Hallo,
Ich würde gerne einen Hund aus einem Tierheim adoptieren und habe schon eigentlich einen im Auge...allerdings besteht folgendes Problem:
- in der Hausordnung ist kein Haustier spezifiziert oder ausgeschlossen. Es steht lediglich „Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen."
- habe meinen Vermieter mehrmals angerufen und deswegen auch angeschrieben, bekomme allerdings keine Rückmeldung. Er liest die Nachrichten definitiv, denn er hat hier etwas repariert, das ich ihn dazwischen gemeldet habe.
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich das „Schweigen" und die „Hausordnung" interpretieren soll bzw. darf.
Viele Grüße
Hausordnung und Haustier
22. Juni 2020
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Frage vom 22. Juni 2020 | 19:25
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausordnung und Haustier
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#1
Antwort vom 23. Juni 2020 | 10:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Zitat- in der Hausordnung ist kein Haustier spezifiziert oder ausgeschlossen. :
Ist doch prima.
Wenn es im Mietvertrag auch so ist, dann kann man sich wohl einen Hund anschaffen ...
#2
Antwort vom 23. Juni 2020 | 11:21
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:Zitat- in der Hausordnung ist kein Haustier spezifiziert oder ausgeschlossen. :
Ist doch prima.
Wenn es im Mietvertrag auch so ist, dann kann man sich wohl einen Hund anschaffen ...
Hallo, danke für die Rückmeldung.
Im Mietvertrag steht, dass man sich an die HO halten soll. Mehr steht da nichts zum Haustieren.
Ich dachte eigentlich, dass man den Vermieter immer über einen Hund informieren muss und eine schriftliche Bestätigung einholen soll? Weil der Hund nicht zum "Kleintier" gehört o.ä.
Viele Grüße!
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#3
Antwort vom 23. Juni 2020 | 13:18
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
ZitatIch dachte eigentlich, dass man den Vermieter immer über einen Hund informieren muss und eine schriftliche Bestätigung einholen soll? :
Das ist der Fall, wenn die Tierhaltung im Mietvertrag entsprechend thematisiert ist.
Bei Ihnen fehlt dieser Passus im Mietvertrag, also brauchen Sie auch niemanden fragen.
Die Passage aus der Hausordnung bestärkt doch sogar, dass es zur Haltung keinerlei Erlaubnis bedarf, sondern lediglich, eigentlich selbstverständliche, Regeln welche mit Haustier gelten.
#4
Antwort vom 23. Juni 2020 | 13:33
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:
Das ist der Fall, wenn die Tierhaltung im Mietvertrag entsprechend thematisiert ist.
Bei Ihnen fehlt dieser Passus im Mietvertrag, also brauchen Sie auch niemanden fragen.
Die Passage aus der Hausordnung bestärkt doch sogar, dass es zur Haltung keinerlei Erlaubnis bedarf, sondern lediglich, eigentlich selbstverständliche, Regeln welche mit Haustier gelten.
Vielen lieben Dank!
#5
Antwort vom 23. Juni 2020 | 14:16
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatVerunreinigungen sind sofort zu entfernen." :
Wie macht man das mit Hundeurin ?
#6
Antwort vom 23. Juni 2020 | 14:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatWie macht man das mit Hundeurin ? :
Wegwischen ...
#7
Antwort vom 23. Juni 2020 | 14:28
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Mach das mal vom Gehsteig oder im Gras....
#8
Antwort vom 23. Juni 2020 | 14:31
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
Dann kippt man da eben einen Eimer / Flasche Wasser hinterher und erzieht den Hund dahingehend, dass er nicht direkt vor die Tür macht.
#9
Antwort vom 23. Juni 2020 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Zitatvom Gehsteig :
Mit gutem Mob kein Problem.
Zitatim Gras :
Wird schon schwieriger - notfalls halt ausbaggern ...
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