Hausordnung und Haustier

22. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nadeshiko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausordnung und Haustier

Hallo,

Ich würde gerne einen Hund aus einem Tierheim adoptieren und habe schon eigentlich einen im Auge...allerdings besteht folgendes Problem:
- in der Hausordnung ist kein Haustier spezifiziert oder ausgeschlossen. Es steht lediglich „Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen."
- habe meinen Vermieter mehrmals angerufen und deswegen auch angeschrieben, bekomme allerdings keine Rückmeldung. Er liest die Nachrichten definitiv, denn er hat hier etwas repariert, das ich ihn dazwischen gemeldet habe.

Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich das „Schweigen" und die „Hausordnung" interpretieren soll bzw. darf.

Viele Grüße


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Nadeshiko):
- in der Hausordnung ist kein Haustier spezifiziert oder ausgeschlossen.

Ist doch prima.
Wenn es im Mietvertrag auch so ist, dann kann man sich wohl einen Hund anschaffen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nadeshiko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Nadeshiko):
- in der Hausordnung ist kein Haustier spezifiziert oder ausgeschlossen.

Ist doch prima.
Wenn es im Mietvertrag auch so ist, dann kann man sich wohl einen Hund anschaffen ...


Hallo, danke für die Rückmeldung.
Im Mietvertrag steht, dass man sich an die HO halten soll. Mehr steht da nichts zum Haustieren.
Ich dachte eigentlich, dass man den Vermieter immer über einen Hund informieren muss und eine schriftliche Bestätigung einholen soll? Weil der Hund nicht zum "Kleintier" gehört o.ä.

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Nadeshiko):
Ich dachte eigentlich, dass man den Vermieter immer über einen Hund informieren muss und eine schriftliche Bestätigung einholen soll?


Das ist der Fall, wenn die Tierhaltung im Mietvertrag entsprechend thematisiert ist.
Bei Ihnen fehlt dieser Passus im Mietvertrag, also brauchen Sie auch niemanden fragen.
Die Passage aus der Hausordnung bestärkt doch sogar, dass es zur Haltung keinerlei Erlaubnis bedarf, sondern lediglich, eigentlich selbstverständliche, Regeln welche mit Haustier gelten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nadeshiko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):


Das ist der Fall, wenn die Tierhaltung im Mietvertrag entsprechend thematisiert ist.
Bei Ihnen fehlt dieser Passus im Mietvertrag, also brauchen Sie auch niemanden fragen.
Die Passage aus der Hausordnung bestärkt doch sogar, dass es zur Haltung keinerlei Erlaubnis bedarf, sondern lediglich, eigentlich selbstverständliche, Regeln welche mit Haustier gelten.


Vielen lieben Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Nadeshiko):
Verunreinigungen sind sofort zu entfernen."


Wie macht man das mit Hundeurin ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Wie macht man das mit Hundeurin ?

Wegwischen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Mach das mal vom Gehsteig oder im Gras....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Dann kippt man da eben einen Eimer / Flasche Wasser hinterher und erzieht den Hund dahingehend, dass er nicht direkt vor die Tür macht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
vom Gehsteig

Mit gutem Mob kein Problem.



Zitat (von philosoph32):
im Gras

Wird schon schwieriger - notfalls halt ausbaggern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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