Hauskauf / Kündigung Untermietvertrag vorzeitig möglich ?

5. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Andy666
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf / Kündigung Untermietvertrag vorzeitig möglich ?

Hallo,
ich möchte demnächst ein Haus kaufen. In diesem Haus wohnt derzeit der Eigentümer und hat dort ein Zimmer an einen jungen Mann untervermietet. Der Hauskauf sollte zum 1.5.2005 geschehen. Da da Untermieter allerdings einen Vertrag (ohne Kündigungsfrist) bis 31.07.2005 hat, hatten wir uns mit ihm mündlich geeinigt dass er zum 1.5.2005 ausgezogen ist bzw. sich bis dahin etwas anderes gesucht hat. Das ganze wollten wir dann vor einigen Tagen auch noch mal schriftlich haben.
Heute war nun Notartermin wegen dem Haus, den die Verkäuferin wieder absagen mußte, da der Untermieter plötzlich nun doch nicht mehr die Aufhebung des Mievertrages zum 30.04. unterschreiben will (weil ihm seine Eltern das geraten haben). Er hat wohl Befürchtung bis zum 30.04. keine neue Wohnung bzw. Zimmer zu finden.
Nun ist meine Frage, ob die Eigentümerin des Hauses bei einem Verkauf eventuell ein Sonderkündigungsrecht bei ihm hat auch wenn der Untermietvertrag bis 31.07. läuft ?
Wir haben dem Untermieter schriftlich zugesichert, dass wenn er bei Auszug zum 01.05. bis 31.07. in der neuen Wohnung mehr Miete zahlen muss, dass wir ihm die Differenz zur jetzigen Miete zahlen werden. An sich hat er keine finanziellen Nachteile. Aber wie gesagt haben ihm Eltern und Freunde davon abgeraten sich darauf einzulassen, was wir nicht ganz nachvollziehen können. Er hat wohl Panik, dass er in diesen 3 Monaten keine vernünftige Wohnung finden wird (was für uns recht abwegig ist).
Da es bei mir aus zeitlichen Gründen mit dem Umzug nur zum Mai passt und nicht erst zum August würde er damit den gesamten Hausverkauf blockieren, wenn er auf dem Untermietvertrag besteht und bis 31.07. in der Wohnung bleiben will. Kann man so einen Vertrag also aus wichtigem Grund wie Hausverkauf dann doch eher kündigen wenn man ihm sogar noch 3 Monate Zeit gibt sich um eine neue Wohnung zu kümmern ?
Danke und Gruß
Andreas

-- Editiert von Andy666 am 05.02.2005 00:15:05

-- Editiert von Andy666 am 05.02.2005 00:23:37

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3 Antworten
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#1
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fix
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Praktikant
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1) Es handelt sich offensichtlich nicht um einen UNTERmieter, sondern um den Mieter, der einen Raum vom Eigentümer angemietet hat (ein echter Untermieter hätte es vom Hauptmieter gemietet).

2) Bei einem Hausverkauf tritt der Erwerber in bestehende Mietverhältnisse ein. Weder Käufer noch Verkäufer haben deshalb ein besonderes Kündigungsrecht. Hier kommt noch hinzu, daß ein Vertrag für eine bestimmte Laufzeit fest vereinbart wurde.

3) Wenn es wirklich nur an der Unsicherheit des Mieters über seine rechtliche Situation liegt, könnte es vielleicht helfen, wenn der Notar diesem (natürlich auf Kosten von Käufer oder Verkäufer) alles mal erläutert. Ansonsten ist es oft nur eine Frage der vereinbarten Abfindung. Beispielsweise könnte man auch Übernahme von Maklerprovision und Umzugskosten zusagen.

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#2
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guest123-1400
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guest123-1400
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