Hausmeistertätigkeit kündigen

4. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Michael B
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausmeistertätigkeit kündigen

Wir haben ein Miethaus mit drei Mietwohnungen. Eine der Mietparteien hat eine Hausmeistertätigkeit übernommen. Die diesbezüglichen Tätigkeiten sind im Mietvertrag festgelegt. Die Mietpartei zahlt aufgrund der Tätigkeit 100 EUR weniger Miete.
Der Mieter kommt seit geraumer Zeit seinen Pflichten nicht mehr nach und die Hausmeistertätigkeit soll nun gekündigt werden, das Mietverhältnis jedoch bestehen bleiben. In welcher Frist und auf welche Weise ist dies möglich?

Vielen Dank im Voraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Haben Er- und Abmahnungen denn nichts gebracht ?

Die diesbezüglichen Tätigkeiten sind im Mietvertrag festgelegt.

Wie steht das denn im Vertrag ?

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#2
 Von 
Michael B
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mündl. Ermahnungen haben nicht den erwünschten Effekt erbracht und schriftl. werden nun folgen.
Im Mietvertrag steht:
Bei Anmietung der Wohnung wird automatisch eine Hausmeistertätigkeit übernommen. Hof und Str kehren, Gartenpflege, Schneebeseitigung, anfallende kleine Reparaturen. Diese Tätigkeit wird mit 200DM/Monat vergütet.


-- Editiert von michael b am 05.08.2007 00:00:54

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es dürfte sich also um eine nebenabrede handeln, die separat zu kündigen ist. es irritiert nur das 'automatisch', das die wohnung an die hm-tätigkeit koppelt.

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#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*das die wohnung an die hm-tätigkeit koppelt*


@bl-blau-blau-blaubär(Härbärt) :grins:

Kennen Sie nicht Dieter Krause-Hausmeister Krause? Gleiche Wohnung, gekoppelt an Tätigkeit.

Schönen Sonntag

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#5
 Von 
Michael B
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

..."automatisch"..., so ist es im Mietvertrag niedergeschrieben. Hat hoffentlich keine juristische Bedeutung, weil auch mit automatisch vielleicht nur die Übernahme der Hausmeistertätigkeit des Vormieters der gleichen Wohnung gemeint war.
Ist nur die Nebenabrede kündbar? Fristlos und unbegründet?

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#6
 Von 
Michael B
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
wäre echt nett, wenn ich noch etwas schlauer gemacht werde ;)
Möchte gerne in rechtlich einigermaßen abgesicherte Aktion treten :devil:
Schönen Sonntag noch

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wirst du denn auch die Miete entsprechend erhöhen? Wer erledigt zukünftig die Aufgaben, die an die Wohnung gebunden waren?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael B
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Miete wird dementsprechend erhöht und die Hausmeistertätigkeit wird voraussichtlich von einem anderen Mieter übernommen. Dieser bewohnt bereits seit fünf Jahren das Erdgeschoss und bemüht sich schon seit längerem um den Garten.
MfG

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#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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