Hausmeister- oder Vermieterpflicht?

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausmeister- oder Vermieterpflicht?

Ich wohne in einer Wohnung, deren Vermieter die hiesige Heimstätte ist. Wir haben haben zwar einen Hausmeister, aber der ist irgendwie nie richtig erreichbar. Wenn doch, dann schiebt er seine Arbeit immer an den Vermieter ab. Die streiten sich dann drum, wer zuständig ist.
Da es jetzt schon einige Monate um das selbe Thema geht und die Mieter sich auch nicht mehr auskennen: Frage an euch:

Unser Parkplatz (für uns 4 Parteien) besteht aus einem Schotterweg. Dieser hat im laufe der Zeit gelitten. D.h. es sind mehrere (6 insgesamt) Schlaglöcher entstanden. Das größte und tiefste misst fast 20 cm Tiefe und über 1m Länge. Eine Stolpergefahr, nicht nur in der Nacht. Sie gehören aufgefüllt. Aber wer genau ist dafür zuständig?
Ich kann mich daran erinnern, das mal der Hausmeister sagte, die Mieter müssen dies selber machen. Was ja wohl kaum sein kann.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Sie gehören aufgefüllt. Aber wer genau ist dafür zuständig?
Was habt ihr denn gemietet?
Einen Stellplatz so-und-so? Was steht im Mietvertrag?
Dürfte selten sein, dass die Stellplatzbeschaffenheit dort genau beschrieben ist.
Damit man daraus dann einen Mangel basteln kann....und den Vermieter zu fassen kriegt.

Unser Hausmeister sagt das übrigens auch. Der Platz ist größer, hat keinen Schotter, aber viel mehr Stolperfallen. Schon viele Jahre.
Ist vielleicht schon einer gestolpert. Aber wohl nicht gestürzt. Wir gehen drumrum und passen auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Was genau ist denn vertraglich bezüglich des Parkplatz geregelt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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