Hallo,
wir sind 2010 neu eingezogen. Vor einer Woche erreichte uns die erste Nebenkostenabrechnung für 2010. Dabei stachen die Hausmeisterkosten direkt ins Auge. Diese sind mit 0,49 cent / qmtr. am noch legitimen aber oberem Limit.
Jetzt zu meinen Fragen.
Es gibt 3 Eingänge mit ingesamt 24 Einheiten. Die Gesamtkosten sind ca. 15k. Die Einheiten sind zu 1/4 von Eigentümern bewohnt & 3/4 Mietern. Laut meinem Nachbarn der jahrelang im Haus wohnt sind 50 % der Kosten Fix (Garten, Kehren, Schnee, Treoppepuntzen) und der Rest Bedarfgesteuert wenn der Hausmeister gerufen wird. Die Eigentümer machen dies wenns notwendig ist. Die Mieter
sind da nicht "kostenschonend". Wir selbst sind Mieter.
1 Frage: Müssen die Hausmeisterkosten nicht so verteilt werden das Fix anteilig umgelegt werden und der Rest den Einheiten zugerechnet die es verursacht haben ?
2 Frage: Ich habe beim Hausverwalter Rechnungen angefordert da ich die Kosten in der Steuer als Haushaltsnahedienstleistungen abrechnen möchte. Bisher ohne Reaktion. Muß er mir die Rechnungen zur Verfügung stellen ?
Danke
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Hausmeisterkosten - anteilig umgelegt und der Rest den Einheiten zugerechnet?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, die Rechnungen Dir zu schicken, der Hausverwalter darf es wahrscheinlich nicht einmal. Du hast allerdings das Recht, die Unterlagen bei der Hausverwaltung einzusehen.
wirdwerden
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Hallo
vielen Dank für die schnelle Antwort zu Punkt 2. Wie kann es dann funktionieren die Hausmeisterkosten als Haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Werbungskosten abzusetzen ?
Man muß zumindest dem Fa nachweisen was Material und was Arbeit ist.
Ich muß auch die Chance haben zu Prüfen ob nicht Instandshaltungskosten in dieser Position versteckt ist.
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quote:
Man muß zumindest dem Fa nachweisen was Material und was Arbeit ist.
Korrekt, nur ist das keinstenfalls die Aufgabe des VM, dies so zu erörtern, bis es dein FA akzeptiert.
Wo käme man da hin ?
Höchstens Du bezahlst deinem VM diesen Aufwand.
quote:
Ich muß auch die Chance haben zu Prüfen ob nicht Instandshaltungskosten in dieser Position versteckt ist.
Kannst Du doch, indem Du beim VM Einsicht nimmst.
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Hallo Latinl,
zu 1: Nein, die Kosten müssen nicht nach den Verursachern aufgeteilt werden, können sie auch gar nicht. Denn der Hausmeister darf natürlich nur Arbeiten am Gemeinschaftseigentum verrichten, nicht aber etwa in einer Wohnung einen neuen Teppich verlegen etc.
Zu unterscheiden ist hier unbedingt der Hausmeister in einem reinen Mietshaus von dem Hausmeister in einer Eigentumswohnanlage. Bei ersterem mag es Wohnungsgesellschaften geben, die den Hausmeister auch in den Wohnungen Tätigkeiten verrichten lassen, das geht aber nicht bei WEGs mit Sondereigentum.
zu 2: In einer Ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung müssen die §35a-Kosten (haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerkosten) extra zusammengefasst in einem Posten angegeben werden. Diese Nebenkostenabrechnung muss dem Finanzamt reichen (in der Regel); und tut sie auch.
Wenn du befürchtest, dass in einigen Posten unberechtigte Forderungen enthalten sind, kannst du vom Vermieter Belege verlangen bzw. genauer: bei ihm einsehen.
MfG Stefan
Hallo Stefan,
vielen Dank für die erste ausführliche hilfreiche Nachricht !
eine kurze Nachfrage meinerseits. Wie ich am besten vorgehe.
zu 1:
Da habe ich mir keine Gedanken gemacht ! Es ist natürlich so das auch wir selbst einen Betrag von 95 €/ Reperatur selbst zu tragen haben. Dann sind ja immense Kosten für die Allgemeinheit angefallen was mich verwundert.
Bei uns ist es wie ich erwähnt habe ein Mischobjekt mit Privatbesitzern. Also darf ein Hausmeister nicht einfach in Mietwohnungen auf unsere Kosten werkeln ?
zu 2:
Dies ist nicht gesondert aufgeführt bei uns. Kann ich da eine Nachbesserung verlangen ? Mich würde auch die Rechnungseinsichten interessieren. Ist ein Hausverwalter verpflichtet das ich es machen kann ?
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Hallo Latinl,
quote:Nein, darf er nicht, jedenfalls nicht ohne es gesondert zu berechnen. Klar kann man das nicht immer 100%ig trennen, da würde ich dann die Kirche im Dorf lassen, wie man so schön sagt. Wenn etwa eine etwas ältere Mieterin den Hausmeister bittet, bei ihr in der Wohnung eine Glühlampe zu wechseln, hat dadurch sicher niemand einen großen Schaden. Aber wirkliche Dienstleistungen sind nicht OK.
Bei uns ist es wie ich erwähnt habe ein Mischobjekt mit Privatbesitzern. Also darf ein Hausmeister nicht einfach in Mietwohnungen auf unsere Kosten werkeln ?
Übrigens gibt es keine Mischobjekte, alle Eigentümer einer WEG sind gleich. Die einen vermieten halt und die anderen wohnen selber in den Wohnungen, aber das macht keinen rechtlichen Unterschied; und zwar auch dann, wenn manche Eigentümer Firmen sind.
quote:Imho ja.
Dies ist nicht gesondert aufgeführt bei uns. Kann ich da eine Nachbesserung verlangen ?
quote:Nein, du musst dich an deinen Vermieter wenden. Und dieser kann/muss dann ggf. zur Verwaltung gehen, falls etwas unklar ist.
Mich würde auch die Rechnungseinsichten interessieren. Ist ein Hausverwalter verpflichtet das ich es machen kann ?
Bei einer ordentlichen Verwaltung sollte die Hausgeld-Jahresabrechnung aber eigentlich reichen, der Vermieter darf jedoch nur maximal die dortigen Beträge weiterbelasten (er darf also mit den Nebenkosten keinen Gewinn machen).
Wenn du auch die Abrechnung der Verwaltung anzweifelst, wird es schon deutlich komplizierter.
MfG Stefan
-- Editiert reckoner am 03.11.2011 20:47
-- Editiert reckoner am 03.11.2011 20:49
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