem Vermieter mal in einem saftigen Schreiben zu erläutern, wo der Hammer hängt.

Ein kurzes Schreiben eines Anwalts ist übrigens billiger als eine neue Wohnung + Umzug.

Wenn du diesen Schritt scheust, würde ich trotzdem zumindest die Schlösser auswechseln. Wenn dann der Vermieter das entdeckt und Ärger macht, würde ich jedoch spätestens dann zum Anwalt gehen.

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#23
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#24
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
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#25
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#26
 Von 
christopher86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)




da meine mutter mir geraten hat schnellst möglich die sache mit einem anwalt zu besprechen, denke ich nicht dass sie zu seinem "team" gehört, denk aber auch nicht dass das hier zur debatte steht!!!!

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#27
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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