Hausordnung (Reinigungsordnung) wird vom Mieter nicht befolgt, was kann ich tun?

28. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Pascal2005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausordnung (Reinigungsordnung) wird vom Mieter nicht befolgt, was kann ich tun?

Reinigungsordnung in unserem Haus: Jeder Mieter soll von seiner Wohnung aus gesehen, 2 Treppenbereiche abwärts putzen und das 1x pro Woche. Die eine Mietpartei kommt dieses Pflicht nicht ausreichend nach. Begründung: Der zweite Treppenbereich führt zum Eingang des Kelleres und würde ihrer Meinung nach daher nicht mehr zum Treppenhaus zählen. Ich habe sie schon 3x darüber aufgeklärt, wie die Treppenbereiche "definiert" sind. Kann ich vor diesem Hintergrund eine Abmahnung schreiben oder ist der Mieter im Recht? Welche Voraussetzungen bedarf es um von einer Ordnung "Alle Mieter reinigen selbstständig" zu einer Ordnung "Reinigungsfirma / Putzfrau reinigt Treppenhaus gegen Gebühr" zu kommen?

Vielen Dank und viele Grüße!

-- Editiert von Pascal2005 am 28.10.2004 15:26:00

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
haike
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo!

Soweit ich weiß kann man nicht einfach eine "Putzkolonne" beauftragen und es den Mietern in Rechnung stellen, wenn in den Mietverträgen steht, dass die Reinigung selbst vorgenommen wird. Insofern kommt es darauf an, ob diese "Reinigungsordnung" schriftlich fixiert ist.

Zudem ist es nicht zulässig, einmal pro Woche putzen zu lassen. Alle 14 Tage reicht aus. Soweit ich weiß hat ein Landgericht zweitinstanzlich so entschieden,

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#2
 Von 
Pascal2005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. in unseren Mietverträgen steht das die Mieter selber reinigen. Aber ebenfalls das der Vermieter berechtigt ist, eine andere Regelung zu treffen und die Reinigung einem Dritten (Hausmeister, Reinigungsfirma) zu übertragen.

Die Frage in dem Zusammenhang ist eben auch, ob die letzte Treppe des Treppenhauses als Treppenhaus gerechnet werden darf (wie bei uns) oder ob sie zwangsläufig zum Keller zählen muss (wie die Mieter annehmen). Da die Leute diese letzte Treppe noch nie sauber gemacht haben in 2 Jahren und das auch nicht wollen, stellt dies eine gewisse Beeinträchtigung dar.

Viele Grüße

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#3
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo Pascal,

ist auch die wöchentliche Reinigung im Mietvertrag festgelegt? Sonst würde es ja reichen, wenn der Mieter nur dann reinigt, wenn auch Dreck da ist.
Oder existiert eine Hausordnung. Die müsste dann allerdings vom Mieter gegengezeichnet sein.

Mit der Beauftragung einer Reinigungsfirma wäre ich erstmal vorsichtig. Einfach mal den Mieter schriftlich anmahnen und die Beauftragung androhen. Wenn dann nix passiert, okay.

Zweite Möglichkeit wäre, wenn man die Mieter fragt, ob generell eine Firma beauftragt werden soll. Dann können die Kosten als Nebenkosten abgerechnet werden. Würde Dir den Ärger ersparen und die Mieter bräuchten nicht putzen.

Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pascal2005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort!

Die Sache ist so, das alle Mieter das Geld für eine Reinigungsfirma gerne einsparen würden, was ich auch verstehen kann. Die Erdgeschoß-Wohnung reinigt die erste Hälfte Ihres Bereichs ganz okay, die zweite Hälfte jedoch gar nicht. Ich habe die Leute bereits dreimal freundlich darauf angesprochen, mit der Antwort das die 2. Hälfte angeblich nicht mehr zum Treppenhaus zählen würde, sondern zum Keller. Vielleicht zählt das ja in anderen Häusern zum Keller, ich weiß eben nicht ob ich das in meinem Haus "definieren" darf wie ich will. Im Mietvertrag wurde so eine Standard-Hausordnung unterschrieben, "...soweit erforderlich mind. einmal wöchentlich gründlich reinigen..." "...unterläßt ein Mieter vorgeschriebene Arbeiten, so kann der Vermieter sie auf Kosten des Mieters veranlassen..." Und "...Der Vermieter ist berechtigt, eine andere Regelung zu treffen und die Reinigung einem Dritten (Reinigungsfirma...) zu übertragen..." Problem ist eben, das keiner exakt unterschrieben hat, welchen Bereich er denn genau sauber zu halten hat und ich weiß nicht ob ich das dann festlegen darf?! In jedem Fall hat mir der Mieter gesagt das er den zweiten Teil auch in Zukunft nie sauber machen wird, das ist ganz schön nervig...

Viele Grüße

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#5
 Von 
fosssi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Leg das nächste mal bloß den Bereich fest wo wer sauberzumachen hat. Das geht! Und bevor du die Putzkolonne holtst, Abmahnungen schreiben (Einschreiben) und den ganzen Dreck dokumentieren. Also die Tage etc. Am besten noch Bilder machen.

Ich würde nich raten einfach so die Putzkolonne zu holen, ohne was in der Hand zu haben, da du auf den Kosten sitzen bleiben könntest wenn die sich mit der Bezahlung querstellen. Immerhin musst du die Kostenposition in den Abrechnung aufführen und wenn die dann einfach nich zahlen oder klagen bist du beweispflichtig. Und dann musste was inner hand haben.

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