Hausgeld auf Mieter umlegen

17. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
eksus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausgeld auf Mieter umlegen

Hallo, wenn ein Vermieter auf dem Mietvertrag festhält, dass ca 150 EUR für Hausgeld, inkl. Heizkosten, zusätzlich zur Miete, zu leisten sind. Die Betriebskostenverteilung in(§4-Standard Mietvertrag) aber gestrichen sind. Muß dann der Mieter auch die Kosten tragen, die eigentlich keine Betriebskosten sind? Oder darf der Vermieter grundsätzlich nur Betriebskosten veranschlagen? Ist eine Streichung der Betriebskosten und Ersatz durch Hausgeldabrechnung überhaupt zulässig, selbst dann wenn der Mieter den Vertrag unterschrieben hat?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Mieter muss nur die umlegbaren Betriebskosten bezahlen.

Im Hausgeld sind jedoch auch nicht umlegbare Posten enthalten, wie z.B. die Verwaltervergütung oder die Instandhaltungsrücklage.

Diese Posten können auch nicht vertraglich umgelegt werden.

Es spielt aus meiner Sicht aber keine Rolle, ob die Nebenkosten nun als Betriebskosten oder als Hausgeld bezeichnet werden.

Inwieweit durch die Vertragsgestaltung aber überhaupt noch Betriebskosten umgelegt werden dürfen, ist für mich fraglich. Umgelegt werden dürfen nur Betriebskosten, die explizit genannt werden. Diese Nennung ist jedoch gestrichen worden. In der Ersatzformulierung tauchen nur die Heizkosten auf.

Möglicherweise führt das dazu, dass nur noch die Heizkosten umgelegt werden dürfen. Dazu solltest Du aber ggfls. einen Mieterverein oder sogar einen Anwalt befragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eksus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank! :)

Genauso habe ich es mittlerweile auch recherchiert. Die Betriebskostenzahlung werde ich des Friedenswillens, nach gesetzlichen Vorgaben, trotzdem bezahlen.

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