Hausordnung - wieweit müssen Mitbewohner die Hausordnung einhalten?

2. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
poschty
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausordnung - wieweit müssen Mitbewohner die Hausordnung einhalten?

Hallo Forumsgemeinde, ich habe in meiner jetzigen Wohnung (Genossenschaft), in der ich seit einen Jahr wohne vom Anfang an Probleme in Sachen Hausordnung. Ich bin der Meinung, eine Hausordnung ist für alle Mieter bindend. Jeder hat mit dem Mietvertrag eine Hausordnung in zweifacher Ausführung unterschreiben müssen und somit anerkannt. Einige Mieter haben es aber nicht nötig sie einzuhalten. Darin steht z.B. das Hunde in dem Wohnhaus und in der Anlage der Wohnungsgenossenschaft anzuleinen sind, was ignoriert wird. Ebenso ist laut Genossenschaft das verlegen von Laminat in den Oberen Etagen verboten, was aber trotzdem geschehen ist. Des Weiteren wird um 22:00 Uhr die Haustür abgeschlossen, obwohl der Eintrag in der Hausordnung „Die Haustür ist um 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr abzuschließen“ entfernt worden ist. Nun meine Frage, wieweit müssen Mitbewohner die Hausordnung einhalten, oder muss ich mich dem Verhalten der Mitbewohner beugen.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank im Voraus poschty


-- Editiert von poschty am 02.03.2007 14:06:19

-- Editiert von poschty am 02.03.2007 14:08:01

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

gibt nur 2 Möglichkeiten: entweder Du beschwerst Dich oder Du passt Dich an.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Auf jeden Fall steht es Dir frei die Miete wegen zusätzlichen Lärms (Laminat) zu kürzen, da Du darauf vertrauen konntest, was Dir per Hausordnung nicht gestattet wird können sich die anderen auch nicht rausnehmen. Mir ist allerdings nicht klar, ob Du Mieter oder im Rahmen der Genossenschaft Eigentümer bist. Als Eigentümer, der eben keine Miete mindern kann, könntest Du auf die Einhaltung des Hausordnung klagen, allerdings könnte das auch der Ausbruch des dritten Weltkrieges sein.

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"Chylla"

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