Hallo,
meine Frage lautet, was darf der Vermieter
in seiner Hausordnung denn so alles stehen haben? Darf er mir per Hausordnung vorschreiben, wann und wie ich meine Küche putzen soll (ist meine Küche, ist nicht Teil der Mietwohnung)? Oder wie lange ich nach dem Kochen die Dunstabzugshaube an lassen soll? Wie oft ich die Fenster zu putzen habe und wie? Und wenn dem so ist, kann ich dann einen Teil meiner Strokosten vom Vermieter zurückverlangen? Er möchte schließlich, dass die Abzugshaube noch 10 Minuten nach dem kochen weiterläuft, (von der Lärmbelästigung beim Essen mal abgesehen) und dass ich die Lüftung im Bad nach der Benutzung noch so 10-15 laufen lasse...
Ich hab hier echt so ne Horror-Hausordnung aufs Auge gedrückt bekommen... ich bin jetzt die ganze Woche nur mit putzen beschäftigt... ach ja, wenn der Vermieter im selben Haus wohnt, gilt dann für Ihn die Hausordnung auch (so gleiches Recht für alle)?
Danke
LG Pety
Was darf der Vermieter in seiner Hausordnung alles stehen haben?
2. November 2005
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Frage vom 2. November 2005 | 10:24
Von
Status: Beginner (139 Beiträge, 29x hilfreich)
Was darf der Vermieter in seiner Hausordnung alles stehen haben?
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#1
Antwort vom 2. November 2005 | 11:14
Von
Status: Praktikant (847 Beiträge, 211x hilfreich)
Trotz all der Erfahrung, welche ich schon mit Vermietern gemacht habe, wered ich immer wieder aufs neuste überrascht. Steht dort auch, wieviel Klopapier Du bei jedem Toilettengang benutzen musst, oder wie oft Du danach spülen sollst?
Tipp: Gehe zum örtlichen Mieterverein. Nicht alles was im Mietvertrag steht und von Dir auch unterschrieben wurde, ist rechtlich. Die Regel ist die: Man versucht es halt. Beißt die Person an, wie schön. Beiß nicht an, also akzeptiere diese Hausordnung nicht sofort und lass Dich beraten. Vielleicht kann Dir hier ein anderer Vermieter oder einer, der sich mit dem Recht besser auskennt genaue Auskunft geben.
Viel Glück!
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