Hausmeister verlangt Geld bei Wohnungsübergabe

16. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
seaturtle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausmeister verlangt Geld bei Wohnungsübergabe

Hallo,

wir haben diese Woche Termin zur Wohnungsübergabe und der Hausmeister, der diese mit uns im Namen des Vermieters durchführen soll, möchte Geld für das Ablesen der Zählerstände. O-Ton Hausmeister: wenn Sie das selbst machen, kostet es nix, wenn wir das machen, dann kostet es 25 EUR und wenn die Heizungsfirma die Ablesung macht, kostet es 80 EUR.

Ich habe noch NIE etwas davon gehört, dass der Vermieter (oder sein Bevollmächtigter) Geld für das Ablesen der Zählerstände bei Wohnungsübergabe verlangen kann. Das machen doch Vermieter und Mieter gemeinsam und zeichnen gegen. Sehe ich das richtig? Ist irgendjemanden solch ein Fall bekannt?

Wir haben auf diese Forderung hin die Wohnungsbaugesellschaft angerufen, dort wurde nur lapidar gesagt, Ihnen wäre das mit den 25 EUR nicht bekannt. Weiter kam aber keine Regung. Meines Erachtens tendiert das ganz stark in die Richtung, dass sich der Hausmeister hier ein bisschen Geld nebenher "verdienen" will.

Gruß
seaturtle

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17 Antworten
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#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
dass sich der Hausmeister hier ein bisschen Geld nebenher "verdienen" will.

Vermutlich, weil es sich auch um eine "Nebenher"-Arbeit handelt.



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#2
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
seaturtle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:



Vermutlich, weil es sich auch um eine "Nebenher"-Arbeit handelt.
quote:



Naja, aber er wird ja schließlich von seinem Arbeitgeber durch das Gehalt, das er für seine Arbeit bekommt, bezahlt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Möglicherweise soll damit ja dokumentiert werden, daß das Ablesen nicht zu seinen Hausmeisterpflichten gehört (damit es keine Irritationen bei der NK-Abrechnung gibt).



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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Ich habe noch NIE etwas davon gehört, dass der Vermieter (oder sein Bevollmächtigter) Geld für das Ablesen der Zählerstände bei Wohnungsübergabe verlangen kann.

Verboten ist es aber auch nicht dies zu fordern.

Zumal man ja gleich auch die preiswertere Alternative angebotne bekam.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1.)
Lesen Sie die Zählerstände selber ab, notieren Sie das Ergebnis und teilen Sie es dem Versorgungsunternehmen und dem Vermieter mit.

(2.)
Machen Sie das zum Schluss der Wohnungsabnahme durch den Hausmeister und NACHDEM der Hausmeister das Abnahmeprotokoll unterzeichnet hat (siehe nämlich unten).

(3.)
Beschweren Sie sich anschließend beim Vermieter. Das Fordern einer Bezahlung für eine pure Selbstverständlichkeit im Zusammenhang mit einer Wohnungsabnahme ist mindestens eine Frechheit wenn nicht die Aufforderung, ein „Bestechungsgeld" zu zahlen. Wird nicht gezahlt, guckt der Hausmeister halt genauer hin, wird gezahlt, ist der Hausmeister großzügiger. Auch dem Vermieter kann ein einem solchen Verhalten seines Hausmeisters nicht gelegen sein (nämlich dann, wenn der Hausmeister grozügig ist, weil der Mieter ihm Geld zugesteckt hat).


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#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
ein „Bestechungsgeld" zu zahlen. Wird nicht gezahlt, guckt der Hausmeister halt genauer hin, wird gezahlt, ist der Hausmeister großzügiger

Was ist DAS denn wieder für ein Blödsinn ?
Wo guckt denn der Nachmieter hin ?



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#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Dass es Ihnen nicht merkwürdig vorkommt, dass diejenige Person, welche die Wohnungsabnahme durchführt, vom Mieter erst einmal 25,- € für eine pure Selbstverständlichkeit verlangt, zeigt allenfalls, wie sehr sich Ihr Rechtsempfinden von dem normaler Menschen entfernt hat.

Vermutlich sind Sie selbst Hausmeister.

-- Editiert am 17.05.2011 19:59

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#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Mich würde es auch stören, wenn sich ein von mir beauftragter bestechen lässt.

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#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
für eine pure Selbstverständlichkeit

Was ist denn "eine pure Selbstverständlichkeit" ?
Für MICH ist es z.B. eine pure Selbstverständlichkeit, daß der Mieter eine Wohnung mit geputzten Fensterscheiben (so, wie er sie erhalten hat) zurückgibt.
Seltsamerweise gibt es Mieter, die davon abweichende Meinungen vertreten.



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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Das Fordern einer Bezahlung für eine pure Selbstverständlichkeit

Mäuschen, es ist eine pure Selbstverständlichkeit, das der Mieter sich selbst zum Zähler bewegt. Nicht nur weil der liebe Gott ihm dafür die Beine und Füße gegeben hat, sondern auch um die Werte selbst in Augenschein zu nehmen.


Und wenn der dafür zu faul ist, dann kostet es halt etwas wen sich jemand opfert diese Anstrengung auf sich zu nehmen ...
Bequemlichkeit ist selten kostenlos ...





