Hausfriedensbruch - fristlose Kündigung

22. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)
Hausfriedensbruch - fristlose Kündigung

Meine Nichte hat bei ihrem Freund übernachtet.

Der ging morgens einkaufen und Tochter war alleine im Apartment.
Es klingelte und es klopfte, Nichte reagiert da aber nicht drauf, wenn ihr Freund nicht dabei ist.

Da steckt der Hausmeister den Schlüssel in die Tür und kommt rein.... Tochter steht da nackt.

Argument des Hausmeisters: Die Freundin hätte ja tot in der Wohnung liegen können oder die Wohnung hätte ja verdreckt sein können...

Wenn der Freund jetzt Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet und dann fristlos kündigt - wie schnell muss er dann tatsächlich draußen sein?

Kann er überhaupt fristlos kündigen, er hat nämlich bereits mit normaler Kündigungsfrist gekündigt.

-- Editier von Besserweiß am 22.09.2016 10:00

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

So schnell kann doch niemand ausziehen... Da wäre das Recht wegen Hausfriendensbruch zu kündigen völlig ausgehebelt.

Wie lange hat er Zeit, wegen des Hausfriedensbruchs eine fristlose Kündigung einzureichen?

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
So schnell kann doch niemand ausziehen... Da wäre das Recht wegen Hausfriendensbruch zu kündigen völlig ausgehebelt.

Wie lange hat er Zeit, wegen des Hausfriedensbruchs eine fristlose Kündigung einzureichen?


Weswegen fristlose Kündigung. Der Hausmeister ist ja rein, nicht der Vermieter. Darüberhinaus: wieso hat der Hausmeister überhaupt einen Schlüssel? Den darf er gar nicht haben.

Daher:
1: Anzeige gegen den Hausmeister.
2.: Forderung an den Vermieter ALLE Schlüssel auszuhändigen.
3.: Das Schloss zur Sicherheit wechseln.

Und Harry van Sell muss du zwischen den Zeilen lesen. Er/sie hat anscheinend momentan schlechte Laune. Die Antworten sind normalerweise professionell...

@ Harry
was ist momentan los mit dir?

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Nun ja, der Hausmeister vertritt ja in diesem Moment den Vermieter.

Natürlich "darf" der auch einen Schlüssel haben, er darf diesen aber nur im Notfall benutzen. Notfall = Qualm, Wasser oder Hilfeschreie kommen aus der Wohnung.

Anzeige wird erstattet.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Forderung an den Vermieter ALLE Schlüssel auszuhändigen.

Ich würde das Schloss an der Wohnungtüre tauschen, kostet im Baumarkt nur 10-20 EUR.
Mache ich immer, gleich nach Einzug. Ist sicherer, denn wer weis wo da noch Schlüssel zu dem Schloss herum fliegen.



Zitat (von Besserweiß):
So schnell kann doch niemand ausziehen...

Fristlos bedeutet nun mal fristlos.
Wenn ich fristlos kündige, dann ist mir der Verbleib in der Wohnung ab sofort nicht mehr möglich, das weiterwohnen ab sofort unzumutbar. Wenn ich dann dennoch dort weiterwohnen will, dann nennt man das "sich ins Knie schießen". Denn dann stellt sich - wenn es denn vor Gericht geht - der Richter die Frage "Warum wohnt man da weiter wenn es unzumutbar ist?" Und die Folge wäre dann das der Richter sagen könnte "Kündigung ungültig wegen widersprüchlichem Verhalten des Mieters".



Zitat (von Besserweiß):
Da wäre das Recht wegen Hausfriendensbruch zu kündigen völlig ausgehebelt.

Nö, man kann ja außerordentlich kündigen statt fristlos. Dann hat man etwas mehr Zeit was zu suchen.
Wobei es da auch kurze Fristen gibt, länger als 14 Tage wird schon schwierig zu argumentieren.



