Hausfriedensbruch

26. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jockel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch

Ich bewohne eine Maisonettenwohnung mit einer ca. 80 m² Dachterasse, welche nur über meine Wohnung zu betreten ist.
Auf Grund von Reparaturmassnahmen wurde diese Terasse nun seitens der Verwaltung mehrfach ohne Anmeldung betreten (mit einer Leiter über das Dach!). Es war keine Gefahr im Verzug.
Es handelte sich dabei also um Hausfriedensbruch. Mein Vermieter wurde von mir auf diesen Tatbestand hingewiesen.
Meine Frage ist folgende:
Berechtigt mich diese Tatsache nun zur fristlosen Kündigung (obwohl ich den Hausfriedensbruch nicht zur Anzeige brachte) und wenn ja, kann ich den Vermieter zur Übernahme der Umzugskosten heranziehen?
MfG Jockel

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