Hausfriedensbruch durch 2. Mieter

13. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
sDiemer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch durch 2. Mieter

Hallo zusammen,

wir bauen uns im Dachgeschoss einen Wellness- und Bürobereich. Sind zwar Mieter, aber haben mit dem Vermieter entsprechende Vereinbarungen getroffen. Zwei Büros sind fertig und werden genutzt, der Rest ist noch Baustelle. Türen sind noch keine eingebaut.
Heizung ist zwar ins Dach verlegt (war schon immer so) und an einen Verteiler angeschlossen, aber nicht betriebsbereit. Der Mieter Erdgeschoss behauptet nun, wir würden trotzdem heizen. Das ist aber nicht das Problem, da sich dies durch einen Gutachter widerlegen läßt. Vielmehr stört uns, dass dieser Mieter behauptet, im Dachgeschoss sei es warm gewesen als er seine Katze suchte. Daher würden wir heizen. Der Vermieterin gegenüber behauptete er sogar, mehrfach im Dachgeschoss gewesen zu sein und es wäre jedes Mal warm gewesen.
Es sind zwar noch keine Türen eingebaut, aber trotzdem ist dies doch privater Bereich, in dem er nix zu suchen hat. Es werdem dort in den Büroräumen viele Unterlagen aufbewahrt. Er muss von seiner Wohnung an unserer Wohnung vorbei zwei Stockwerke in das Dachgeschoss. Da es dort nichts von seinem Interesse gibt, muss er schon bewusst dorthin gehen.
Ist das nicht trotz fehlender Türen in dem Fall Hausfriedensbruch? Kann ich dagegen klagen? Ist dies ein Kündigungsgrund (z.B. Störung des Hausfriedens)? Die Vermieterin ist da auf meiner Seite.

Vielen Dank
SD

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1007x hilfreich)

quote:
Da es dort nichts von seinem Interesse gibt, muss er schon bewusst dorthin gehen.

Klar geht er bewusst dahin, er wird sich wohl kaum verlaufen haben, hat aber offensichtlich seine Katze gesucht, die schon für ihn von Interesse ist.
quote:
Ist das nicht trotz fehlender Türen in dem Fall Hausfriedensbruch?

Ein Hausfriedensbruch setzt voraus, dass ein Grundstück/Haus/Wohnung irgendwie befriedet sein muss. Befriedet wird eine Wohnung oder ein Büro idR durch Türen, die bei euch fehlen.
Also kein Hausfriedensbruch.

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#3
 Von 
sDiemer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, kurze, klare Antwort. Leider doch ein kleines bisschen zu kurz.
Wie sieht es aus mit dem Kündigungsgrund? Da wir verständlicherweise keine Lust auf ein weiteres Zusammenleben im gleichen Haus haben und auch das Vertrauen nun fehlt, ist uns das ein wichtiges Anliegen. Könnte ich als Mieter in diesem Fall auch von der Vermieterin die Kündigung erzwingen? Nicht, dass diese da nicht auf unserer Seite wäre - aber Sie tut sich da bisschen schwer damit. Falls ich Sie rein rechtlich dazu "auffordern" könnte, würde ihr das erheblich leichter fallen, da sie dann ja einen "schwarzen Peter" hat.

Wie und wo müsste ich den Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen? Dieser ist anscheinend schon länger her (Dezember 2010/Januar 2011), wir haben jedoch erst Anfang November davon erfahren. Das sollte ja innerhalb der Frist liegen. Ebenso die Äußerung gegenüber der Vermieterin, schon mehrmals auf dem DG gewesen zu sein. Meine Frau hatte die etwas lautstärkere Unterhaltung im Hausgang mitverfolgt - sowas nennt man dann Neugier. Zählt Sie in dem Fall trotzdem als Zeuge?

Danke.