Zitat (von Besserweiß):
Wie lange hat er Zeit, wegen des Hausfriedensbruchs eine fristlose Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) einzureichen?

Auch das sollte recht schnell gehen, je schneller je besser.
Die Grenzen schwanken zwischen 7-14 Tagen nach dem Vorfall. je länger man wartet, desto ungünstiger kann es sein.



Zitat:
Und Harry van Sell muss du zwischen den Zeilen lesen. Er/sie hat anscheinend momentan schlechte Laune.

Überhaupt nicht, der Link ging nur schneller als Copy-Paste mit Urhebervermerk.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Der Link von Cauchy betrifft offenbar eine andere Sachlage als die hier geschilderte. Im Sachverhalt steht zunächst

Zitat:
Es klingelte und es klopfte
. Im verlinkten Text hingegen heißt es
Zitat:
Der Vermieter verschaffte sich Zutritt zur Mietwohnung, ohne sich zuvor zu vergewissern, ob der Mieter anwesend war und ohne dass das Betreten zuvor angekündigt worden wäre
Sieht jemand den Unterschied?

Weiter im Sachverhalt:
Zitat:
Nichte reagiert da aber nicht drauf, wenn ihr Freund nicht dabei ist. Da steckt der Hausmeister den Schlüssel in die Tür und kommt rein.... Tochter steht da nackt.
Ich vermute jetzt mal, dass Nichte und Tochter dieselbe Person sind. Ansonsten ist natürlich die Frage, warum die Nichte ihrer Tochter da nackt rumlaufen lässt, wenn offensichtlich jemand Einlass begehrt. Es wäre auch so die Frage, warum sie sich nicht wenigstens etwas anzieht, wenn offenbar jemand dringend Kommunikation aufnehmen will - es könnte ja auch sein, dass jemand die Räumung des Hauses ankündigen will? Aber ist letztendlich egal, ich will nur darauf hinaus, dass die fehlende Kleidung von Tochter oder Nichte nicht irgendwie "strafverschärfend" für den Hausmeister wirken kann, denn er hat einen Kommunikationswunsch ausdrücklich genug angekündigt.

Der Hausmeister hat also mit einem Schlüssel geöffnet: war dem Mieter (nicht der Nichte/Tochter, die ist da irrelevant) bekannt, dass der Hausmeister einen Schlüssel besitzt? Wenn ja: wo liegt hier der Hausfriedensbruch? Wenn der Hausmeister einen ausreichenden Grund hat, in die Wohnung eintreten zu wollen und ihm - im Bewusstsein, dass er einen Schlüssel hat - keine Vorgaben gemacht worden sind, wann er eintreten darf, dann fehlt mir noch die Voraussetzung von §123 StGB . Oder hat er sich auf Aufforderung durch die Nichte nicht wieder entfernt?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn der Hausmeister einen ausreichenden Grund hat, in die Wohnung eintreten zu wollen und ihm - im Bewusstsein, dass er einen Schlüssel hat -


Aha,

soweit ich das gelesen habe war der wahnsinnig wichtige Grund:

Zitat (von Besserweiß):
Die Freundin hätte ja tot in der Wohnung liegen können oder die Wohnung hätte ja verdreckt sein können...


Bei der Todesvermutung hätte er die Polizei holen müssen und zewcks verdreckter Wohnung finde ich jetzt auch keinen echten Grund....

Oder macht der jeden Tag seinen Rundgang durch die Wohnungen, ob noch alle leben und ob auch alles ordentlich sauber gemacht wurde. (vielleicht spielt das hier ja auch in einer Kaserne, da war es damals so....)

Aber mal im Ernst:
1. Schloss auswechseln
2. Vermieter informieren über das Verhalten des Hausmeisters
3. ggf. Strafanzeige erstatten

Bei einer außerordentlichen Kündigung könnte man ja soweit ich weis, die Umzugskosten sich vom Vermieter erstatten lassen (falls die so durchgeht, da hätte ich aber mit Hausmeister/Vermieter auch so bedenken)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Die Freundin hätte ja tot in der Wohnung liegen können


Ein besseres Argument wäre gewesen "hätte ja schwer verletzt in der Wohnung liegen können".

Dazu müßte er aber schon plausibel machen, wieso er nicht annehmen konnte, daß die Wohnung leer war oder ihm einfach niemand aufmachen wollte. Da müßte dann wohl schon sehr lange die Dusche laufen o.ä., daß man lebensnah einen potentiellen Notfall begründen könnte.

Zitat:
oder die Wohnung hätte ja verdreckt sein können


OMG, Leute gibt es...

Da würde ich auch ganz klar Strafanzeige erstatten, das geht gar nicht.

Kündigen macht aber keinen Sinn; wie schon gesagt wurde, Schloß austauschen und gut.
Oder ist das nur eine Episode einer größeren Story zwischen M und VM/Hausmeister und man sucht nun nach einem guten Grund, da schnell raus zu kommen?

Zitat:
Ansonsten ist natürlich die Frage, warum die Nichte ihrer Tochter da nackt rumlaufen lässt, wenn offensichtlich jemand Einlass begehrt. Es wäre auch so die Frage, warum sie sich nicht wenigstens etwas anzieht, wenn offenbar jemand dringend Kommunikation aufnehmen will - es könnte ja auch sein, dass jemand die Räumung des Hauses ankündigen will?


Pardon my French, aber hast du was geraucht? Warum sollte man in der Wohnung nicht nackt herumlaufen dürfen wann und wie lange man will? Ziehst du dich jedes mal an, wenn es klingelt? :crazy:


-- Editiert von BigiBigiBigi am 22.09.2016 11:47

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Nun ja, der Hausmeister vertritt ja in diesem Moment den Vermieter.

Natürlich "darf" der auch einen Schlüssel haben, er darf diesen aber nur im Notfall benutzen. Notfall = Qualm, Wasser oder Hilfeschreie kommen aus der Wohnung.

Anzeige wird erstattet.


Wenn du das erlaubst, ist es deine Sache. In Gefahr in Verzug reicht es die Tür einzutreten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ich vermute jetzt mal, dass Nichte und Tochter dieselbe Person sind. Ansonsten ist natürlich die Frage, warum die Nichte ihrer Tochter da nackt rumlaufen lässt, wenn offensichtlich jemand Einlass begehrt. Es wäre auch so die Frage, warum sie sich nicht wenigstens etwas anzieht, wenn offenbar jemand dringend Kommunikation aufnehmen will - es könnte ja auch sein, dass jemand die Räumung des Hauses ankündigen will? Aber ist letztendlich egal, ich will nur darauf hinaus, dass die fehlende Kleidung von Tochter oder Nichte nicht irgendwie "strafverschärfend" für den Hausmeister wirken kann, denn er hat einen Kommunikationswunsch ausdrücklich genug angekündigt.


Sorry, aber seit wann muss man jemanden überhaupt reinlassen?! Das betreten der Wohnung ist nur erlaubt, wenn dies der Mieter auch genehmigt. Die Nichte hat die Tür nicht aufgemacht. Es besteht aber überhaupt (!) keine Erlaubnis dann einfach in die Wohnung zu gehen.

Man könnte in diesem Fall auch darüber nachdenken, ob der Hausmeister grundsätzlich gerne Wohnungen inspiziert, weil keiner da ist.

Jedenfalls war keine Gefahr in Verzug. -> eindeutig Hausfriedensbruch.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Die Nichte ist die Nichte und gleichzeitig auch die Tochter.
Telefonieren und schreiben geht wohl doch gleichzeitig nicht soooo gut.

Wenn ich auf klingeln nicht reagiere (geklopft wurde wohl doch nicht) dann berechtigt das zum Betreten einer Wohnung?
Wenn jemand klingelt, muss ich mich sofort anziehen?


Aber Danke Harry Sell. Außerordentliche Kündigung. Das mit einem Auszug sollte innerhalb einer Woche möglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Es ist durchaus möglich, dass der Hausmeister den Mieter hat das Haus verlassen sehen, dann hört er in der mutmaßlich leeren Wohnung Geräusche, er klingelt ... nichts rührt sich ... er öffnet die Tür, da er meint, dass hier Gefahr im Verzug ist ... wo ist das Problem? Er konnte ja nicht wissen, dass die nackte Dame ihn empfangen würde, da - vermutlich - der Mieter alleine dort gemeldet ist.

Er hat berechtigter Weise die Schlüssel gehabt und diese auch berechtigt genutzt.

Im übrigen halte ich es wie HvS, wenn man irgendwo eine neue Wohnung bezieht, dann sofort Schloss austauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
dann hört er in der mutmaßlich leeren Wohnung Geräusche, er klingelt ... nichts rührt sich ... er öffnet die Tür, da er meint, dass hier Gefahr im Verzug ist ... wo ist das Problem


Ich verstehe nicht, was Du da konstruieren willst ? Einen Freibrief für jeden Hausmeister/Vermieter, wenn er denkt die Wohnung wäre jetzt verlassen und er hört irgendwas mal kurz reinzuschauen ??

Wenn es rausqualmt oder Wasser im Stockwerk drunter tropft, dann verstehe ich das, aber in so einem Fall..... :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von AltesHaus):
dann hört er in der mutmaßlich leeren Wohnung Geräusche, er klingelt ... nichts rührt sich ... er öffnet die Tür, da er meint, dass hier Gefahr im Verzug ist ... wo ist das Problem


Ich verstehe nicht, was Du da konstruieren willst ? Einen Freibrief für jeden Hausmeister/Vermieter, wenn er denkt die Wohnung wäre jetzt verlassen und er hört irgendwas mal kurz reinzuschauen ??

Wenn es rausqualmt oder Wasser im Stockwerk drunter tropft, dann verstehe ich das, aber in so einem Fall..... :augenroll:


Ich will nichts "konstruieren", ich habe ein denkbares Szenario erstellt. ... und ja es ist durchaus möglich, dass der Hausmeister aus diesen Beweggründen gehandelt hat, es hätte ja auch gut möglich sein können, dass Einbrecher vor Ort sind, oder sind SIe der Meinung, dass diese die Tür geöffnet hätten um zu sehen, wer klingelt? Nein für Sie ist es denkbar, dass ein VM einen HM beauftragt in den Wohnungen rumzuschnüffeln, warum sollt er das machen????? ... und warum sollte ein HM sich auf sowas einlassen????

Einfach mal zur Information bevor ich jemandem, den iich nicht kenne, unlauteres Verhalten unterstelle, wäge ich erst einmal alle Möglichkeiten ab, ok stimmt die sind jetzt nicht so auf "der böse neugierige VM, schnüffelt in den Wohnungen rum" geprägt, was durchaus daran liegen könnte, dass es VM idR egal ist, was da los ist, es sei denn, Gefahr ist im Verzug ... welche Einbrecher durchaus darstellen. Danke für*s Lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Tut mir leid, aber der Hausmeister hat doch hier seine Beweggründe genannt:

Zitat (von Besserweiß):
Argument des Hausmeisters: Die Freundin hätte ja tot in der Wohnung liegen können oder die Wohnung hätte ja verdreckt sein können...


D.h. er ist der Meinung, er muss da auch mal, wenn die Mieter nicht da sind, die Sauberkeit kontrollieren....

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Wenn Gefahr im Verzug ist, dann muss es dafür auch konkrete Anzeichen geben, die über "keiner macht mir auf" hinausgehen. Und selbst wenn es die gibt, muss man nciht direkt in der Wohnung stehen.

