Hausmeister Kosten über Miete abrechnen.

18. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
MaxWalter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausmeister Kosten über Miete abrechnen.

Hallo,

ich bin Vermieter eines Mietshauses mit 3 Parteien.

Die Hausmeistertätigkeiten(Garten,Schneeräumen, putzen etc.) werden von einem Bewohner geleistet der dafür eine monatliche Pauschale erhällt.

Aus steuerlichen Vorteilen beiderseits würde ich diese pauschale gerne mit der Kaltmiete verrechen.

Meine frage wäre nun wie man dies vertraglich am besten regeln könnte?

lg




-- Editiert von Moderator am 18.12.2013 19:04

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Die Frage passt m. E. besser ins Unterforum Steuerrecht!?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MaxWalter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

mhh ok,

wobei es mir ja darum geht wie ich das im Mietvertrag verankern kann (neuer vertrag oder Zusatzvertrag etc)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Ein neuer MV ist nicht notwendigt: Es reicht eine Zusatzvereinbarung.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen