Wir haben ein Miethaus mit drei Mietwohnungen. Eine der Mietparteien hat eine Hausmeistertätigkeit übernommen. Die diesbezüglichen Tätigkeiten sind im Mietvertrag festgelegt. Die Mietpartei zahlt aufgrund der Tätigkeit 100 EUR weniger Miete.
Der Mieter kommt seit geraumer Zeit seinen Pflichten nicht mehr nach und die Hausmeistertätigkeit soll nun gekündigt werden, das Mietverhältnis jedoch bestehen bleiben. In welcher Frist und auf welche Weise ist dies möglich?
Vielen Dank im Voraus!
Hausmeistertätigkeit kündigen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Haben Er- und Abmahnungen denn nichts gebracht ?
Die diesbezüglichen Tätigkeiten sind im Mietvertrag festgelegt.
Wie
steht das denn im Vertrag ?
Hallo,
mündl. Ermahnungen haben nicht den erwünschten Effekt erbracht und schriftl. werden nun folgen.
Im Mietvertrag steht:
Bei Anmietung der Wohnung wird automatisch eine Hausmeistertätigkeit übernommen. Hof und Str kehren, Gartenpflege, Schneebeseitigung, anfallende kleine Reparaturen. Diese Tätigkeit wird mit 200DM/Monat vergütet.
-- Editiert von michael b am 05.08.2007 00:00:54
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... es dürfte sich also um eine nebenabrede handeln, die separat zu kündigen ist. es irritiert nur das 'automatisch', das die wohnung an die hm-tätigkeit koppelt.
*das die wohnung an die hm-tätigkeit koppelt*
@bl-blau-blau-blaubär(Härbärt)
Kennen Sie nicht Dieter Krause-Hausmeister Krause? Gleiche Wohnung, gekoppelt an Tätigkeit.
Schönen Sonntag
..."automatisch"..., so ist es im Mietvertrag niedergeschrieben. Hat hoffentlich keine juristische Bedeutung, weil auch mit automatisch vielleicht nur die Übernahme der Hausmeistertätigkeit des Vormieters der gleichen Wohnung gemeint war.
Ist nur die Nebenabrede kündbar? Fristlos und unbegründet?
Hi,
wäre echt nett, wenn ich noch etwas schlauer gemacht werde
Möchte gerne in rechtlich einigermaßen abgesicherte Aktion treten
Schönen Sonntag noch
Wirst du denn auch die Miete entsprechend erhöhen? Wer erledigt zukünftig die Aufgaben, die an die Wohnung gebunden waren?
Die Miete wird dementsprechend erhöht und die Hausmeistertätigkeit wird voraussichtlich von einem anderen Mieter übernommen. Dieser bewohnt bereits seit fünf Jahren das Erdgeschoss und bemüht sich schon seit längerem um den Garten.
MfG
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten