Hausordnung ändern - einschränkend oder befreiend?

31. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Rakshasa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausordnung ändern - einschränkend oder befreiend?

Hallo an Alle!

Ich habe eine recht spezielle Frage zum Thema Hausordungsänderung. Der Hausverwalter möchte die Hausordnung hier (nur Mietswohnungen; soweit ich weiß alle die gleiche Hausordnung unterschrieben als Teil des Mietvertrages) ändern.

Nun habe ich soweit schon mal gelesen, dass er die Hausordnung nicht einseitig ändern kann, wenn sie die Rechte der Mieter einschränkt. Leider weiß ich nicht, ob die angestrebte Änderung das Recht einschränkt oder nicht.
Und zwar ist bisher die Haustierhaltung verboten. Der "Schützling" des Hausverwalters hat aber seit kurzem einen großen Hund Marke Kampfhundrasse, deswegen möchte der Verwalter die Hundehaltung erlauben.
Klar ist, das gibt dem Schützling die Freiheit, einen Hund zu halten - aber mir nimmt es die Freiheit, mich dagegen zu wehren, dass der einen solchen Hund hält.

Vielleicht auch noch wichtig ist, dass schon länger zwei kleine Hunde von einer dritten Partei im Haus gehalten werden. Die sind aber in Handtaschengröße und ruhig, deswegen haben die nie jemand gestört und es gab keine Beschwerden dies bezüglich.

Überwiegt hier nun die Freiheit des Hundehalters oder meine Freiheit als keinen Kampfhund im Haus haben Wollender? Oder ist durch die Duldung der kleinen Hunde ein Einspruchsrecht sowieso verfallen?
Im Endeffekt: will er die Änderung demnächst durchsetzen, kann ich dann Einspruch erheben mit der Hoffnung, mich durch zu setzen - oder ist es aussichtslos?

Eine Antwort würde mein Gewissen sehr beruhigen, auch für den Fall, dass sie mir nicht gefällt.

Schöne Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber mir nimmt es die Freiheit, mich dagegen zu wehren, dass der einen solchen Hund hält. <hr size=1 noshade>

Dir steht es selbstverständlich frei, dich zu wehren wenn es notwendig wäre. Wieso sollte da eine Hausordnung etwas ändern?

Oder meist du mit "wehren" einfach ein objektiv unbegründetes "Nein, mag ich nicht" bzw. ein "Nein aus Prinzip".



Eine einseitige Änderung der Hausordnung wird unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB und des § 315 BGB für zulässig gehalten
- sofern eine ordnungsgemäße Verwaltung und Bewirtschaftung des Hauses dies erfordert
- die Rechte der Mieter erweitert werden
- die Rechte/Pflichten der Mieter konkretisiert werden

Da hier die Rechte der Mieter erweitert werden, sollte die Änderung durchsetzbar sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn die Vereinbarung eines generellen Haustierhaltungsverbotes im Mietvertrag durch den BGH als unwirksam angesehen wird, dann ist sie auch in der Hausordnung unwirksam.
Auf diese Klausel wir man sich daher nicht berufen können.
Der Vermieter ist daher in seiner Entscheidung frei, wobei er seine und die Interessen der anderen Mieter berücksichtigen kann/muss.


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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 31.03.2013 19:36

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Wenn die Vereinbarung einer generellen Haustierhaltung im Mietvertrag durch den BGH als unwirksam angesehen wird,

Haben die nicht eher das generelle Verbot Haustierhaltung im Mietvertrag untersagt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Haben die nicht eher das generelle Verbot Haustierhaltung im Mietvertrag untersagt?


Darum gehts doch offenbar auch:

quote:
Und zwar ist bisher die Haustierhaltung verboten.


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ich sehe gerade Spezi-2 hatte seinen Beitrag geändert.
Wo vorher Haustierhaltung stand steht jetzt Haustierhaltungsverbotes .
Offenbar befand sich die alte Version der Seite noch in meinem Browser-Cache und hatte sich nicht aktualisiert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Rakshasa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

> Dir steht es selbstverständlich frei, dich zu wehren
> wenn es notwendig wäre. Wieso sollte da eine Hausordnung
> etwas ändern?

Danke für den Tip - auf welcher Grundlage meinst du sollte ich mich sonst dagegen wehren können?

> Oder meist du mit "wehren" einfach ein objektiv
> unbegründetes "Nein, mag ich nicht" bzw. ein
> "Nein aus Prinzip".

Nun, ich mag Hunde nicht. Aber ich störe mich nicht daran, wenn jemand einen Hund hält, kann ja nicht jedem alles verbieten nur weil es mir nicht passt.
Im vorliegenden Fall ist aber weniger der Hund an sich das Problem, als der Besitzer, der ihn nicht im Griff hat. Nicht nur das bellen nervt, auch nimmt mir das ganze das Gefühl der Sicherheit im Haus, da dem Halter durch aus zuzutrauen ist, dass er den Hund zum drohen oder schlimmeres missbraucht.
Das Problem daran ist eben, dass man das schlecht nachweisen kann bevor was passiert ist.


> Wenn die Vereinbarung eines generellen Haustierhaltungsverbotes
> im Mietvertrag durch den BGH als unwirksam angesehen wird, dann
> ist sie auch in der Hausordnung unwirksam.

Hat das BGH sowas geurteilt? Eine google Suche hat mir da nichts gefunden, aber ich weiß auch nicht wo ich sowas genauer suchen sollte. Falls ja, heißt das, dass die Klausel in der Hausordnung eh hinfällig ist?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Drohen ist in dem Fall erst einmal eine völlig aus dr Luft gegriffene Unterstellung. Auf der Ebene ist wirklich nur dann was zu machen, wen Halter oder Hund sich einmal wirklich agressiv zeigen.

Der Vermieter schuldet allerdings Hausfrieden. Insofern könnte man wohl auf den Gedanken kommen, den Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, sich darum zu kümmern und das Problem abzustellen. Bleibt das Ergebnislos könnte man die Miete kürzen. Um bei den Fristen und der Höhe der Mietminderung keine Fehler zum machen, muss das aber gut mit Zeugen dokumentiert sein und ein Gang zum Mieterbund schadet eventuell auch nicht.
Es gibt Urteile, wo einer Mietminderung eine Absage erteilt wurde, weil es nur gelegentliches Bellen war. Wo genau also liegt das nun? Ist das stundenlangen ununterbrochenes Bellen? Vermutlich auch bevorzugt dann, wenn der Hundehalter abwesend ist (Hund bellt aus Einsamkeit) stundenlang ununterbrochen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.04.2013 19:02

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Danke für den Tip - auf welcher Grundlage meinst du sollte ich mich sonst dagegen wehren können?

Das wären z.B. das BGB oder auch StGB, ordnungsrechtliche Vorschriften des Landes und/oder der Gemeinde.





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