Hausmeisterkosten um 100% gestiegen?

20. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)
Hausmeisterkosten um 100% gestiegen?

Guten Morgen,

gestern erhielten wir unsere Nebenkostenabrechnung für 2010 für die Wohnung, aus der wir zum 31.08.2011 ausgezogen sind. Statt wie im Vorjahr ca. 700 € Rückzahlung, erhalten wir jetzt nur 80 € zurück. Ich war etwas baff und verglich die beiden Abrechnungen sofort.
Dass die Energiekosten gestiegen sind, war klar. Es wirkte sich ebenfalls aus, dass ich ab Februar wg. Mutterschutz ganztags zu Hause war.
Warum die Hausmeisterkosten allerdings um 100% gestiegen sind, kann ich gar nicht nachvollziehen. Die Vermieterin meinte bei der Übergabe der Abrechnung, dass eben viel Schnee geschippt werden musste. Richtig, im Vorjahr allerdings auch...
Zumal es im letzten Winter gar keinen angestellten Hausmeister gab, sondern der Vermieter selber schippte.

Ist das rechtens? Kann ich mir die Kosten belegen lassen? Oder veräppeln die uns?

Danke im Voraus und viele Grüße
Katrin

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45 Antworten
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#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Zumal es im letzten Winter gar keinen angestellten Hausmeister gab, sondern der Vermieter selber schippte.

Ist das rechtens? Kann ich mir die Kosten belegen lassen? Oder veräppeln die uns?



Der Vermieter soll also den Winterdienst kostenlos erledigen?

Hier hilft ein Blick ins Gesetz...

§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrkV lautet: "Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden."

Es ist also nicht zu beanstanden, wenn der Vermieter für seine Leistungen auch eine Vergütung verlangt.


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#3
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hatte nicht geschrieben, dass der Winterdienst kostenlos sein sollte.
Ich frage mich aber immer noch, wieso die Kosten um exakt das Doppelte gestiegen sind!

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#5
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Werd ich machen, sind eh am Do. wegen der Kaution verabredet. Trotzdem ungewöhnlich, oder?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

quote:
Trotzdem ungewöhnlich, oder?


Ja, natürlich. Dennoch kann man nur sinnvoll darüber diskutieren, wenn man weiß warum die Kosten so deutlich gestiegen sind. Dazu ist aber die vorherige Belegeinsicht erforderlich.


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#7
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

So, wir haben den Vermieter angesprochen...sofort wurde gesagt, "oh, da haben wir uns vertan"...
Ich hatte sogar übersehen, dass eine Formel für die Berechnung der Kosten angegeben war (8x 15 € x 12).

Heute bei der Übergabe der Kaution sprach ich die Vermieterin erneut an. Diesmal hieß es, dass nicht diese Abrechnung falsch war, sondern die aus dem Vorjahr. Man hätte uns zu wenig berechnet.

???

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#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Der niedrigere Betrag muß ja nicht zwangsläufig der richtige sein.

DAS

quote:
Statt wie im Vorjahr ca. 700 € Rückzahlung

ist nämlich der Teil, der wirklich ungewöhnlich ist.



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#9
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Was ist jetzt ungewöhnlich? Dass wir soviel zurück bekommen haben, oder dass der Unterschied so groß ist?

Dazu sollte man sagen, dass es sich um einen Erstbezug handelte, also keine Erfahrungswerte im Hinblick auf Verbrauch usw. bekannt waren.

Wir zahlten monatlich 250€ Neben- und Betriebskosten.

Wenn wir jetzt eine Welle machen, kann die Mieterin, falls die Vorjahresabrechnung falsch war, noch was zurückfordern?

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#10
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Bei einer kalenderjährlichen Abrechnung ist 2009 nunmehr Geschichte.



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#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hinzu kommt, dass Hausmeistertätigkeiten im Einzelnen nachgewiesen werden müssen.
Das heißt: Datum, welche Tätigkeit und wie lange.
Wenn dieser Nachweis anhand einer Liste nicht erbracht werden kann, ist die Abrechnung und die Nachzahlung hinfällig.
Hierzu gibt es dieses BGH-Urteil: BGH VIII ZR 27/07 <hr size=1 noshade>

Und Du meinst wirklich, daß DAS aus dem Urteil hervorgeht ?



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#13
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Was heißt, ob die Formel logisch nachvollziehen werden kann?

Fakt ist, diese Formel ist für beide Jahre aufgeführt, einmal wurde das "richtige" Ergebnis zur Berechnung genommen, in diesem Jahr das "falsche". Lt. Vermieterin sei in diesem Jahr die Formel falsch. Denn sowohl Putzfrau als auch Hausmeister arbeiten angeblich 2 h die Woche, also müsste die Formel 16x15€x12 lauten.

Bei den 2880€ handelt es sich um den Gesamtbetrag für alle drei Wohnungen (somit gilt 2880€/3 für jede Wohnpartei). Wobei ich mich auch frage, wieso das Gewerbe im gleichen Haus, welches der Vermieter betreibt, nicht für den Hausservice aufkommen muss?

Ich werde die Vermieterin heute anrufen und um die Belege der fraglichen Tätigkeiten bitten, jeweils für beide Abrechnungsperioden. Ich möchte gerne selbst sehen, wo sich "verrechnet" wurde. Ich hoffe, sie zeigt sich kooperativ, weil ich ehrlich gesagt nicht auf Rechtsstreitigkeiten aus bin, jedoch auch nicht auf Geld verzichten möchte, welches mir zusteht.

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#16
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Das Urteil besagt, dass zur Unterscheidung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten diese Aufstellung notwendig ist.

Das Urteil besagt eigentlich nur, daß evtl. vorhandene nicht umlagefähige Kosten nicht einfach pauschal ausgeschieden werden dürfen.
quote:
dass z.B. die Putzfrau schwarz arbeitet usw..
Oft hilft ein kleiner Hinweis dann darauf, dass die Vermieter kooperativer werden.

In welcher Hinsicht kooperativer ?
WER spart eigentlich durch die "Schwarzarbeit" ?



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Gibt es ein konkretes Gesetz, was ich ggf. anbringen kann, falls sie die Einsicht in die Belege verweigert?
Hab da irgendwie ein schlechtes Gefühl bei der Sache, könnte mir vorstellen, dass die Sache beim Anwalt landet...

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Und um erkennen zu können, ob überhaupt und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorhanden sind, ist diese Aufstellung zwingend erforderlich.

Was ist DAS denn für eine Logik ?

Es ging in dem Urteil doch nicht um das Vorhandensein dieser Kosten, sondern um deren Höhe.



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#22
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Wenn der Hausmeister keine Aufgaben erledigt, deren Kosten nicht umlagefähig wären, braucht auch nichts aufgestellt zu werden.



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#26
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Um jetzt wieder zu "meinem" Thema zurückzukommen:

Wie hab ich mir denn solche Belege vorzustellen? Was muss ich genau einfordern zu sehen?

Mal abgesehen, dass sie nicht an ihr Telefon geht bzw. trotz Bitte um Rückruf nichts geschieht, möchte ich schon vorbereitet sein, wenn sie mir komisch kommt...

Und nochmal das Thema Verteilerschlüssel:

Im Haus gibt es drei Wohnungen und ein Gewerbe. Im Mietvertrag steht, dass alle Betriebskosten durch 4 geteilt werden, außer der Hausservice (um den es ja jetzt auch geht). Es schrieb schon jemand, dass auch das Gewerbe den Hausservice mitbezahlen muss. Wieso steht das dann anders im Mietvertrag? Ist der dann evtl. schon nichtig?

0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
dann sofort ablehnen (Schwarzarbeit)

Der Grund dafür ist irgendwie immer noch offen.



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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

So, ich kann mal einen Zwischenstand geben:

Nachdem ich mehrfach vergeblich versucht habe, die Dame zu erreichen bzw. per Mailbox und SMS um Rückruf gebeten hatte, habe ich sie letztendlich von meinem Firmenhandy erreicht.

Ich bat um einen Termin um die Belege anzusehen...sie: es gibt keine Belege, nur Lohnabrechnungen...ja, genau die möchte ich sehen! Kein Problem, sagt sie, die liegen aber angeblich beim Steuerberater und wir könnten sie in ca. 3 Monaten gerne bekommen, so lange würde es aber dauern.

Ebenfalls sagte sie mir, dass der Hausservice sogar 6 Stunden die Woche tätig ist, nicht nur 2, die sie uns netterweise nur berechnet. Dass ihr im letzten Jahr dann 1440 € im Portemonaie fehlten, sei ihr nicht aufgefallen, bei den vielen Immobilien, die sie besitzt. Außerdem hätte sie keine Lust gehabt, die Abrechnungen nochmal zu machen und das Geld von uns nachzufordern (richtig...)
Ich fragte, wo der Hausmeister die ganze Zeit gewesen sei...krank, ganze 3 Monate...das würde auch Geld kosten. Richtig, aber nur 6 Wochen (meines Wissens)...
Bla, bla, bla, ich soll mich nicht echauffieren! Hab ich übrigens nicht, ich war ganz ruhig und habe nur gesagt, dass mir 500 € durchaus auffallen und auch fehlen und ich einfach gerne nachvollziehen möchte, wo der Fehler liege.


Also jetzt mal "Butter bei die Fische"...was sagt ihr? Stinkt das? Soll ich das dem Anwalt geben oder nicht?

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