Hausfriedensbruch gemieter Lageraum

2. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Cupira
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch gemieter Lageraum

Hallo,

folgende Frage:

Bei einer Spedition wurde ein Lageraum angemietet in dem diverse Möbel stehen.

Davon wurde ein Schlafzimmerschrank bei ebay verkauft. Zahlungsbedingung : Barzahlung bei Abholung

Die Käuferin wurde informiert wo das Möbelstück eingelagert ist und gebeten einen Termin zur Abholung mit dem Verkäufer zu vereinbaren.

Daraufhin fuhr die Käuferin , ohne Einverständnis und Kenntnissnahme des Verkäufers zur Spedition und verschaffte sich dort Zutritt zu dem Lageraum.

Die Spedition über die der Mietvertrag läuft informierte die "Käuferin" über die Lagerdauer und liess die "Käuferin" in den Lagerraum.

Meiner Meinung nach Hausfriedensbruch, oder???

Kann man die Spedition und die "Käuferin" anzeigen oder verklagen?

Vielen Dank,
Cupira



-- Editiert von cupira am 02.04.2006 21:58:51

-- Editiert von cupira am 02.04.2006 21:59:52

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Unter Hausfriedenbruch fällt das sicher nicht. Hat der Käufer denn den Betrag nicht bezahlt, oder wo ist das Problem?

Die Spedition musste davon ausgehen, dass jemand,der den Standort des Schrankes kennt, auch die Befugnis hat, ihn abzuholen.
Und sehr wahrscheinlich hast Du ja genaue
Angaben dazu gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cupira
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry Odil,

aber die Antwort ist doch Quatsch.

1. Nein, der Schrank ist nicht bezahlt, also weiterhin mein Eigentum bis zum vereinbarten Übergang(siehe Zahlungsbedingungen)

2.Bin ich also selbst Schuld wenn ich den Standort einer verkauften Sache nenne(da Abholung), wie zum Beispiel meine Wohnugsadresse(auch gemietet), damit dann der vermeintliche Käufer den Hausmeister trifft, ihn über einen Kauf informiert und der ihn in meine Wohnung lässt? Auch der Hausmeister muss dann davon ausgehen, dass der Käufer ein potentielles Interesse am Zugang meiner Wohnung hat, weil er meinen Namen und meine Adresse kennt....

Puhhhhhhhhhhhh.

Um konstruktive Antworten oder Fragen in diesem Zusammenhang wird gebeten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn Barzahlung bei Übergabe vereinbart war, und auch keine Bezahlung per Überweisung erfolgt ist, würde ich eine Anzeige wegen Diebstahls machen.

-- Editiert von Elbereth am 03.04.2006 09:34:41

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Kann man die Spedition und die Käuferin anzeigen oder verklagen?....

Klar.

Das wollten Sie doch lesen, oder?

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#5
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Meiner Meinung nach kann die Käuferin nicht einfach die Möbeln abholen wenn diese nicht bezahlt wurden. Sogesehen ist es ein Diebstahl. Die Käuferin hätte sich einen Termin mit der Verkäuferin beim Lagerraum ausmachen müssen und dort das Geld übergeben. (ohne Geld keine Ware). Außerdem kann die Spedition nicht einfach eine Ware ausfolgen die jemand anderem gehört (nämlich dem Verkäufer). Zumindest hätte die Spedition beim Verkäufer nachfragen müssen, ob man das Möbelstück ausfolgen darf. Sonst könnte ja jeder hingehen und sich etwas rausnehmen wenn die Spedition den Leuten Einlass gewährt. Ich sehe es so.
1. Diebstahl, weil der Käufer ja die Ware abgeholt hat ohne zu bezahlen
2. Unerlaubte herausgabe der Ware seitens der Spedition.
Ich hoffe Name und Adresse der Käuferin liegt vor, dann würde ich diese zunächst einmal kontaktieren und die sofortige Bezahlung verlangen, ansonsten Anzeige wegen Diebstahl. Ansonsten müsste wohl die Spedition für den Schaden aufkommen, denn die können nicht einfach fremdes Eigentum ohne Einwilligung des Besitzers ausfolgen. Wie gesagt sagt mir mein Hausverstand, obs rechtlich auch so einfach geht können Dir eher Leute sagen die sich juristisch besser auskennen.

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#6
 Von 
Cupira
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Cliff vielen Dank, aber es geht "noch" nicht um Diebstahl.

Der Fall ist so, dass angeblich der veräusserte Schrank plötzlich Macken aufweist und beschädigt ist. Der Schrank war zum Zeitpunkt der Einlagerung aber einwandfrei.

Wer soll es jetzt gewesen sein????

Meiner Meinung nach hat keiner das Recht, in einen gemieteten Raum, ohne Zustimmung des Mieters diesen zu betreten. Da sich dort noch andere persönliche Sachen befinden hat dort keiner ohne Zustimmung etwas zu suchen, von dem Mangel mal ganz abgesehen, das ist ein anderes Thema.

Aber das ist nur meine Meinung, wie die Praxis aussieht weiss ich natürlich nicht.

Deshalb meine Frage....



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn ich eine Ware übernehme muß ich mich gleich vergewissern, ob die Ware in Ordnung ist oder nicht. Kann ja auch beim Abtransport geschehen sein.
Da es ein ebay Verkauf war kommt es auch darauf an was man dazugeschrieben hat. Meist schreibt man dann so Sätze wie..."da es sich um einen Privatverkauf handelt schliesse ich jedliche Gewährleistung aus. Des weiteren gibt es auch keine Rücknahme von verkauften Artikeln. Mit ihrem Gebot erklären sie sich damit einverstanden". Dann müsste der Käufer meiner Meinung nach auf jeden Fall bezahlen, denn er hatte die Ware ja auch begutachtet. Steht nicht so ein Text beim Verkaufsangebot müsste der Verkäufer bei auftretenden Mängel die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierte innerhalb einer bestimmten Zeit die Ware zurücknehmen. Was hatte sich denn der Käufer vorgestellt, wenn ausgemacht war Käufer und Verkäufer treffen sich und dann ruft sie einfach bei der Spedition an und übernimmt die Ware von der Spedition. Daß sie dann das Geld überweist? Was sagt eigentlich die Spedition jetzt dazu? Stimmt natürlich daß die nicht einfach jeden reinlassen dürfen und fremdes Eigentum abtransportieren lassen dürfen. Außerdem lässt man sich das normalerweise unterschreiben wenn man etwas ausfolgt. Ich würde dies als unbefugtes herausgeben von fremden Eigentum sehen. Erzähle dies einmal der Spedition, wäre interessant was die dazu meinen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cupira
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Gewährleistung ist ausgeschlossen. Aber es wurde auch die einwandfreie Ware bestätigt, die sie ja einmal war.

Was die Spedition sagt werden wir heute oder morgen erfahren. Wir wissen nur, dass die Dame bereits einen Auftrag an die gleiche Spedition zur Abholung erteilen wollte.

Ob an diesem Tag oder erst später, keine Ahnung.

In einem Telefonat keiffte sie gleich los, was für eine Unverschämtheit, dass wir mängelfreie Ware anbieten, während sie sich davon überzeugt hat, dass Mängel vorhanden sind... usw usw usw. Auf meine Vorhaltungen, dass sie ohne Absprache nicht einfach einen Lageraum unbefugt betreten dürfte, meinte sie, das wäre ihr gutes Recht, schliesslich hat sie die Ware gekauft usw usw... .

Aufgrund der neuen Sachlage, wurde fairerweise ein Rücktritt unsererseits angeboten. Aber das war es wohl auch nicht, was die Dame wollte. Sie möchte auch keinen Rücktritt, sondern nichts zahlen.

Unsere Geduld über so viel Dreistigkeit seitens der Käuferin, aber auch der Spedition ist am Ende.

Wenn es Hausfriedensbruch war und evtl. Sachbeschädigung(was man aber wahrscheinlich nicht nachweisen kann) dann wüssten wir gerne die Möglichkeiten.




0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe steht der Schrank noch immer in der Spedition? Warum hast das nicht gleich gesagt, ich bin immer davon ausgegangen das der Schrank schon mitgenommen wurde. Sie hat ja dann praktisch "nur" eine Besichtigung gemacht. Finde ich zwar auch eigenartig das die Spedition da einfach öffnet, aber ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen das der Schrank mitgenommen wurde.
Bitte da gibts eh nur zwei Möglichkeiten, entweder sie nimmt den Schrank und zahlt, oder sie lässt ihn da. Ohne Geld keine Ware. Aber unbedingt der Spedition mitteilen daß der Schrank nur mit Deiner schriftlichen Erlaubnis abgeholt werden darf (wenn Geld übergeben wurde). Hast Du Dir denn die angeblichen Schäden schon persönlich angesehen? So schlimm kanns ja nicht sein wenn sie den Schrank immer noch will? Kommt mir eher so vor wie wenn sie jetzt zu einem billigen Möbelstück kommen möchte. Unter der jetzt beschriebenen Situation wird ein Schadenersatz von der Spedition schwer zu bekommen sein. Wie will man nachweisen, das der Schaden nicht vorher schon da war? Die Spedition hat den Fehler gemacht einer Person Zutritt zu gewähren, ohne dich zu informieren. Aber ob deshalb eine Klage wegen Hausfriedensbruch etwas bringt glaube ich eher nicht. Zu der Dame würde ich sagen "wenn sie den Schrank möchten können sie ihn um den vereinbarten Preis mitnehmen, wenn nicht lassen sie ihn da." Allerdings wenn wirklich ein Schaden (in der Zeit wo die Dame den Schrank besichtigt hat) entstanden ist würde ich einmal mit der Spedition sprechen was da genau vorgefallen ist. Vielleicht ist er umgefallen, oder es ist so wie von Dir beschrieben und die Dame versucht halt jetzt nochmal den Preis zu drücken. Deshalb frage ich noch einmal, hast Du Dir den Schrank seitdem noch einmal genau angesehen? Welche Schäden sind sichtbar?

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