Hallo liebe Forum-Mitglieder,
seit dem 31.12.2019 bin ich aus der Wohnung ausgezogen, in der Hausfriedensbruch durch den Vermieter
begangen wurde. Im Nachhinein wurde mir erst durch Anwohner und Mitglieder der Familie der Vermieter mitgeteilt, dass diese sich unbefugten Zutritt zu meiner Wohnung verschafft haben in meiner Abwesenheit. In einem Fall, um Ihren Sohn zu zeigen wie ich lebe (Ich hatte umgeräumt). Geht es noch??
Ja, die Vermieter hatten für den Fall der Fälle einen Schlüssel von dem ich auch wusste. Aber nicht um willkürlich Leuten meine Wohnung zu zeigen. Klar habe ich nichts zu verbergen gehabt, aber der Gedanke nicht gewusst zu haben das die manchmal in meiner Wohnung waren im Nachhinein finde ich schon leicht widerlich. Da ich jetzt erst davon erfahren habe: Kann ich die Vermieter jetzt noch Anzeigen? Ich bin ja schon ausgezogen.
Würde den Vermietern damit Sie Ihre zukünftigen Mieter besser behandeln gerne einen Denkzettel verpassen, da das meines erachtens gar nicht geht.
Ich freue mich von euch zu lesen, bleibt gesund! Und lieben Dank im Voraus. :-)
Hausfriedensbruch durch Vermieter nachträglich anzeigen
4. April 2020
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Frage vom 4. April 2020 | 09:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch durch Vermieter nachträglich anzeigen
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#1
Antwort vom 4. April 2020 | 11:01
Von
Status: Unparteiischer (9874 Beiträge, 4478x hilfreich)
Anzeigen kannst du jeden jederzeit.ZitatKann ich die Vermieter jetzt noch Anzeigen? :
Da Mietrecht nur sehr am Rande betroffen ist, wäre die Frage im Unterforum Strafrecht besser aufgehoben. Dort sind die Antworten vermutlich präzieser. Mit meinen rudimentären Kenntnissen im Strafrecht meine ich mich zu erinnern, dass Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt ist. Es müsste also Strafantrag gestellt werden. Zudem wird ein solches Verfahren in aller Regel wohl eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen. Du müsstest also selber in die Rolle der Staatsanwaltschaft schlüpfen, soweit ich weiß inklusive des Kostenrisikos.
#2
Antwort vom 4. April 2020 | 11:08
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 47x hilfreich)
Man o Man, so mancher Vermieter meint offenbar, dass er/sie alles machen kann!?
Das Verhalten deines Vermieters ist (auch) in meinen Bekanntenkreis bekannt.
Schau auch mal hierunter:
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Frist-f252r-Strafanzeige-wegen-Hausfriedensbruch-__f125109.html
https://www.immo-magazin.de/mietrecht-hausfriedensbruch-vermieter-hat-kein-allgemeines-kontrollrecht-fur-die-wohnung-des-mieters/
-- Editiert von ed4 am 04.04.2020 11:08
-- Editiert von ed4 am 04.04.2020 11:10
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#3
Antwort vom 4. April 2020 | 20:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119526 Beiträge, 39735x hilfreich)
Die Behörden haben regelmäßig wichtigeres zu tun als solche Sachen zu verfolgen.
Ein gewisser Prozentsatz wird zwar auch in dem Bereich verfolgt, aber ob man dazu zählt ...
Und jetzt?
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