Bei uns stand kürzlich jemand vor dem (eingezäunten) Grundstück und sagte, ein neuer Mitarbeiter seiner Firma sei nicht zur Arbeit aufgetaucht. Sei Schwager der Chefin. Firmenwagen stand vor der Tür. Letzter Kontakt am Abend vorher. In der Wohnung brennt Licht.
Vermieter wohnt auch da, hat Schlüssel.
Wir haben dann
1. Längere Zeit (5-10min) geklopft und gerufen. Klar gemacht, dass wir uns Sorgen machen und er bitte ein Lebenszeichen abgeben soll.
2. Polizei gerufen, auf Eintreffen der Polizei gewartet.
3. Währenddessen zeigt sich Mieter offenbar desorientiert und nicht ansprechbar am Fenster, Alkohol wird vermutet - Krankenwagen dazu bestellt.
4. Vermieter und Polizei in die Wohnung. Nicht ansprechbaren Mann vorgefunden.
5. Dazugerufener Notarzt stellt vermutlichen Hirnschlag fest -> Abtransport

Das halte ich in etwa für den notwendigen und richtigen Ablauf. Jemand, der einfach nicht gestört werden will, hat damit hinreichend Zeit, "mir gehts gut, haut alle ab" zu rufen, OHNE sich anzuziehen. Ohne Punkt 3. hätte noch ein Tür einen Spalt öffnen, reinrufen ohne groß die Rübe reinzustecken dort dazwischen gehört.

-- Editiert von Methadir am 22.09.2016 15:04

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun jetzt noch einmal langsam geschrieben zum mitlesen: Möglcher Sachverhalt

1. Hausmeister hat zu Recht den Wohnungsschlüssel, falls Gefahr in Verzug ist.
2. Hausmeister sieht Mieter die Wohnung verlassen, der Mieter ist dort allein gemeldet.
3. Hausmeister hört kurz darauf verdächtige Geräusche aus der Wohnung. Er klopft und kingelt, nix rührt sich.
4. Hausmeister denkt es wären Einbrecher (Gefahr in Verzug) und öffnet die Tür
5. Mieter wäre es lieber gewesen, dass Hausmeister sich auf Brand- und/oder Wassergefahr beschränkt .... dann hätte er dies auch sagen sollen (meine Meinung).

@Methadir

ME hatte der Hausmeister die Befugnis den Schlüssel zu nutzen und die Tür zu öffnen, alles drumherumgeschwurbele ist nutzlos. Wie gesagt, es kann sein, dass der Hausmeister den Mieter gesehen hat, als er das Haus verlassen hat, das hat doch überhaupt nichts mit dem zu tun, was Sie da geschrieben haben.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Sehe ich anderes. Es ist mein verdammtes Recht, Leute in meiner Wohnung zu haben, während ich weg bin, und zwar ohne dass irgendein Hausmeister sofort eindringt. Ich muss auch nicht jeden Besucher dem Vermieter melden.
WENN der Hausmeister meint, dass da ein Einbruch stattfindet, soll er die Polizei rufen und draußen warten, ggf. nachdem er kontrolliert hat, ob sonstige Eingänge offen sind.
Ich meine auch nicht, dass ich meinem Vermieter extra sagen muss, dass er nicht bei völlig normalen Vorgängen wie Besuch meine Wohnung stürmen darf.
Was meinst Du denn, was passieren würde, wenn der die Polizei gerufen hätte. Ich bin mir nicht mal sicher, ob die gekommen wäre, wenn keine Einbruchsspuren da sind (sondern ihm stattdessen das Konzept von Besuch erklärt hätten.). Dann darf er ERST RECHT nicht selbst rein.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@AltesHaus: aha, Deiner Meinung nach dürfte der Hausmeister dann auch in meine Wohnung, während ich mal kurz zum einkaufen bin und vergessen habe, den Fernseher auszumachen. Zudem habe ich zwei Katzen, die ebenfalls durchaus mal Geräusche verursachen (wenn die die Wendeltreppe runterrennen, könnte man durchaus denken, ein Mensch stapft da runter).

