Hallo Forumsgemeinde, ich habe in meiner jetzigen Wohnung (Genossenschaft), in der ich seit einen Jahr wohne vom Anfang an Probleme in Sachen Hausordnung. Ich bin der Meinung, eine Hausordnung ist für alle Mieter bindend. Jeder hat mit dem Mietvertrag eine Hausordnung in zweifacher Ausführung unterschreiben müssen und somit anerkannt. Einige Mieter haben es aber nicht nötig sie einzuhalten. Darin steht z.B. das Hunde in dem Wohnhaus und in der Anlage der Wohnungsgenossenschaft anzuleinen sind, was ignoriert wird. Ebenso ist laut Genossenschaft das verlegen von Laminat in den Oberen Etagen verboten, was aber trotzdem geschehen ist. Des Weiteren wird um 22:00 Uhr die Haustür abgeschlossen, obwohl der Eintrag in der Hausordnung „Die Haustür ist um 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr abzuschließen“ entfernt worden ist. Nun meine Frage, wieweit müssen Mitbewohner die Hausordnung einhalten, oder muss ich mich dem Verhalten der Mitbewohner beugen.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank im Voraus poschty
-- Editiert von poschty am 02.03.2007 14:06:19
-- Editiert von poschty am 02.03.2007 14:08:01
Hausordnung - wieweit müssen Mitbewohner die Hausordnung einhalten?
2. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 2. März 2007 | 14:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausordnung - wieweit müssen Mitbewohner die Hausordnung einhalten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. März 2007 | 18:04
Von
Status: Schüler (197 Beiträge, 25x hilfreich)
Hallo
gibt nur 2 Möglichkeiten: entweder Du beschwerst Dich oder Du passt Dich an.
Gruß
#2
Antwort vom 2. März 2007 | 18:08
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Auf jeden Fall steht es Dir frei die Miete wegen zusätzlichen Lärms (Laminat) zu kürzen, da Du darauf vertrauen konntest, was Dir per Hausordnung nicht gestattet wird können sich die anderen auch nicht rausnehmen. Mir ist allerdings nicht klar, ob Du Mieter oder im Rahmen der Genossenschaft Eigentümer bist. Als Eigentümer, der eben keine Miete mindern kann, könntest Du auf die Einhaltung des Hausordnung klagen, allerdings könnte das auch der Ausbruch des dritten Weltkrieges sein.
-----------------
"Chylla"
Und jetzt?
Schon
268.084
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten