Hauskauf nach Maklerbindung

25. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
bolzi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf nach Maklerbindung

Hallo,

ich würde gerne in naher Zukunft ein Haus kaufen. Hier im Ort gibt es seit ca. 6 Monaten ein Haus zu verkaufen, dass der Verkäufer anfangs privat verkaufen wollte, mittlerweile aber schon mit dem zweiten Makler versucht zu verkaufen.

Vor 6 Monaten war das Thema Hauskauf für uns noch nicht aktuell, jetzt aber schon.

Um die Maklergebühr zu ersparen hatte ich mich im Vorfeld schon im Internet informiert und wir hatten gestern einen privaten Besichtigungstermin mit dem Verkäufer. Da der Ort ziemlich klein ist hab ich mich persönlich bei Ihm gemeldet und darauf bezogen, dass ich von Freunden über den Hauskauf erfahren habe.

Letztendlich ist diese Besichtigung auch sehr positiv gelaufen, uns hat das Haus sehr gut gefallen und der Verkäufer würde sich freuen, wenn er jemanden in seinem Elternhaus hätte, der einen Bezug zum Ort und der Umgebung hat.

Jetzt ist er noch bis Ende September an den Makler gebunden.

Könnten wir jetzt im Vorfeld mit dem Verkäufer schon eine Art Vorvertrag oder Absichtserklärung unterzeichnen, dann könnte er sich die nächsten drei Monate nach einer Eigentumswohnung umschauen, und wenn der Maklervertrag abgelaufen ist würden wir das Haus ohne Maklergebühren kaufen.

Wir sind nie mit dem Makler in Kontakt getreten, dieser kennt uns also gar nicht.

Oder ist das vom Vorgehen sehr grenzwertig und man sollte eher sehen, ob man den Makler nicht in seiner Provision herunterhandeln kann? Aktuell würde diese bei ca. 14.000 € liegen, was ein deutlicher Batzen Geld ist.

Vielen Dank für eure Tipps,

gruß, Sebastian

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Hallo,

hat der VK mit dem Makler einen "Allgemeinauftrag" oder ein "Alleinauftrag" ?



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-- Editiert am 25.06.2011 09:50

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#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

War ja nur eine Frage, da es diese Vertragsform manchmal noch gibt !

Ich denke mal, wenn der Kaufpreis realistisch ist und gleichzeitig die Nachfrage, wie beschrieben (Selbstversuch, dann 1.Makler...)gering ist, ist es Sache des Verkäufers sich um den Verkauf zu bemühen:

z.B. Verhandlungen über die Provision, bzw. Reduzierung des Kaufpreisvorstellung des VK um Teile der Provision zu kompensieren

Sollte man zumindest darüber nachdenken..............

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Könnten wir jetzt im Vorfeld mit dem Verkäufer schon eine Art Vorvertrag oder Absichtserklärung unterzeichnen,

Den sollte man aber notariell beglaubigen lassen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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