Hauskauf und Eigenbedarf - Problem!

5. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
pulsum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Hauskauf und Eigenbedarf - Problem!

Hallo,
wir (Familie mit einem Kleinkind) beabsichtigen ein Haus, welches vom Eigentümer wegen Pflegefall, verkauft wird zu kaufen.
Leider hat die Sache einen Haken: die Schwester des Eigentümers wohnt ebenfalls im Haus (ohne Mietvertrag/Sonder- oder Dauerwohnrecht - nichts im Grundbuch dazu vermerkt) und weigert sich offensichtlich auszuziehen.
Wer hat einen solchen Fall schonmal erlebt und kann uns Tips dazu geben?
Das Besondere an der Sache ist halt, dass wir anscheinend beim Kauf kein Mietverhältnis übernehmen.

Gruss, Sven

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ralf S.
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Auch mündliche Mietverträge haben eine Gültigkeit.

Wenn die gute Frau mit ihrem Bruder soetwas auch nicht abgeschloßen hat hat sie defakto auch dort kein Wohnrecht.
Es ist aber eine heikle Sache. Wie lange wohnt die Schwester dort? Wie alt ist sie? Behindert?

All dies sollte bedacht sein.
Auch ein mündlicher Vertrag zwischen Bruder und Schwester ist ok. So kann es reichen das die Beiden vereinbart haben das sie die NK bezahlen muß.
Ich würde die Sache mit Vorsicht genießen. Eine verlorene Räumungsklage kann sehr teuer werden.

Gruß Ralf

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#2
 Von 
pulsum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

danke für den Hinweis.
Wie ich mitlerweile erfahren habe, ist der Bruder nicht mehr in der Lage Dinge zu entscheiden, daher hat er einen Vertreter mit allen entsprechenden Befugnissen. Dem Makler ist auf Nachfrage beim Vertreter nichts von einem Vertragsverhältnis zwischen Bruder und Schwester bekannt. Ergo kann aus meiner Sicht ein mündlicher Vertrag nicht nachgewiesen werden.

Die gute Frau ist um die 50 Jahre alt und von einer Behinderung weiss keiner. Wie lange sie dort wohnt, wissen wir jetzt noch nicht.
Für den Bruder hat die Verzögerungstaktik der Schwester jedoch einen gravierenden Nachteil: Das Haus muss verkauft werden, damit die Pflege bezahlt werden kann. Also lange geht die Story eh nicht mehr gut.
Das Haus ist für uns aus mehreren Gründen hoch interessant, ansonsten hätten wir uns sofort nach etwas anderem umgesehen.

Gruss, Sven

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#3
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

Auf was stützt sich die liebe Frau auf ein Mietvertrag oder ein Wohnrecht?

Einen Mietvertrag kann man kündigen. Ein Wohnrecht ist im Grundbuch verankert.

Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#4
 Von 
pulsum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

genau da liegt auch mein Problem. Sie stützt sich auf 0garnichts. Einfach auf den Standpunkt "Ich zieh' hier nicht aus...oder mit den Füssen zuerst".
Im Grundbuch ist nichts eingetragen und laut Vormund des Eigentümers existiert kein Mietvertrag.
Aus meiner Sicht müsste ich die Frau also erfolgreich aus dem Haus bekommen.

Für mich stellt sich noch zusätzlich das Problem von "unzumutbarer Härte". Wieviel Zeit darf man einer solchen Frau geben ohne das es eine unzumutbare Härte darstellt?
Und natürlich auch immer wieder das Problem, dass sie keine vergleichbare Wohnung oder Haus findet (bzw. nicht finden wird, nur um weiter dort wohnen zu können).

Gruss, Sven

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn die Frau in dem Haus ihres Bruders wohnt, dann gibt es auch eine (mündliche) Vereinbarung.

Alleine der Umstand, dass sie dort wohnt, zeigt, dass es sich entweder um eine unentgeltliche Überlassung von Wohnraum handelt oder um ein Mietverhältnis. Dass nichts schriftliches vorliegt, spielt dabei keine Rolle.

Letztendlich ist das aber auch egal, denn Du hast ja auch beim Bestehen eines Mietvertrages das Recht auf Eigenbedarf zu kündigen.

Wenn die Frau partout nicht ausziehen will, dann kannst Du Dich schon einmal auf eine Räumungsklage einstellen. Die Prozedur kann viel Zeit und Geld kosten.

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#6
 Von 
pulsum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie ich nun in Erfahrung gebracht habe, weiss auch der Vormund des Besitzers nichts von einer mündlichen Abmachung, die einem Mietverhältnis gleichgestellt wäre. Sie wohnte einfach mit ihrem Bruder dort.

Auf welchen Zeitraum und auf welche Beträge muss man sich bei Räumungsklagen einstellen?
Ich habe mal von einem Fall gehört, da hat es zwei Jahre gedauert und die Kosten dafür beliefen sich auf knapp 2500 Euro.
Ist das realistisch oder als Glücksfall einzustufen?

Gruss, Sven

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Frau wohnt ja wohl nicht gegen den Willen ihres Bruders dort. Also gibt es eine Abmachung!
Ich möchte noch einmal betonen: Alleine der Umstand, dass die Frau dort wohnt, führt schon zu einem Vertragsverhältnis im juristischen Sinn.
Wenn es keinen Streit zwischen den Geschwistern darüber gibt, dass und unter welchen Bedingungen die Frau dort wohnt, dann existiert laut Gesetz bereits ein Vertrag. Eine förmliche Abmachung ist nicht notwendig.

Vom Zeitraum her kommt die Angabe bzgl. der Räumungsklage hin bzw. es kann auch schneller gehen. Aber die Kosten können auch höher ausfallen, insbesondere dann, wenn am Ende eine Zwangsräumung steht.

Kann man bei der Frau finanziell etwas holen? Wenn sie kein Sozialhilfefall ist, dann muss sie am Ende die Kosten tragen. Nur musst Du das Geld erst vorschießen.

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#8
 Von 
pulsum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Infos.

Ob bei der guten Frau finanziell etwas zu holen ist, wissen wir noch nicht. Das erhoffen wir im Gespräch mit dem Vormund des Eigentümers (der Bruder der Frau) in Erfahrung zu bringen. Sobald sich herausstellt, dass die Frau krank, behindert oder Sozialhilfeempfängerin ist, werden wir, auch bei noch so starkem Interesse am Haus, die Finger davon lassen. Denn auf Dauer können wir eine solche Belastung in finanzieller Hinsicht auch nicht tragen.

Gruss, Sven

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Thilo.S
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Möchte ein Haus ertseigern und habe dass Problem dass ich die Eigentümer nicht raus bekomme da Kinder mit in diesem Haus wohnen. Die sind zwar schon 15 und 19, könnte das zu einem Problem kommen?



-----------------
"Kolk"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pulsum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

nahezu abschliessend haben wir noch weitere Informationen erhalten, welche die Angelegenheit nicht vereinfachen.

Die derzeitige Bewohnerin hat einen 9-jährigen Sohn und geht nicht arbeiten. Ob ein Sozialhilfefall vorliegt, konnte ich (noch) nicht in Erfahrung bringen. Weiterhin stellte sich heraus, dass sich noch eine Grundschuld von 30.000 EUR vorliegt.
Die Frau hat eine vom Gericht zugewiesene Betreuerin für Finanzfragen.

Grundsätzlich machen mir die genannten Dinge erhebliche Sorgen, denn wenn jemand nicht arbeiten geht, und einen gerichtlichen Finanzbetreuer hat, dann sieht es für mich nach einer privaten Insolvenz aus, welche vermutlich aus der Grundschuld und der "Arbeitslosigkeit" resultiert.
Weiterhin vermute ich bei einer Räumingsklage, dass der Umstand, dass sie noch einen 9-jährigen Sohn hat, für das Gericht die Räumung eine unzumutbare Härte darstellt. Als Ergebnis würden wir vermutlich sehr lange darauf warten müssen, bis wir das Objekt selbst nutzen könnten.

Unter den gesammelten Gesichtspunkten nehmen wir so langsam aber sich Abstand vom Kauf.

Oder sieht hier noch Jemand eine reele Chance?

Gruss, Sven

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pulsum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

heute haben wir noch die letzten für uns erhältlichen Infos bekommen. Weitere Auskünfte wollte uns der Vormund des Eigentümers aus Datenschutzgründen nicht geben.