Und mit Verlaub, was will der in der Wohnung, wenn er Einbrecher vermutet? Oder ist der gleichzeitig ausgebildeter Wachmann? Das ist doch wohl klar, dass man bei Einbrechern die Polizei ruft und nicht im Alleingang den Sheriff macht.

Außerdem hat der Hausmeister doch bereits gesagt, weshalb er die Wohnung betreten hat. Und warum die Freundin plötzlich tot sein sollte, obwohl der Mieter sie wenige Minuten zuvor noch quicklebendig verlassen hat, erschließt sich wohl auch nur dem Hausmeister. Und da der Mieter ja nur kurz einkaufen war und nicht für Tage im Urlaub, hätte das Auffinden der Leiche sicherlich auch noch 30 Minuten warten können.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Aber Danke Harry Sell. Außerordentliche Kündigung. Das mit einem Auszug sollte innerhalb einer Woche möglich sein.
Evtl. hast du da etwas missverstanden. Welche Verfehlung hat dein Vermieter begangen die eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigen würde?

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich anderes. Es ist mein verdammtes Recht, Leute in meiner Wohnung zu haben


Wo steht, dass dies verboten sei? Heerscharen von Gästen können Sie haben, doch darum geht es nicht.

Nochmals - evtl. schreibe ich zu schnell ...

1. Hausmeister hat zu Recht den Wohnungsschlüssel, falls Gefahr in Verzug ist.
2. Hausmeister sieht Mieter die Wohnung verlassen, der Mieter ist dort allein gemeldet.
3. Hausmeister hört kurz darauf verdächtige Geräusche aus der Wohnung. Er klopft und kingelt, nix rührt sich.
4. Hausmeister denkt es wären Einbrecher (Gefahr in Verzug) und öffnet die Tür
5. Mieter wäre es lieber gewesen, dass Hausmeister sich auf Brand- und/oder Wassergefahr beschränkt .... dann hätte er dies auch sagen sollen (meine Meinung).

Zitat:
WENN der Hausmeister meint, dass da ein Einbruch stattfindet, soll er die Polizei rufen und draußen warten, ggf. nachdem er kontrolliert hat, ob sonstige Eingänge offen sind.


Hätte er machen können ... ohne Zweifel, aber evtl. ist er ein Mann der Tat und hat sich anders entschieden, er soll ja schließlich auch wenns brennt rein oder wenn das Wasser aus der Tür läuft ... oder soll er Ihrer Meinung nach warten bis alles abgefackelt ist und der Brand auf die nächste Wohnung übergreift (sowas geht schnell, oft schneller als die Feuerwehr),und das Wasser lässt er auch mal laufen bis der Handwerker (oder die Feuerwehr) da ist ... ja sicher.

Ich sage nicht, dass der Hausmeister perfekt gehandelt hat, ich unterstelle ihm aber auch nicht direkt unlautere Absichten. Es scheint opportun zu sein, fremden Menschen schlechte DInge zu unterstellen. Zurzeit ist man hierzuforum schnell mit solchen DIngen bei der Hand, warum eigentlich? Warum muss der Hausmeister aus schlechter Absicht gehandelt haben? Nur weil die nackte Dame im Spiel war?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
@AltesHaus: aha, Deiner Meinung nach dürfte der Hausmeister dann auch in meine Wohnung, während ich mal kurz zum einkaufen bin und vergessen habe, den Fernseher auszumachen. Zudem habe ich zwei Katzen, die ebenfalls durchaus mal Geräusche verursachen (wenn die die Wendeltreppe runterrennen, könnte man durchaus denken, ein Mensch stapft da runter).


Mitunter überlege ich lange, ob ich auf Posts antworte. EIne Frage ... hat Ihr Hausmeister Ihren Wohnungsschlüssel mit der Maßgabe, wenn Gefahr in Verzug ist, darf er handeln? Nein? Na warum diese Frage?

