Hausreinigung - muss der Vermieter sich berücksichtigen bei Leerstand?

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Augury
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausreinigung - muss der Vermieter sich berücksichtigen bei Leerstand?

Hallo allerseits,

wie verhält es sich, wenn der Vermieter urplötzlich einen Reinigungsplan aushängt mit wöchentlicher Reinigung verteilt auf die Mietparteien. Er selbst hat Jahre schon eine leerstehende Wohnung im Haus, muss dementsprechend auch öfter mal vor Ort. Die übrigen Parteien reinigen also viel öfter als sie es müssten, wenn er seine leerstehende Wohnung vermieten würde.

1) Müsste er sich nicht also auch als Partei für eine Reinigungswoche eintragen?
2) Wie verhält es sich bei Beauftragung einer Reinigungsfirma und Umlage in den Nebenkosten - wäre er dann auch in der Verteilung inbegriffen? Dass die Mieter selber putzen müssen, kommt ihm ja in dem Fall zugute.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Augury):
Müsste er sich nicht also auch als Partei für eine Reinigungswoche eintragen?
Imho Nein

Zitat (von Augury):
Wie verhält es sich bei Beauftragung einer Reinigungsfirma und Umlage in den Nebenkosten - wäre er dann auch in der Verteilung inbegriffen?
Imho Nein




-- Editiert von radfahrer999 am 30.06.2020 14:19

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Augury
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist der Leerstand der Wohnung irrelevant? Denn wäre dort ein Mieter, würde dieser mit Putzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Augury):
Also ist der Leerstand der Wohnung irrelevant?
Imho ja


Was steht denn zum Thema Reinigung im Mietvertrag?

-- Editiert von radfahrer999 am 30.06.2020 14:25

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Augury):
Also ist der Leerstand der Wohnung irrelevant?
Imho ja
Das sehe ich anders. Zu einer genaueren Einschätzung wird man sich aber die mietvertraglichen Regelungen anschauen müssen.

Ich gebe mal ein Beispiel: Es ist erlaubt, in einem Mietvertrag nur einer Mietpartei die Reinigungspflicht für das ganze Haus zu übertragen. Die anderen müssten dann nie reinigen und es müssen auch keine Kosten auf die anderen Parteien umgelegt werden. Grenzen findet so ein Vorgehen in der Höhe der Miete. Bei einer Mieterhöhung auf eine Vergleichsmiete bzw. bei möglichen Mietpreisbremsen wäre für die eine Mietpartei zu berücksichtigen, dass sie einen Teil der Miete durch Putzleistungen erbringt.

Man müsste sich also zunächst einmal anschauen, was genau im Mietvertrag oder einer Hausordnung vereinbart wurde. Bei der Hausordnung wäre dann noch zu prüfen, ob diese wirksam und Bestandteil des Mietvertrages geworden ist.

Zitat (von Augury):
) Wie verhält es sich bei Beauftragung einer Reinigungsfirma und Umlage in den Nebenkosten - wäre er dann auch in der Verteilung inbegriffen?
Ja. Nebenkosten müssen immer auf alle Einheiten aufgeteilt werden. Es sind also auch Wohnungen mit Leerstand zu berücksichtigen, selbst wenn diese nicht genutzt werden und dadurch keinen Dreck erzeugen. Umgekehrt kann der Mieter ja auch nicht erfolgreich argumentieren, er hätte die Wohnung nicht genutzt und müsse daher nicht für seinen Anteil der Reinigung aufkommen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Augury):
wenn der Vermieter urplötzlich einen Reinigungsplan aushängt mit wöchentlicher Reinigung verteilt auf die Mietparteien.
Dann verhält es sich so ähnlich wie beim urplötzlichen Aushängen der Forderung einer monatlichen Reinigung. Einfach so fordern durch Aushang braucht nicht beachtet werden.
Steht nichts im Mietvertrag und der Hausordnung, kann das der Mieter ignorieren bzw. weiterhin so reinigen wie bisher.
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f574645.html

Zitat (von Augury):
1) Müsste er sich nicht also auch als Partei für eine Reinigungswoche eintragen?
Ja.
Zitat (von Augury):
wäre er dann auch in der Verteilung inbegriffen?
Ja. Es käme dem Vermieter als Besitzer der leerstehenden Wohnung nicht zu gute. Die anderen Mietparteien putzen dann auch nicht mehr, wenn eine Fremdfirma reinigt.
Beispiel:
bei monatlicher Fremdreinigung: 3 Mietparteien---Umlage der Kosten auf 3 Mietparteien
bei wöchentlicher Fremdreinigung: X Mietparteien---Umlage der Kosten auf X Mietparteien.

Zitat (von Augury):
Dass die Mieter selber putzen müssen, kommt ihm ja in dem Fall zugute.
Was denn nun? Selber putzen oder fremdputzen lassen ?

Kommst du jetzt mit dem Reinigungsturnus und auch mit der Anzahl der Wohnungen und auch mit der Umlage durcheinander? :grins:
oder ist das ein wöchentliches Spiel?

Bei uns werden die Fremdreinigungskosten für alle Mietparteien auf die Wohnfläche umgelegt.
Voll ungerecht--- zB der mit der kleinsten Wohnung+Hund macht den meisten Dreck. Der mit der größten Wohnung ist ein Handlungsreisender, ein Pedant und ganz selten zu Hause und wohnt ganz oben, nimmt also nie das Treppenhaus.

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