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#12
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1.)

quote:
Für MICH ist es z.B. eine pure Selbstverständlichkeit, daß der Mieter eine Wohnung mit geputzten Fensterscheiben.

Deshalb würden Sie sich ja auch wundern, wenn der Mieter dafür 25,- € haben möchte.

(2.)
quote:
Und wenn der dafür zu faul ist, dann kostet es halt etwas wen sich jemand opfert diese Anstrengung auf sich zu nehmen ...

Sie haben doch überhaupt nicht begriffen, um was es geht!

Es hat eben den Beigeschmack von „Bestechung" wenn derjenige, der kontrolliert (=Wohnungsabnahme), Geld für einen Nonsensleistung fordert. Der Umstand, dass der Kontrollierte (=Mieter) das genauso gut selber machen könnte, ändern daran überhaupt nichts.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein älteres Kfz, das Sie noch einmal durch den TÜV bekommen wollen. Der Prüfer macht ein bedeutungsvolles Gesicht und meint dann, für 50,- € extra putzt er Ihnen die Windschutzscheibe.

Stellen Sie sich vor, der Finanzbeamte möchte mit Ihnen über die in der Steuererklärung geltend gemachten Werbungskosten sprechen. In der Hoffnung, Unklarheiten ausräumen zu können, vereinbaren Sie einen Termin. Im Termin erklärt der Beamte, dass alle Belege so unübersichtlich seien, aber für 25,- € würde er für Sie die Belege in seiner Freizeit mal richtig ordnen. Sie legen Dienstaufsichtsbeschwerde ein, weil Sie sich „erpresst" fühlen. Der Vorgesetzte antwortet, dass es halt etwas kostet, wenn der Beamte seine Freizeit opfert, nur weil Sie zu faul sind, die Belege zu ordnen.


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#13
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Es hat eben den Beigeschmack von „Bestechung"

Den hast DU doch überhaupt erst hier reingebracht.



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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Es hat eben den Beigeschmack von „Bestechung"

Mausi, nur DU fabulierst die ganze Zeit davon ...


Faulheit kostet Geld, das merken Mieter immer wieder, wenn sie nicht putzen wollen oder keinen Winterdienst machen ...


Man nennt es übrigens Realität ... :grins:





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#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Faulheit kostet Geld, das merken Mieter immer wieder, wenn sie nicht putzen wollen oder keinen Winterdienst machen ...

Sie sind derjenige, der hier von Faulheit fabuliert.

Der TE ist nicht zu faul, den Zählerstand abzulesen. Der TE und ich regen sich darüber auf, dass der Hausmeister, der eh zur Wohnungsabnahme da ist, für das Bestätigen des Zählerstandes 25,- € haben will. Dies hat „Geschmäckle" im Zusammenhang mit der dann von Hausmeister durchzuführenden Kontrolle.

Wenn Ihnen aber an einer praktischen Lösung gelegen ist, dann kann man dem TE ja raten, sich auf die 25,- € einzulassen und vor deren Zahlung mit einer gleichhohen Servicegebühr aufzurechnen, die angefallen ist, weil der TE dem Hausmeister die Tür aufmachen, das Licht anknipsen und sogar die ganze Zeit ein freundlichen Gesicht machen musste.
Tja, wenn der Hausmeister halt zu faul ist, um Türen aufzumachen und Lichtschalter zu betätigen, um zu gucken, ob die Lampe funktioniert, dann kostet das halt was.

Also: Stromablesen erst zum Schluss. Nachdem der Hausmeister das Protokoll unterschrieben hat, einfach nichts bezahlen.
Kommt der Hausmeister einem dumm wie Harry, Aufrechnung mit einer „Sevicegebühr" erklären. Fertig.


-- Editiert am 19.05.2011 19:27

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Nachdem der Hausmeister das Protokoll unterschrieben hat, einfach nichts bezahlen.

Harry-Hausmeister machen das natürlich jeweils zuerst.
Also erst Geld, dann ablesen, dann Wohnungsabnahme.

Und ohne Geld machen Harry-Hausmeister halt nur die Wohnungsabnahme.





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#17
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Richtig ist, daß eine Wohnungsübergabe oder -abnahme Kosten verursacht. Falsch ist, daß ein Erfüllungsgehilfe der Hausverwaltung diese von einem Mieter verlangt bzw. verlangen darf - und auch noch ohne Rechnung!!! Wahrscheinlich ist das einer jener zahlreichen (Ex-)Kollegen, die bereits für einen Händedruck Geld in ihre Taschen scheffeln wollen. Aufgrund der Untätigkeit vieler Hausmeister und ihrer langen Weile ersinnen sie immer neue Ideen, um ihr Gehalt aufzustocken. Geben Sie dem Mann nichts! Ihr Vertragspartner ist die Hausverwaltung. Teilen Sie ihr das Ansinnen des Hausmeisters vorbehaltlos mit. - Ich selbst habe viele Jahre als Hausmeister Wohnungen übergeben und abgenommen. Keinesfalls kam es mir in den Sinn, dafür gegenüber dem Mieter "die Hand aufzuhalten". Das halte ich für korrupt und strafbar.

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-- Editiert am 19.05.2011 20:34

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