Ich hab da noch ein kritisches Thema: Also, der Vermieter hatte bis zum Jahr 2004 einen Hausmeister (keine Ahnung, was er gemacht hat. Bei uns jedenfalls nix) und eine Reinigungskraft engagiert. Für die Reinigung musste jede Partei im Jahr 100,- Euro zahlen, was wir irgendwann nimmer einsahen, da diese Dame das ganze Haus mit
einem Eimer kaltem Regenwasser geputzt hatte. Der angebliche Hausmeister hat in dieser Zeit
mit unserem Wasser sein Auto geputzt. Nun wohnt das Vermietersöhnchen bei uns im Haus und war von Anfang an dagegen, dass wir selbst putzen und meinte, dass das nicht klappen würde. Da in unserem Haus eine hohe Fluktuation an Auszügen besteht, sind etliche neue Leute da, die es mit der Reinigung nicht so haben. Und das Vermietersöhnchen meinte, dass wieder eine Firma beauftragt wird, wenn das nicht bald klappt (wobei er keinen Bock hat zu putzen). Ich wiederum möcht aber lieber selbst putzen, weil ich nicht einsehe, für die fünf Stufen im Jahr 100,- Euro zu zahlen. Nun habe ich nachgelesen, dass der Vermieter nicht so einfach eine Putzfirma beauftragen kann, wenn ein/eine Mieter/in jemand selbst putzen möchte. Kann ich mich darauf berufen?
Gruß
Hausreinigung - selbst putzen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Dazu kann ich jetzt nicht sagen, aber eine Lösung wäre "seine" fünf Stufen gleich für 100 Euro/Jahr gleich mitzuputzen. Wenn du eh schon deine am machen bist dann ist es ja kein grosser Aufwand, oder?
Nur so ne Idee von mir.
... und wie immer die standardfrage: was steht denn im mietvertrag? wenn euch auferlegt ist, selbst zu putzen, kann der vm nicht im alleingang den vertrag ändern.
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Könnte er zwar schon, ist aber nicht ganz einfach.
Wie ich dem Thread entnehme, besteht bei Euch die Regelung, daß die Reinigung durch Fremdkräfte erledigt wird.
Jeder Mieter, dem das nicht paßt, hätte sich gleich eine andere Wohnung suchen sollen oder kann dieses noch tun.
Es ist auf jeden Fall nicht in das Belieben einzelner Mieter gestellt, aus dem bestehenden System einfach 'auszusteigen'.
Ps. Sobald mein Sohn eines Tages eine eigene Wohnung beziehen sollte, möchte ich keinem Mieter raten, ihn als 'Vermietersöhnchen' zu bezeichnen.
Der könnte sich schnell auf dem freien Wohnungsmarkt wiederfinden (wenn er Glück hat).
Hallo, die Regelung bestand, dass Fremdkräfte das erledigen, aber es fand ein Treffen statt mit dem Sohn des Vermieters, der als Einziger dagegen war und der dann doch einwilligte, weil alle anderen dafür waren selbst zu putzen. In der Zwischenzeit sind aber fast
komplett neue Leute eingezogen. Im Mietvertrag ist keine Hauordnung und keine Klausel der Fremdvergabe.
Anmerkung: Das Vermietersöhnchen ist ein Vermietersöhnchen, weil er mich bisher immer angelogen hat, was immer herauskam. Ich frage einfach nichts mehr. Wir haben vereinbart, dass jeder seinen Stellplatz sauber hält, da er das nicht nötig hat, macht das seine Oma, weil sie das Chaos nicht sehen kann. Die ist wesentlich älter und bückt sich für ihren Enkel. Bei Terminen kommt er mindestens eine Stunde zu spät ohne Entschuldigung. Die hat er nicht nötig. Genau so hat er mir das mal gesagt. Und Mieter sind bei ihm Menschen zweiter Klasse. Diese Bezeichnung würde ich mit Sicherheit nicht bei deinem Sohn verwenden, Mortinghale. Aber genug, denn über diesen Menschen möchte ich gar nicht nachdenken bzw. diskutieren. Es ist traurig, was manche Eltern aus ihren Kindern machen....
PS. Da in diesem Haus mit 7 Parteien in jedem Jahr 2 - 3 Parteien ausziehen, bin ich jetzt nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung dran und suche auch schon, aber ich möchte nicht noch einmal so herein fallen, deswegen lasse ich mir Zeit mit der Wohnungssuche.
alle anderen dafür waren selbst zu putzen. In der Zwischenzeit sind aber fast
komplett neue Leute eingezogen
Was ein weiterer Grund ist, ein bestehendes System nicht zu wechseln.
Herzlichen Dank für diese qualifizierte Antwort!
Gern geschehen, dafür bin ich doch da.
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