Zitat (von Yogi1):
Und mit Verlaub, was will der in der Wohnung, wenn er Einbrecher vermutet? Oder ist der gleichzeitig ausgebildeter Wachmann? Das ist doch wohl klar, dass man bei Einbrechern die Polizei ruft und nicht im Alleingang den Sheriff macht.


Es gibt durchaus noch Menschen, die handeln, evtl. nicht in Ihrem Leben, aber bei uns ist es so. Wie schon geschrieben, ich behaupte nicht, dass die Handlung überdacht gewesen wäre, oder geschickt, aber wenn er ein Mann der Tat ist, dann wird er reingehen ohne nachzudenken, Sie selbstverständlich würden die Polizei rufen, in Sicherheit gehen und dann abwarten was passiert, gibt aber noch echte Kerle da draußen im wahren Leben, die meinen, dass sie es mit einem Einbrecher aufnehmen können ;)

Zitat (von Yogi1):
Außerdem hat der Hausmeister doch bereits gesagt, weshalb er die Wohnung betreten hat. Und warum die Freundin plötzlich tot sein sollte, obwohl der Mieter sie wenige Minuten zuvor noch quicklebendig verlassen hat, erschließt sich wohl auch nur dem Hausmeister. Und da der Mieter ja nur kurz einkaufen war und nicht für Tage im Urlaub, hätte das Auffinden der Leiche sicherlich auch noch 30 Minuten warten können.


Bezüglich der Argumentation des Hausmeisters ... habe ich hier so meine Zweifel, ob er diese aufrecht erhalten wird (wenn er es denn wirklich so gesagt hat) warten wir es einfach ab.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ich unterstelle ihm aber auch nicht direkt unlautere Absichten
Das hat doch keiner getan. Er hat hier schlicht und einfach völlig falsch reagiert und einen Hausfriedensbruch begangen. Meiner Meinung nach lagen keinerlei Gründe vor die solch ein Vorgehen rechtfertigen würden. Allerdings rechtfertigt das meiner Meinung nach auch keine Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Sorry, AltesHaus, aber Du konstruierst Dir doch was völlig Lebensfremdes zusammen. Welche Geräusche wird die Nichte gemacht haben? Vielleicht war sie duschen, vielleicht lief das Radio, vielleicht ging die Klospülung....klar, da denkt der aufmerksame Nachbar, der mitbekommen hat, dass der Mieter seine Wohung verlassen hat, natürlich direkt an Einbrecher und nicht an das Naheliegende: ah, der junge Mann hat wieder seine Freundin zu Besuch.

Zitat:
Aber ist letztendlich egal, ich will nur darauf hinaus, dass die fehlende Kleidung von Tochter oder Nichte nicht irgendwie "strafverschärfend" für den Hausmeister wirken kann, denn er hat einen Kommunikationswunsch ausdrücklich genug angekündigt.


Und dazu möchte ich doch noch anmerken: Und die Nichte hat ausdrücklich genug gezeigt, dass sie mit diesem Herren nicht zu kommunizieren wünscht, sonst hätte sie ja die Tür geöffnet. Ich muss doch nicht jedem Hampelmann, der an meiner Tür klingelt, öffnen. Schon gar nicht muss ich damit rechnen, dass jemand, der für Notfälle einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat, dann einfach in meinem Wohnzimmer steht, weil er mit mir kommunizieren will und dies auch massiv genug angekündigt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Kann er überhaupt fristlos kündigen, er hat nämlich bereits mit normaler Kündigungsfrist gekündigt.


Kann er, es entbindet ihn aber nicht von der Verpflichtung, bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zu zahlen.