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#4
 Von 
sDiemer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ein Hausfriedensbruch setzt voraus, dass ein Grundstück/Haus/Wohnung irgendwie befriedet sein muss. Befriedet wird eine Wohnung oder ein Büro idR durch Türen, die bei euch fehlen.
Also kein Hausfriedensbruch.


Heißt das also im Klartext, ich darf alles betreten(Scheunen, Garagen, Grundstücke), was irgendwie offen, d.h. ohne Türen und Zäune ist - egal, ob der Eigentümer dies möchte oder nicht. Damit dürfte ich also auch in jedem Rohbau o.ä. rumspazieren wie ich lustig bin. Das kann ich mir jetzt grad aber nicht vorstellen.



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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1996 Beiträge, 1547x hilfreich)

Einfach eine Tür einbauen und abschließen, wenn der 2. Mieter dann noch einmal die von euch angemieteten Räume betritt, dann könnte ihr ihn wegen Einbruch anzeigen.



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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1007x hilfreich)

quote:
Einfach eine Tür einbauen und abschließen

Ja so nach nem Jahr hätt ich dann irgendwann schon das Bedürfnis mal Türen zu meinen Büro und Wellnessbereichen zu haben. Geld alle?

quote:
Wie sieht es aus mit dem Kündigungsgrund?

Selbst wenn es Hausfriedensbruch seitens des 2. Mieters gewesen wäre, was nicht der Fall ist, seh ich da keinen Kündigungsgrund.

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#7
 Von 
sDiemer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ja so nach nem Jahr hätt ich dann irgendwann schon das Bedürfnis mal Türen zu meinen Büro und Wellnessbereichen zu haben. Geld alle?


Zum Glück nicht, jedoch mangelts etwas an der Zeit. Sandstein an den Wänden fehlt noch, vorher gibts keine Türen. Bisher haben wir uns super verstanden, waren mehrfach zusammen im Urlaub, daher waren Türen bisher nicht oberste Priorität - daher ist aber auch das jetzige Verhalten zutiefst depremierend und unverständlich. Weiß ja auch nicht ,was er sich vorstellt, was so 20qm Büros verheizen würden, wenn Sie denn angeschlossen wären...

quote:
Selbst wenn es Hausfriedensbruch seitens des 2. Mieters gewesen wäre, was nicht der Fall ist, seh ich da keinen Kündigungsgrund.

Ich seh in der Missachtung und unerlaubten Betreten privater Räume schon eine nicht unerheblich Störung des Hausfriedens. Aber naja, wahrscheinlich bin ich da zu optimistisch...

Trotzdem Danke für die Antworten.

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1007x hilfreich)

quote:
Bisher haben wir uns super verstanden, waren mehrfach zusammen im Urlaub

Also wenn ich schon mehrfach mit jemand im Urlaub war, dann würde ich mal so lapidar behaupten, dass es sich dabei nur um jemand handeln kann, den ich als "Freund" bezeichnen würde. Wenn ich dann mit demjenigen in einem Haus wohnen würde, und der Freund baut grade aus, ohne Türen...... dann würde ich ohne das geringste Unrechtsbewusstsein dessen "Ausbau" betreten, wenn ich da mein Haustier drin vermute.

quote:
Ich seh in der Missachtung und unerlaubten Betreten privater Räume schon eine nicht unerheblich Störung des Hausfriedens.

Wem die Privatssphäre so wichtig ist, der bringt Türen an.

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#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
ich darf alles betreten(Scheunen, Garagen, Grundstücke), was irgendwie offen, d.h. ohne Türen und Zäune ist

Wenn keine Tür oder Tor vorhanden ist immer ! (freies Land)

quote:
egal, ob der Eigentümer dies möchte oder nicht.

Wie will er das verhindern, ohne Türe ?
Schild : bitte nicht betreten ?

quote:
Damit dürfte ich also auch in jedem Rohbau o.ä. rumspazieren wie ich lustig bin.

Selbstverständlich, wer will dich daran hindern, sofern nicht der ET persönl. vor Ort ist und das nicht will ?

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