Hausreinigung - Betriebkosten-Abrechnung?

10. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
8bit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Hausreinigung - Betriebkosten-Abrechnung?

Hallo,

bei mir hat (mal wieder) die Haus-Verwaltung gewechselt. Jetzt ist seit März keine Hausreinigung mehr erfolgt.

Kann ich da auch die Miet-Zahlung vermindern, also um den monatlichen Betrag lt. Betriebkosten-Abrechnung? Ist auch eine rückwirkende Kürzung möglich?

Danke und Gruß
8bit

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1382x hilfreich)

quote:
Kann ich da auch die Miet-Zahlung vermindern,


Nö! Du musst abwarten, ob bei der nächsten Betriebskostenabrechnung die Hausreinigung mit welcher Summe dabei ist. Du kannst dann den zuviel geforderten Betrag einbehalten.

Eventuell steht dir auch ein Mietminderungsrecht zu, wenn das Treppenhaus versifft.

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1171x hilfreich)

Liane hat Recht.

Bitten Sie die Hausverwaltung, für eine Reinigung zu sorgen (mehrmals telefonisch, um denen auf die Nerven zu gehen). Achten Sie bei der NK-Abrechnung darauf, dass nicht zu viel abgerechnet wird.


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#3
 Von 
8bit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja genau das ist das Problem, das Treppenhaus ist schon total versifft. Anrufen ist sinnlos. Der Haus-Eigentümer ist pleite und daher kümmert sich die Verwaltung nicht drum.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1382x hilfreich)

quote:
Ja genau das ist das Problem, das Treppenhaus ist schon total versifft.


Bevor ich durch ein verdrecktes Treppenhaus laufe und den Weg auch meinem Besuch zumute, organisiere ich, dass ab sofort die Mieter für Sauberkeit sorgen.

Wer nicht weiß, wie geputzt wird, kann von mir Nachhilfe bekommen.

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#6
 Von 
8bit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die äusserst geist- und hilfreichen Kommentare!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - es ging um die Frage der MIETMINDERUNG!!!



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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Eine Mietminderung käme durchaus in Betracht, vorher sollte die Hausverwaltung nachweislich schriftlich (Einschreiben) darauf hingewiesen werden, dass sie entweder für die Reinigung des Flurs sorgt oder die Miete gekürzt wird.

http://www.mieterverein-rostock.de/u_maengel_q-z.htm

-- Editiert hamburgerin01 am 12.05.2012 12:54

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#9
 Von 
8bit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

erstmal sorry für meine etwas...unangemessene Reaktion. Hatte da wohl grad einen schlechten Tag.

Ok, soweit erst einmal prinzipiell klar mit der Mietminderung. Jetzt müßte man nur noch wissen, ob man das auch rückwirkend machen kann.

Gruß
8bit

-- Editiert 8bit am 18.05.2012 12:54

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