Hausordnung? Hilfe!

30. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schneefee
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 5x hilfreich)
Hausordnung? Hilfe!

Hallo!
Ich brauchmal drigend ein bisschen Hilfe. Als wir hier vor fast 7 Jahren eingezogen sind haben wir keine Hausordnung bekommen. Nun fühlen sich einige Eigentümer durch Fussball spielende Kinder genervt und möchten die Grünflächen, die vorher für die Kinder bespielt werden konnten mit Hecken bepflanzen. Es sollen Dornenhecken in vier Reihen sein,damit kein Platz zum spielen dazwischen ist. Ausserdem soll über eine neue Hausordnung bestimmt werden, die das spielen verbietet.Der Rasen wurde bereits mit Unkrautvernichter bearbeitet um den Gärtnern zu zeigen, wo die Hecken( die auch schon bestellt sind!) eingepflanzt werden sollen, dabei ist die EIGENTÜMERVERSAMMLUNG noch gar nicht gewesen, also noch nicht abgestimmt ob die Hecken kommen sollen.
Nun hab ich einige Fragen:
Wie bindend ist eine Hausordnung?
Muss ich das einfach als Mieter hinnehmen, das eine neue Hausordnung eingeführt wird ohne das wir was sagen dürfen?
Was muss ein Eigentümer beachten, wenn sein Mieter sich weigert, die Hausordnung einzuhalten?
Wie soll man die Kinder( auch kleine) davon abhalten, den Rasen, den sie die ganze Zeit bespielen durften nun weiter zu bespielen?
Ich wäre für jede Hilfe dankbar!!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. sicher ist, das der verwalter sein position überzieht, wenn er ohne beschluss der eigentümer handelt. die sache ist weder eilbedürftig, noch ist gefahr in verzug.
.. die eigentümerversammlung ist sicherlich berechtigt, die grünflächen anders zu gestalten. interessant könnte sein, ob damit auch eine umwidmung der nutzung gegeben ist.
.. ob aus der dauer der nutzung der rasenflächen durch die kinder ein anspruch erwächst, weiß ich nicht. jedenfalls muss bei einer solchen anlage wohl eine spielfläche für kinder berücksichtigt werden.

vielleicht hilft es, wenn die mieter sich verbünden, um der eigentümerversammlung ein positionspapier zu überreichen - wenn sich denn gemeinsame interessen herstellen bzw. formulieren lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hier gibt es verschiedene Rechtsverhältnisse. Mieter zu Eigentümer, Eigentümer zu Eigentümer, Verwalter zu Eigentümer.
Es ist Aufgabe des Verwalters, eine Hausordnung zu erstellen (ob die dann rechtlich so okay ist, ist eine andere Frage).
Für den Mieter gilt die Hausordnung, soweit im Mietvertrag darauf hingewiesen wurde, dass er sich an diese zu halten hat. Änderungen muss er hinnehmen.
Mitteilen, dass die Hausordnung anders aussieht, muss der Eigentümer den Mieter oder der Verwalter per Aushang im Treppenhaus.

Spielen von Kindern: da kommt es drauf an wo ihr wohnt und ob es sich nur um 1 Haus handelt und nur um eine Grünfläche.
Grundsätzlich hat ein Mieter mit Kindern das Recht eine Sandkiste aufzustellen.
Ballspielen muss nicht geduldet werden. Aber wie gesagt, dass ist alles unterschiedlich von Ländergesetzen geregelt. Am besten hilft dir vor Ort der Mieterverein, da der die Gegebenheiten kennt.
Auch Kindern kann man erklären, wo sie spielen können und wo nicht. Spätestens wenn dort dornige Büsche stehen, werden sie es nicht mehr nutzen.
Für dich als Mutter ist es eine unangenehme Situation - leider kenne ich solche Änderungen auch aus eigener Erfahrung, das hängt damit zusammen, dass Bewohnerstrukturen sich verändern und dann andere Bedürfnisse im Vordergrund stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wichtig ist, was in deinem Mietvertrag steht. Wenn dir eine Nutzung des Gartens zugesagt wurde, kann der Vermieter dieses Recht nicht nachträglich neu regeln. Das geht aus einem Urteil des AG Berlin-Schöneberg hervor. In dem Fall hatte der Mieter mit Einverständnis des Vermieters im Garten Möbel und Blumen aufgestellt. Später änderte der Vermieter die Regelungen. Das Gericht winkte ab. Der Vermieter dürfe im Laufe der Mietzeit nicht einseitig neue Bestimmungen vorgeben.
Aktenzeichen: 9 C 336/04

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.370 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen