Meine Eltern wohnen in einem Haus mit insgesamt sieben Partien. Sie machen schon seit zwei Jahren die Hausmeistertätigkeit. Das Geld, welches sie für diese Arbeit erhalten, wird auf alle Mietparteien umgelegt. Anfang letzten Jahres wurde mit dem Vermieter
mündlich die Renovierung des Treppenhauses besprochen und diese dann von meinem Eltern ausgeführt. Im Zeitraum danach wurde nur sehr unregelmäßig das Hausmeistergeld bezahlt und auch die Kosten für die Treppenhausrenovierung blieben die Vermieter schuldig. Nachdem alles nichts half, behielten meine Eltern an zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete ein, um ihre Kosten (die noch weitaus höher waren) wenigstens einigermaßen wieder auszugleichen. Auch hierauf kam keine Reaktion vom Vermieter (er kümmert sich in diesem Haus um gar nichts, es wird mehr oder weniger von meinen Eltern in Schuß gehalten). Nun haben meine Eltern die Hausmeistertätigkeit gekündigt, weil es ihnen wegen auch noch anderer Sachen zu bunt wurde. Dabei wieß meine Mutter den Vermieter nochmals auf die Einbehaltung der Mieten und die Treppenhausrenovierung hin. Er gab vor, niemals die Renovierung des Treppenhauses beauftragt zu haben und sagte, dies sei das Problem meiner Eltern, wennn diese das von sich aus täten. Aber da sie ja nun zugegeben hätten, zwei Monatsmieten in Folge nicht bezahlt zu haben (Anfang 2004), hätte er ja jetzt einen Grund, um ihnen zu kündigen. Gesagt, getan - heute kam die Kündigung wg. Mietrückstandes fristgerecht zum 30.06.2006.
Geht das so einfach? Wie soll man sich jetzt verhalten?
Hausmeistertätigkeit/Mietminderung/Kündigung durch Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn die Eltern mit zwei Monatsmieten im Rückstand sind, kann der Vermieter ihnen fristlos kündigen. Die Miete hat mit der Arbeitsvergütung erst einmal nichts zu tun, so dass man nicht einfach die Miete einbehalten kann, um sie mit anderen Forderungen zu verrechnen, wenn das nicht vorher abgesprochen ist. Deine Eltern sollten sofort die Rückstände bezahlen, damit die fristlose Kündigung wirkungslos wird.
Besser wäre es gewesen, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen, das Hausmeistergeld und die weiteren Kosten per Mahnbescheid oder mit Hilfe eines Anwalts einzufordern. Haben die Eltern denn nachweisbar dem Vermieter angekündigt, dass sie die Miete mit den entstandenen Kosten verrechnen wollen?
Mir ist allerdings schleierhaft, wie man eine solche Vorleistung ohne schriftliche Vereinbarung erbringen kann, wenn man schon weiß, dass auf den Vermieter kein Verlass ist.
Hi Karamel, das wird nix mit dem Nachbezahlen, der Vermieter hat fristgerecht gekündigt.
Da gibt sich jedes Amtsgericht der Welt mit zufrieden, bei 6 Monaten Kündigungsfrist...
Gruss det11
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Es wurde fristgerecht zum 01.07.2006 (?) gekündigt.
Meine Eltern sind gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Können sie jetzt von sich aus mit Drei-Monats-Frist kündigen? Was kann man tun, damit Sie früher rauskommen?
fristgerecht kündigen.
Ups, det, das hatte ich überlesen. Ist halt schon Freitag...
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