Die Dinge sehen derzeit also wie folgt aus:

- Die Schwester des Eigentümers ist in das Haus eingezogen, als er in ein Altenheim musste (nach Herzinfarkt und Krankheit). Der Vormund des Eigentümers hat dies gegen Zahlung von Nutzungsentschädigung in ungefährer Höhe von 500 Euro geduldet. Dies wurde aber nie schriftlich fixiert.
Es haben also auch offenbar nie beide (Bruder und Schwester) gleichzeitig in dem Haus gewohnt.
- Die Schwester geht keiner Arbeit nach (hat aber trotzdem irgendwie Geld zur Zahlung der Nutzungsentschädigung - ob Sozialhilfe im Spiel ist, wollte man mir nicht sagen).
- Sie hat eine gerichtlich bestellte Betreuerin, mit weitreichenden Vollmachten
- Die Schwester hat einen ca. 9 bis 10-jährigen Sohn, der auf eine Sonderschule geht und sich in einer Tagespflege befindet - aber trotzdem im Haushalt lebt.

Aus unserer Sicht sieht die Angelegenheit sehr schlecht für uns aus, denn ich befürchte, dass eine Räumungsklage aus sozialen Gesichtspunkten (Unzumutbarkeit, besondere Härte etc.) vor Gericht abgewiesen würde.

Wer kann mir nun abschliessend eine Tendenz bzw. einen Tip geben, ob es noch weiter Sinn macht?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich denke schon, dass auch in diesem Fall eine Räumungsklage erfolgreich wäre.

Ich würde mich trotzdem nicht darauf einlassen, da die damit verbundenen Kosten und der Zeitraum nur sehr schwer zu schätzen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Kauft blos nie ein Haus mit einen Mieter...das ist echt mein Tipp!!
Das hört sich immer schön und gut an ,man kann die ja wegen Eigenbedarf kündigen...aber wenn die nicht wollen ,dann kann das Jahre dauern.
Eine normale Räumungklage dauert heutzutage meist weniger als ein Jahr und kostet 6000 Euro (spreche aus Erfahrung).
Unsere Mieter sind allerdings immer noch drin...zahlen auch keine Miete mehr...ich darf nicht in meinen Haus wohnen und muß selber Miete für ein Haus und Tilgung für ein anderes Haus zahlen.
EIN ABSOLUTER ALBTRAUM!
Kann einen ohne weitere ganz schnell finanziell ruinieren!
Mach das blos nicht!

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pulsum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich möchte mich abschliessend bei allen bedanken, die mir hier mit ihren Antworten weitergeholfen haben.

Gruss, Sven

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich gehe davon aus, daß die im Haus wohnende Schwester exzellent rechtlich beraten ist. Würde sie nämlich einen Verkauf des Hauses nicht blockieren, würde der Verkaufserlös der Pflege des Bruders zufließen. Blockiert sie einen Verkauf bis zum Tod ihres Bruders, erbt vermutlich sie das Haus. Da lohnt es sich schon zu kämpfen

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
pulsum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Wolfgang,

es ist tatsächlich so, dass sie den Verkauf durch ihre Verhaltensweise blockiert bzw. nicht gerade fördert. Um die Pflege des Bruders weiter zu gewährleisten, muss das Haus unbedingt verkauft werden, darüber sind sich Makler, Vormund des Bruders und wir als Kaufintressenten einig. Die Schwester besitzt auch eine Betreuerin mit sehr weitreichenden Vollmachten. Ob sich daraus auch eine rechtliche Beratung ableiten lässt, weiss ich nicht. Ich kenne mich in der Materie so gut wie garnicht aus.
Da der Vormund des Bruders uns aber auch nicht sonderlich behilflich ist - er weiss zwar scheinbar alles und hat eine riesige Akte, in der alles notwendige zu stehen scheint, aber aus Datenschutzgründen will er uns nichts weiter sagen (wenn wir gekauft haben, würden wir die Unterlagen erhalten) - haben wir vom Kauf mittlerweile abgesehen.

Aber jetzt wo ich so darüber nachdenke, fällt mir auf, wie fies Menschen doch sein können - selbst gegen ihren eigenen Bruder.

Gruss, Sven

-- Editiert von pulsum am 17.05.2004 23:16:32

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#17
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Im Gegenteil. Die Pflege wird ja notfalls vom Sozialamt bezahlt, wenn die Vermögensverwertung nicht funktioniert.
Insofern muß das Haus nicht "geopfert" werden.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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