Hallo,
ich bräuchte Eure Meinung, vielleicht hat auch jemand bereits Erfahrungen:
Wir möchten ein 2-Familien-Haus kaufen. Oben wir und unten ist ein Mieter, der bereits seit ca. 2 Jahren dort wohnt und da die Wohnung darüber lange leerstand, sich gewisse Rechte herausgenommen hat und es schon einige Probleme gab.
Meine Frage:
Wir müssten das Haus einer Komplettsanierung unterziehen (Fassadendämmung, komplette Heizungsinstallation, Dachisolierung).
Der Mietvertrag ist sehr schlecht und die Miete weit unter dem eigentlichen Wert. Welche Möglichkeiten bestünden denn, den Mieter rechtskräftig zum Auszug zu bringen?
-- Editiert von Kniddi am 05.03.2007 22:00:02
Hauskauf und problematischer Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Die umfangreichen Sanierungsarbeiten an sich sind ein triftiger Grund, den Mieter zum Auszug zu bewegen. Es ist ihm ja nicht zuzumuten, ohne Heizung, WW usw. dort zu wohnen. Ich würde ihm anbieten, bei der neuen Wohnungssuche behilflich zu sein. Nach der kostenaufwändigen Sanierung kann die Miete erhöht werden, selbst wenn er ablehnt, auszuziehen.
Zweifamilienhaus? Ihr wollt da selbst einziehen? Dann geht das ganz einfach mit einer Kuendigung gem. BGB 573a Abs.1 (bitte ergoogeln und selbst nachlesen).
Wenn der aber trotzdem nicht auszieht und sich eine Raeumungsklage leisten kann (weil er entweder richtig reich ist oder aber ueberhaupt nichts hat), dann kann das dennoch ne ziemlich langwierige und vor allem auch teure Angelegenheit werden.
Gruss
CAM
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Danke für Eure Antworten!
@rs-oberberg: das wollte ich eben wissen. Denn ich war mir nicht sicher, ob das ein Grund sein kann. Man müsste nämlich auch bei ihm in der Wohnung komplett sanieren. Wäre das rechtskräftig, auch wenn man später dieselbe Wohnung wieder an jemand anderen vermieten möchte?
@CAM: wir würden in die eine Wohnung einziehen und die andere (wo er jetzt drin wohnt) nach Sanierung wieder vermieten wollen. Dann aber mit einem anderen Mietvertrag (im jetzigen steht ihm z.B. noch die Garage zu, etc.).
Ja, Räumungsklage, das wäre dann der Härtefall...
-- Editiert von Kniddi am 06.03.2007 09:13:46
Erst mal die obere Wohnung sanieren, dann selbst einziehen. Nach o.g. Paragraphen dürft Ihr dann ohne Grund kündigen mit einer verlängerten Kündigungsfrist von 3 Monaten. Besteht der Mietvertrag also zum Zeitpunkt der Kündigung nicht länger als 5 Jahre, so beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate.
-----------------
"MfG
Susanne"
hm, ja in Ordnung, danke Susanne.
Allerdings kann man bei einer Heizungs-Neu-Installation und was sonst noch alles anfällt schlecht 6 Monate dazwischen warten...
Könnte man für den Zeitraum dann wenigstens die Miete erhöhen und den Garagenstellplatz beanspruchen?
Ich dachte eigentlich, dass man als Grund "Vollsanierung" den Mieter zum Auszug bewegen kann.
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