Hausmeister "Notdienst"

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Turukano
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausmeister "Notdienst"

Hallo, ich hoffe, Sie können mir helfen!

Ich wollte neulich ein Elektrogerät im Keller anschließen und dabei ist die Sicherung raus geflogen. In meiner Wohnung selbst funktioniert das Gerät einwandfrei und auch das Strommessgerät zeigt keine Auffälligkeiten.

Also habe ich den Hausmeister am Freitag angerufen und er sagte, er komme am nächsten Tag gerne vorbei und schließe die SIcherung wieder an, die befindet sich nämlich in einem abgeschlossenen Raum.

Nun habe ich nachträglich eine Rechnung von 105€ bekommen für einen sogenannten "Notdienst".

Folgendes finde ich schwer nachzuvollziehen:
1. Mir wurde nicht mitgeteilt, dass diese Leistung nicht zum regulären Leistungsumfang des Hausmeisters zählt und dass hierdurch Kosten entstehen. Der Hausmeister hat nichts in der Form angedeutet. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich auch bis Montag gewartet... - es erscheint mir ungerecht, dass ich das dann zahlen muss.
2. Wenn das Gerät in der Wohnung funktioniert, aber im Keller nicht, liegt das dann nicht eher am Sicherungskasten im Keller? Und kann ich dann hierfür auch zur Kasse gebeten werden?

Soll ich die Rechnung bezahlen oder nicht? Es würde mich freuen, wenn SIe mir helfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was steht denn bezügl dem Hausmeister und dem Notdienst in Ihrem MV?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

@alteshaus

da wird bestimmt nicht drinstehen, dass der Hausmeister Beihilfe zum Stromdiebstahl leisten muss.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn es sich in dem Mieterkeller um den Zähler des Stromanschlusses des Mieter handelt, sollte der Mieter eine ständige Zugangsmöglichkeit verlangen um evtl. defekte Sicherungen selbst auszutauschen, den Zählerstand abzulesen und mehr.
Dafür einen Hausmeisterservice in Anspruch nehmen zu müssen halte ich nicht für in Ordnung.

Wie der Ablauf im einzeln war müsste man prüfen. Wenn der Mieter nur den Schaden gemeldet hat, kann der Vermieter ohne nähere Begründung dafür keine Kosten verlangen, insbesondere nicht für den Austausch einer Sicherung.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn es sich in dem Mieterkeller um den Zähler des Stromanschlusses des Mieter handelt, sollte der Mieter eine ständige Zugangsmöglichkeit verlangen um evtl. defekte Sicherungen selbst auszutauschen, den Zählerstand abzulesen und mehr.
Dafür einen Hausmeisterservice in Anspruch nehmen zu müssen halte ich nicht für in Ordnung.

Wie der Ablauf im einzeln war müsste man prüfen. Wenn der Mieter nur den Schaden gemeldet hat, kann der Vermieter ohne nähere Begründung dafür keine Kosten verlangen, insbesondere nicht für den Austausch einer Sicherung.


Sehe ich auch so, desweiteren ist immer noch zu klären, was bezüglich des Haumeisters im MV steht

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