Hausfriedensbruch/Diebstahl

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Klingeling123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch/Diebstahl

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir der ein oder andere helfen. Sollte ich meinen Beitrag am falschen Ort posten, bitte ich dies zu entschuldigen oder ihn einfach zu verschieben.
Zu meiner Ausgangssituation:
Gemeinsame Mietwohnung, Trennung und nun fehlen Sachen in der Wohnung. Mein Ex ist aktuell nicht in Deutschland und hat seinen Schlüssel oder einen Ersatzschlüssel bei jemanden abgegeben von dem ich nichts weiß. Dieser Unbekannte war während ich arbeiten war in der Wohnung und hat einen Ordner mit allen gemeinsamen Bankkonten und Mietverträgen mitgenommen. Auch enthalten war persönliche Post von mir und einige Gutscheine. Die Wohnungstüre war abgeschlossen und die Schranktüren standen offen. Zudem kommt noch ein mulmiges Gefühl hinzu, weil ich nicht weiß wer wann in die Wohnung kommen kann. Da wir beide im Mietvertrag stehen, kann ich nicht einfach das Wohnungsschloss austauschen. Damit würde ich mich schließlich auch strafbar machen.
Zu meiner Situation: Aktuell wohne ich noch dort, habe aber schon einen neuen Mietvertrag zum 01.08.2018 unterschrieben. Die Haustüre von innen abschließen und einfach den Schlüssel stecken lassen, funktioniert auch nicht. Man kann trotzdem von außen aufschließen. Gibt es jemanden der eventuell einen Rat hat? Ich bin am überlegen das alles bei der Polizei zu melden, da ich schließlich noch in der Wohnung übernachten muss.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Klingeling123):
Die Haustüre von innen abschließen und einfach den Schlüssel stecken lassen, funktioniert auch nicht. Man kann trotzdem von außen aufschließen. Gibt es jemanden der eventuell einen Rat hat?


Ich würde trotzdem das Schloß auswechseln und dem Ex bescheid geben, dass Dinge aus der Wohnung verschwunden sind.

Wenn er Zugang zur Wohnung will, kann er sich jederzeit melden, dann läßt Du ihn rein!


Bis zum Austausch von Innen einen Keil unter die Tür stecken, Wassereimer über die Tür hängen, etc. Großen Hund ausleihen!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Klingeling123):
Da wir beide im Mietvertrag stehen, kann ich nicht einfach das Wohnungsschloss austauschen.

Wenn man das nicht kann, beauftragt man einen Fachmann.



Zitat (von Klingeling123):
Damit würde ich mich schließlich auch strafbar machen.

Wie kommt man denn darauf? Sein Eigentum darf man natürlich schützen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich würde mich auf dumm !! stellen und meinem Ex schreiben, dass eingebrochen wurde. Und verschiedene Dinge weggekommen sind und deshalb das Schloss ausgetauscht werden musste. Weil leider irgendwer einen illegalen Schlüssel hat. Ich würde auch Anzeige erstatten gegen Unbekannt. Das hat verschiedene Vorteile. Auch als Abschreckung.

Natürlich wird jeder normale Mensch in diesem Fall das Schloss tauschen ! Unbekannten ist ja nicht zu trauen.

Ihn zu beschuldigen ist nicht zu raten, es droht der Tatbestand der üblen Nachrede.

Es gibt so kleine Kameras mit Bewegungsmelder, die aufzeichnen wenn sich irgendwer Zutritt verschafft. Innerhalb der eigenen Wohnung kann man die problemlos verwenden. Da würde ich eine Kamera installieren, die die Türe von innen bewacht.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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