Hausfriedensbruch durch Vermieter nachträglich anzeigen

4. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nine94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch durch Vermieter nachträglich anzeigen

Hallo liebe Forum-Mitglieder,
seit dem 31.12.2019 bin ich aus der Wohnung ausgezogen, in der Hausfriedensbruch durch den Vermieter begangen wurde. Im Nachhinein wurde mir erst durch Anwohner und Mitglieder der Familie der Vermieter mitgeteilt, dass diese sich unbefugten Zutritt zu meiner Wohnung verschafft haben in meiner Abwesenheit. In einem Fall, um Ihren Sohn zu zeigen wie ich lebe (Ich hatte umgeräumt). Geht es noch??
Ja, die Vermieter hatten für den Fall der Fälle einen Schlüssel von dem ich auch wusste. Aber nicht um willkürlich Leuten meine Wohnung zu zeigen. Klar habe ich nichts zu verbergen gehabt, aber der Gedanke nicht gewusst zu haben das die manchmal in meiner Wohnung waren im Nachhinein finde ich schon leicht widerlich. Da ich jetzt erst davon erfahren habe: Kann ich die Vermieter jetzt noch Anzeigen? Ich bin ja schon ausgezogen.
Würde den Vermietern damit Sie Ihre zukünftigen Mieter besser behandeln gerne einen Denkzettel verpassen, da das meines erachtens gar nicht geht.

Ich freue mich von euch zu lesen, bleibt gesund! Und lieben Dank im Voraus. :-)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Nine94):
Kann ich die Vermieter jetzt noch Anzeigen?
Anzeigen kannst du jeden jederzeit.

Da Mietrecht nur sehr am Rande betroffen ist, wäre die Frage im Unterforum Strafrecht besser aufgehoben. Dort sind die Antworten vermutlich präzieser. Mit meinen rudimentären Kenntnissen im Strafrecht meine ich mich zu erinnern, dass Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt ist. Es müsste also Strafantrag gestellt werden. Zudem wird ein solches Verfahren in aller Regel wohl eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen. Du müsstest also selber in die Rolle der Staatsanwaltschaft schlüpfen, soweit ich weiß inklusive des Kostenrisikos.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39735x hilfreich)

Die Behörden haben regelmäßig wichtigeres zu tun als solche Sachen zu verfolgen.
Ein gewisser Prozentsatz wird zwar auch in dem Bereich verfolgt, aber ob man dazu zählt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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