Hausmeisterkosten / Grundsteuer

8. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stefan1990m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausmeisterkosten / Grundsteuer

Hallo zusammen,
ich hätte zwei Fragen zum Thema Mietrecht.

Wir wohnen seit Jahren in einer Mietwohnung und zahlen dort jeden Monat neben der Miete einen festen Betrag an Nebenkosten.
In unserem Mietvertrag heißt es:
Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten gemäß Betriebskostenvereinbarung:
Heizung Warm und Kaltwasser, Müllgebühren, Gebäudeversicherung und Allgemeinstrom.

Meine Fragen dazu:
1) Wir haben jahrelang den gleichen Betrag an Hausmeister Kosten bezahlt. Bei der letzten Jahresabrechnung haben wir eine dicke Nachzahlung bekommen, aufgrund einer Erhöhung der Hausmeister Kosten. Der Hausmeister hat keinerlei Mehrleistungen erbracht und über eine deutliche Erhöhung wurden wir nie informiert. Die Mehrkosten wurden uns nun bei der Jahresabrechnung voll berechnet.
Ist das zulässig, dass man diese Kosten erhöht ohne dass man uns informiert bzw. ist es zulässig dies bei einer Jahresabrechnung als Nachzahlung zu berechnen.

2)Bei meiner zweiten Frage geht es um die Grundsteuer.
Wir haben jahrelang keine Grundsteuer bezahlt. Dieses Jahr war plötzlich wie bei den Hausmeister Kosten ein hoher Betrag an Grundsteuer in unserer Nebenkostenabrechnung als Nachzahlung.
Wir wurden darüber nicht informiert, dass wir das zahlen sollen.
Grundsteuer darf ja prinzipiell an den Mieter umgelegt werden, gilt das aber auch, wenn die Nebenkosten so explizit aufgelistet sind wie in unserem Vertrag.
Dort steht ja nichts von Grundsteuer. Wir wurden darüber auch nie informiert, dass wir das zahlen sollen, es war das erste mal als fette Nachzahlung auf unserer Jahres Nebenkostenabrechnung.

Danke schon mal für Eure Hilfe.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten gemäß Betriebskostenvereinbarung:
Heizung Warm und Kaltwasser, Müllgebühren, Gebäudeversicherung und Allgemeinstrom.

1.) Steht dies wirklich so im Mietvertrag ?
2.) Wo steht da was von Hausmeisterkosten oder Grundsteuer ?

Der Sachverhalt muss schon richtig beschrieben sein !!

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Stefan1990m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Sachverhalt ist so wie ich es beschrieben habe.
1) Genau so steht es drin gemäß Betriebskostenvereinbarung (angekreuzt) und dann die einzelnen zu zahlenden Kosten!
2) Dort steht nichts von Grundsteuer oder Hausmeisterkosten. Deshalb habe ich ja die Frage gestellt ob wir Grundsteuer zahlen müssen wenn es nicht exakt drin steht.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Also gibt es in einem Vordruck das Wort Betr...vereinbarung und nicht etwa Betriebskostenverordnung ?
Und was ist die Alternative ohne Kreuz ?

-- Editiert von Spezi-2 am 08.05.2019 14:28

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#4
 Von 
Stefan1990m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wiederhole es auch gerne nochmal
BETRIEBSKOSTENVEREINBARUNG. VEREINBARUNG
Und darunter sind exakt die zu zahlenden Positionen genannt (ohne Grundsteuer)
Wäre nett wenn du mir erklärst was das nun bedeutet, weil du so auf diesen Wortlaut eingehst

-- Editiert von Stefan1990m am 08.05.2019 14:33

-- Editiert von Stefan1990m am 08.05.2019 14:34

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#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

1. Dann bleibt hier nichts weiter übrig, als die BK- Rechnung schriftlich zu reklamieren.
Betriebskostenvereinbarung?... Ist das Bestandteil des Mietvertrages? So jedenfalls schildert ihr es. Also, ist das nämlich der Fall, kann der Vermieter nicht so einfach von Pauschale auf direkte Abrechnung wechseln.

Es wäre ein Antrag auf Änderung des Mietvertrages. Duch die Zahlung wird dem allerdings dann konkludent zugestimmt. - Also Widerspruch. Schriftlich und nachweislich des Empangs durch den Vermieter. Ist das im Mietvertrag festgehalten, darauf berufen und die "alten" BK- zahlen.

GGf. könne eine BK- Erhöhung für die Zukunft berechnet werden. In diesem Falle ebenfalls widersprechen. Grundlage: Mietvereinbarung (-vertrag).

Grundsätzlich ist es aber schon so, daß solche Kosten anteilmäßig umgelegt werden können. Also genaue exakte Abrechnung mit aufteilungsschlüssel & co. Und:

2. Der Vermieter muß Akteneinsicht gewähren. Er muß darlegen, wie es zu solchen Posten kommt. Sonst känne er ja verlangen, was er will. Sonst geht das so nicht.

Aber mach erst mal Widerspruch/Reklamation der BK- Abrechnung und berufe dich auf den Mietvertrag. Und dann muß man die Reaktion des Vermieters abwarten.


-- Editiert von Spejbl am 08.05.2019 14:55

-- Editiert von Spejbl am 08.05.2019 14:56

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten gemäß Betriebskostenvereinbarung:
Heizung Warm und Kaltwasser, Müllgebühren, Gebäudeversicherung und Allgemeinstrom.


Nochmals, ich kein mir nicht vorstellen, dass es einen Herausgeber eines Mietvertragsfordruckes gibt, welcher diese Formulierung verwendet.

Der Text:
Zitat:
trägt der Mieter folgende Betriebskosten gemäß Betriebskostenvereinbarung

nimmt ja auch durch das Wort "gemäß" auf eine Vereinbarung bezug.
Also müßte es neben oder in dem Mietvertrag auch noch eine Betriebskostenvereinbarung geben.
Zitat:
Betriebskostenvereinbarung (angekreuzt)

Meine Frage nach dem Sinn dieses angegkreuzt ist noch unbeantwortet !

Vielleicht sollte hier mal ein Bild von diesem Textteil eingefügt werden. (verschiedene Bilderdienste machen es möglich)

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#7
 Von 
Stefan1990m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
1. Dann bleibt hier nichts weiter übrig, als die BK- Rechnung schriftlich zu reklamieren.
Betriebskostenvereinbarung?... Ist das Bestandteil des Mietvertrages? Ist das nämlich der Fall, kann der Vermieter nicht so einfach von Pauschale auf direkte Abrechnung wechseln.

Es wäre ein Antrag auf Änderung des Mietvertrages. Duch die Zahlung wird dem allerdings dann konkludent zugestimmt. - Also Widerspruch. Schriftlich und nachweislich des Empangs durch den Vermieter. Ist das im Mietvertrag festgehalten, darauf berufen und die "alten" BK- zahlen.

GGf. könne eine BK- Erhöhung für die Zukunft berechnet werden. In diesem Falle ebenfalls widersprechen. Grundlage: Mietvereinbarung (-vertrag).

Grundsätzlich ist es aber schon so, daß solche Kosten anteilmäßig umgelegt werden können. Also genaue exakte Abrechnung mit aufteilungsschlüssel & co. Und:

2. Der Vermieter muß Akteneinsicht gewähren. Er muß darlegen, wie es zu solchen Posten kommt. Sonst känne er ja verlangen, was er will. Sonst geht das so nicht.

Aber mach erst mal Widerspruch/Reklamation der BK- Abrechnung und berufe dich auf den Mietvertrag. Und dann muß man die Reaktion des Vermieters abwarten.


-- Editiert von Spejbl am 08.05.2019 14:55


2) Die Berechnung der Grundsteuer liegt mir vor. Die Frage ist nur, ob wir das zahlen müssen, weil wir es jahrelang nicht zahlen mussten und vor allem weil es in unserem Vertrag nicht drin steht.

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#8
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich schrieb ja bereits:

Wenn es im Mietvertrag so steht, daß ihr es nicht zu zahlen braucht, und das Jahre lang auch so durchgeführt wurde, der Vermieter das jetzt aber berechnet, bedeutet das, daß der Vermieter über diese Schiene versucht, den bestehenden Mietvertrag zu seinen Guinsten zu verändern.

Dem ist zu widersprechen. Ihr zahlt das, was vereinbart wurde. Punkt. Also Erhöhungsdifferenz nicht zahlen. Denn damit stimmt ihr dem Änderungsantrag des Vermieters zu.

Wichtig ist, daß ihr Nachweise sichert, daß dieser Widerspruch/Reklamation beim Vermieter einging. Dann mag er ja vesuchen, das einzufordern. Notfalls wird ein Richter entscheiden.

Signatur:

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Stefan1990m):
Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten gemäß Betriebskostenvereinbarung: Heizung Warm und Kaltwasser, Müllgebühren, Gebäudeversicherung und Allgemeinstrom.
Wenn euer seltsamer Mietvertrag wirklich auf eine BK-Vereinbarung und nicht auf die übliche BK-Verordnung fußt, könnt ihr euch mit dem Vermieter streiten.
Ihr könnt ihn auch fragen. Ihr könnt auch Einsicht verlangen.

Hausmeisterkosten ändern sich im Laufe der Jahre, das ist normal. Der Hausmeister muss nicht unbedingt mehr Leistungen erbringen. Schon mal an Lohnerhöhung gedacht? Hausmeister sind auch nur Lohnarbeiter----
Dass die Grundsteuer nun auf die BK umgelegt wird, ist auch erlaubt. Nach BetrKV.

https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/

Zitat (von Spejbl):
kann der Vermieter nicht so einfach von Pauschale auf direkte Abrechnung wechseln.
Von einer Pauschale kann ich nirgends etwas lesen. Wo wäre das zu finden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ob es im oder neben dem Mietvertrag eine Betriebskostenvereinbarung gibt ist weiterhin offen, da nicht beantwortet. Überhaupt scheint die Klausel nur ein Teil eines Textes zu sein, denn warum wurde da was angekreuzt.
Dafür spricht auch die Tatsache, dass außer den in der bekannten Klausel aufgeführten Betriebskosten weitere Betriebskosten mehrfach abgerechnet und bezahlt wurden.

Es ist also alles offen und eine vertretbare Bewertung unmöglich.

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#11
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
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„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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