Da muss vorher eine Abmahnung her, erst wenn es noch einmal passiert, geht die Kündigung sicher durch

"Die Voraussetzungen der Entbehrlichkeit der Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 S. 2 BGB liegen auch im Falle des Hausfriedensbruchs nicht ohne Weiteres vor (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, 10. Auflage, § 543, Rn. 187ff. m. w. N.). Das schlichte ungenehmigte Betreten der Wohnung - auch unterstellt, dies wäre als Hausfriedensbruch einzustufen - rechtfertigt keine Entbehrlichkeit der Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 BGB ."

http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4547-lg-bonn-urteil-6-s-173-13-vermieter-betritt-wohnung-ohne-zustimmung-durch-mieter

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Schau dir mal diesen Link an: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/fristlose-kuendigung-durch-mieter-nach-hausfriedensbruch_idesk_PI17574_HI646617.html

Aber: Das ist ein Urteil in einem speziellen Fall von einem speziellen Gericht. Es ist durchaus möglich, dass andere Gerichte anders urteilen. Ich persönlich würde mich darauf nicht verlassen wollen.


Richtig, es hat ein Gericht ( Landgericht Bonn, Urteil vom 05.06.2014 - 6 S 173/13 ) anders entschieden und seitdem ist die etwaig gegenteilige Auffassung des LG Berlin (WuM 1999, 332 ) ist überholt, da sich diese Entscheidung auf § 554a BGB in der damals gültigen Fassung bezog, wonach, anders als nach dem heute maßgeblichen § 543 BGB , keine Abmahnungspflicht gesetzlich geregelt war.

D.h. die Gesetzeslage hat sich geändert. Ich schätze, selbst wenn das was der Hausmeister getan hat, Hausfriedensbruch war, geht eine außerordentliche, fristlose Kündigung nicht durch.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
In Gefahr in Verzug reicht es die Tür einzutreten.


Jein. Meine Tür hat einen so massiven Querriegel, da kann man nicht mal eben "die Tür eintreten", da müßte schon jemand mit der Flex (Metallkern hat sie auch) diese komplett zerlegen.

Zitat:
es hätte ja auch gut möglich sein können, dass Einbrecher vor Ort sind


? Dann soll er die Polizei rufen, oder sind wir jetzt bei "CSI: Hausmeister"?

Zitat:
bevor ich jemandem, den iich nicht kenne, unlauteres Verhalten unterstelle, wäge ich erst einmal alle Möglichkeiten ab


Schon eher konstruierst du gerade zu absurd lebensfremde Entschuldigungen für einen klaren Hausfriedensbruch.

Zitat:
evtl. ist er ein Mann der Tat


Eher wäre das wohl eine absurd lebensfremde Schutzbehauptung. Als nächstes findest du es auch OK, wenn der HM mal eben heimlich eine Überwachungskamera beim M installiert, weil er ja ein "hilfreicher Mensch" ist und immer direkt sehen möchte, wenn es dort einen Einbruch oder einen Notfall gibt? Man soll ihm ja "nichts Böses unterstellen", nicht wahr? :crazy:



-- Editiert von BigiBigiBigi am 23.09.2016 11:11

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich sage nicht, dass der Hausmeister perfekt gehandelt hat, ich unterstelle ihm aber auch nicht direkt unlautere Absichten. Es scheint opportun zu sein, fremden Menschen schlechte DInge zu unterstellen. Zurzeit ist man hierzuforum schnell mit solchen DIngen bei der Hand, warum eigentlich? Warum muss der Hausmeister aus schlechter Absicht gehandelt haben? Nur weil die nackte Dame im Spiel war?

Ich unterstelle dem Hausmeister keine böse(re)n Absichten als Dinge kontrollieren zu wollen, die ihn einen Dreck (pun intended) angehen. Im Gegensatz zu Dir bin ich aber der Meinung, dass er allerdings zwei Blöcke an jedem auch nur halbwegs vernünftigen Verhalten vorbeigeschossen ist und dafür dringend ein attitude adjustment benötigt. Es kann nicht sein, dass ich in meiner eigenen Wohnung nicht mit Kopfhörern Musik hören kann, weil sonst der Hausmeister nach 10min meine Leiche bergen will. das ist einfach völlig absurd.

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