Hi .. wünsche euch einen guten Morgen und hoffe ihr könnt mir erst mal ein bisschen weiterhelfen. Ich habe zum 01. der Februar eine Wohnung an meinen Vermieter, einer großen Gesellschaft zurückgegeben. Es hatte hierbei keine endgültige Abnahme stattgefunden. Es gab lediglich eine Vorabnahme bei der die nun angesprochenen Mängel zwar festgestellt worden sind, aber nicht festgehalten worden sind. Dabei ging es zum einen um schadhafte Fliesen in der Küche und Bad. Diese sollten durch irgendwelche Arbeiter auch erledigt werden. Nun bekam ich einen Brief per Einscheiben, dass Mängel bei der Übergabe / Übernahmen ( hat nie stattgefunden mit mir ) festgestellt worden sind und auf Grund dieses Vorfalles sollte ich für entsprechenden Mietausfall haften. Jetzt habe ich mitbekommen, dass die Nachmieter aber schon in der Zwischenzeit, direkt nach der Übergabe in der Wohnung waren, dor ein WE was gemacht haben und dann wiederum am Monatag die Wohnung verlassen haben. Ob Sie nun noch drinne sind oder aber ab und zu noch die Wohnung betreten ( haben schon die Schlüssel ) weiß ich nicht – habe aber eine Nachbarin um Beobachtung gebeten *fg. Wie auch immer ist nun meine Frage ob wenn ich diesen Mietausfall bezahle ich den Vermieter oder aber auch die Nachmieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen kann oder was ich machen kann gegen diese Art von Übergabe bei der nicht mal die Zählerstände festgehalten worden sind. Der Bearbeiter sage nur bei dem Termin den ich vorgeschlagen hatte das er da schon Feierabend hat und ich doch bitte dieser Übergabe mit dem Nachmieter machen sollte. Diesen habe ich aber bis zum heutigem Zeitpunkt nicht gesprochen.
Lg kai
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Hausfriedensbruch durch Vermieter und Nachmieter ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Mietausfall, ao ein Käse...
Offensichtlich ist die Wohnung doch schon wieder nachvermietet.
Weisen sie die Forderungen zurück.
Sie sollten aber in ihrem eigenen Interesse die Zählerstände schnellstens mit zeugen gemensam ablesen, denn sonst leben die nachmieter nänmlich noch eine Weile auf Ihre kosten.
Übergabe statt mit dem Vermieter mit dem nachmieter?? Na, dieser Vermieter ist ja auch mal wider ein ganz toller Typ...
-- Editiert von justice005 am 10.02.2008 13:38:33
.. ich kann mich einmal mehr wundern: in der überschrift ist dramatisch die rede von hausfriedensbruch und im text geht es dann um schlichte mietausfallforderungen. na ja.
.. woher die verpflichtung kommen soll, dass du für mietausfall gerade stehen sollst, ist mir aus der darstellung nicht ersichtlich. ein paar defekte fliesen reichen dazu gewiss nicht, abgesehen von der frage, dass ein nachmieter ja wohl da ist.
-- Editiert von blaubär49 am 10.02.2008 13:41:53
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habe ich heute schriftlich fertig gemacht. Die schreibe da das die Wohung so nicht vermietet werden kann. das Problem ist halt nur das dieser Mitarbeiter sich nicht errinern kann an die Schäden .. naja wie gesagt die stehen nicht in der Vorabnahme drinne .. aber sie sind def. da gewesen. Sie drohen mir auch an das ich diese Sachen bezahlen soll .. Nun ist es so das ich ja theoretisch schon Ahung haben sollte von gesetzten --- da nun schon dritte in der Wohung waren und keine Übergabe stattgefunden hat ... sind die Ansprücheüberhaupt rechtens und was mache ich wegen den Zählerständen ? Danke für die schnelle Anwort @ justice005
@ Blaubär ... nun Hausfriedensbruch daher weil ohne mein Einverständnis sich jemand in der Wohung aufgehalten hat und wahrscheinlich auch noch tut ... dieses ist ja nur dann so wenn ich das zahlen müßte ...denke ich *fg ich zahle die Miete also bin ich Mieter und genisse somit die Rechte des geschützen Wohnraumes oder ß?
... ++ Ich habe zum 01. der Februar eine Wohnung an meinen Vermieter, einer großen Gesellschaft zurückgegeben. ++
wie denn nun: zurückgegeben? das klingt doch erst einmal danach, dass du nicht mehr/länger mieter der wohnung bist.
ok Blaubär... Ich habe zum 31.01.2008 gekündigt. Nun wollen die aber weil die Wohung angeblich nicht vermietbar ist Schadensersatz haben für den Februar ... meine Frage ist einfach *fg .. wenn ich dass zahle ... kann ich sie dann anzeigen *fg das wäre mir der Spaß wert ...
Nein, denn Sie sind ja im Febraur nicht mehr Mieter un haben daher auch kein recht zu m Besitz, der mittels hausfriedensbruch gestört werd4en könnte.
Lehnen Sie die Forderung einfach ab. Sollte es bereits einen zahlenden nachmieter geben, hat sich der Vermieter wegen versuchten betrugs strafbar gemacht, wenn er von Ihnen Miete für Februar fordert.
was heißt eigentlich dieses '*fg'?
ansonsten: du hast keine rechte mehr an der wohnung - also gibt es auch keinen 'hausfriedensbruch' (was im übrigen ein straftatbestand wäre). und warum willst du etwas zahlen, worauf die anderen mit einiger wahrscheinlichkeit keinen anspruch haben? da ist doch noch was anderes im hintergrund, schätze ich. aber das gehört dann wohl eher nicth hierher ...
nein Blaubär eigentlich nicht ..ich finde es nur eine Frechheit so eine Sache abzuziehen und auf die dummheit anderer zu bauen .. @justice005 das habe ich getan ... ich werde nun die defensivgang einschalten und auf das was die generische Partei macht entsprechend reagieren. Ich danke euch für die schnelle Hilfe und ich fühle mich nun auch schon ein bisschen besser. Ich werde die Woche den Familienanwalt aufsuchen und entspreechendes veranlassen ...
Offensichtlich ist die Wohnung doch schon wieder nachvermietet.
Fragt sich nur, ab wann ?
--- editiert vom Admin
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