Hausfriedensbruch durch Vermieter

12. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2011 11:03:12
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausfriedensbruch durch Vermieter

Hallo,

mein alter Vermeiter hat ohne mein Wissen ein Wohnugnsschlüssel gehabt und hat regelmäßig in Abwedenheit die Wohnungstür geöffnet, angeblich um den schlüssel zu testen. Das ganze hat sich beim Auszug herausgestellt, weil er das ausgetauschte Schloss angesprochen hat. Er hat unter Zeugen gestanden. Das Schloss hatte ich einen Monat vor Auszug ausgetauscht, weil ich durch den marokkanischen Hausmeister bedroht wurde und ich dort einen weiteren Schlüssel vermutet hatte.
Die Staatsanwaltschaft hat nach Strafantrag das Verfahren eingestellt. Gibt es Urteile, die für den Erfolg einer Privatklage sprechen? Was ostet die Privatklage? Wan ist Hausfriedensbruch verjährt?
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft, der keine Angaben zu einer Widerspruchsfrist enthielt.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und was soll das bringen ?

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@morthingay-lala

na das vermieter mal merkt, dass es so nicht geht. gegen die blockwartmentalität in mittelgebirgen kann das helfen :grins:

@ladin

eine privatklage wg hausfriedensbruch ist sicher in einem anderen unterforum besser aufgehoben. evtl unter generelle themen


sunbee

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sunny,

was für ein Hausfriedensbruch soll denn überhaupt stattgefunden haben ?

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... eingestanden hat der vm offenbar nur, den hausschlüssel ausprobiert zu haben, d.h. ob er schließt resp. öffnet. mehr werdet ihr ihm auch kaum nachweisen können. deswegen verstehe ich den staatsanwalt gut, der das verfahren einstellt. dass ihr dem typen die grenzen aufzeigen wollt, mag verständlich sein, aber wenn die privatklage auch den bach hinuntergeht, wird er triumphieren! auch das bitte erwägen. sagt lieber euren nachmietern, dass der vm gerne einen schlüssel für sich behält!

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
vectraopel
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi Du!!!
Hatte einen Ähnlichen Fall wie du, nur das es dem Vermieter sein Vater war (angeblich Hausmeister von dem Haus).
Er war auch oft in unserer ehemaligen Wohnung drinnen, nur das eine mal hat sich bestätigt das er drinnen war war das eine Zimmer durchwühlt, habe bei den Grünen angerufen und weißt du was Ich für eine Kackfreche antwort bekamm?
Ich solle doch das Schloß ausstauschen und das Sie nicht kommen.
Habe daraufhin Anzeige erstattet und wurde auch fallen gelassen....
Damit kommst du nicht durch, das einzige was mir damals auch gesagt worden ist, bau eine mini Kamera in die Wohnung, und sowas wird als beweismaterial zugelassen vor Gericht!!!
Habe damals auch das Schloß ausgetauscht.
Privatrechtlich wirst du auch nicht durchkommen.
Ich bin mal aufgeklärt worden, das der Vermieter noch sonst irgendeine Person KEINEN schlüssel behalten darf, das heißt auf verlangen MUSS er den 3. Schlüssel aushändigen.
mfg
Danny

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#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Schon komisch warum der Vermieter bei Abwesenheit des Mieters den Schlüssel testen musste. Sowas kann man natürlich nicht machen wenn der Mieter anwesend ist.

Ich finde es ne Frechheit dass so ein Sack straffrei weg kommt.



-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

-- Editiert von Enduristi am 14.01.2008 07:26:24

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Aber Frechheit ist leider nicht unsere Rechtssprechung.
Ich denke, es ist unterschiedlich zu bewerten, ob jemand noch in der Wohnung wohnt oder schon ausgezogen ist. Grundsätzlich empfehle ich jedem Mieter den Einbau eines eigenen Schlosses. Könnten ja auch ehemalige Mieter sich einen zusätzlichen Schlüssel gemacht haben und immer mal nachschauen, was es jetzt so gibt.
Ausnahme: Zentralschließanlage, da hier auf den Schlüsselkarten notiert ist, wieviele Schlüssel ausgegeben wurden.

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

weißt du was Ich für eine Kackfreche antwort bekamm?

Die Antwort war doch vollkommen korrekt.
Hast Du erwartet, daß die das SEK schicken und den Vermieter in Ketten abführen ?

das heißt auf verlangen MUSS er den 3. Schlüssel aushändigen.

Das ist Quatsch.

Grundsätzlich empfehle ich jedem Mieter den Einbau eines eigenen Schlosses. Könnten ja auch ehemalige Mieter sich einen zusätzlichen Schlüssel gemacht haben

Eben und das ist viel gefährlicher als ein Schlüssel beim Vermieter.


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#10
 Von 
vectraopel
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi!!
Mir ist gesagt worden VON DER POLIZEI das der Vermieter auf Verlangen den 3. oder 4. Schlüssel rausrücken muss!!!!!
mfg
Danny

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Danny,

und was ist mit dem 5. Schlüssel ?

Die Aussage, selbst von der Polizei, ist durch nichts rechtlich belegt.
Schloßaustausch ist das einzig Senkrechte.

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#12
 Von 
vectraopel
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi!!!
Ich kann nur das sagen, was mir gesagt worden ist, okay wenn ein 5. Schlüssel exestiert stimmt schon.
Am besten wircklich gleich nach Einzug Schloss austauschen!
mfg
Danny

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Mir ist gesagt worden VON DER POLIZEI das der Vermieter auf Verlangen den 3. oder 4. Schlüssel rausrücken muss!!!!!



Egal wieviele Schlüssel existieren: Der VM kein Recht darauf, einen Schlüssel der Mietwohnung zu behalten. Der Mieter soll aber im eigenen Interesse eine Kontaktadresse angeben, wo ein Ersatzschlüssel für evtl. Notfälle hinterlegt ist, falls er selbst nicht erreichbar ist. Weil du nicht sicher sein kannst, ob der VM nicht doch einen Reserveschlüssel bei sich behält und/oder ein Vormieter noch einen Schlüsselsatz besitzt, ist der Schlossaustausch die beste Lösung.

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Der VM kein Recht darauf, einen Schlüssel der Mietwohnung zu behalten.

Rechtlich gesehen ist das ein unzulässiger Umkehrschluß.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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