Hausreinigung und andere seltsame Dinge.

22. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)
Hausreinigung und andere seltsame Dinge.

Hallo an alle Wissenden und Leid Geplagten hier,

Ich versuche mal kurz den Hintergrund zu schildern.
nach 3J. verzweifelter Suche ist es mir zum 1.5.2020 endlich gelungen mit meinen fast 63 Jahren, eine kleine bezahlbare Parterrewohnung zu beziehen. Alles schien prima. Der sehr junge Vermieter nimmt alles ganz locker, was mir am Anfang recht angenehm erschien. Nun ja, leider keimte dann so allmählich der Gedanke in mir, das Mietvertrag und Hausordnung schon einen Sinn haben. Nicht das es sowas hier nicht gibt....es hält sich nur Keiner dran. Selbst der Vermieter nicht wirklich. Womit ich dann zu meinen vielen Fragen komme.
Im MV ist die Hausreinigung durch eine Firma vereinbart. Leiter kein Zeitraum. Laut Aussage des VM alle 3 Wochen. Diese Firma gehört dem Vater des Vermieters und taucht aber nur alle 5 bis 6 Wochen mal auf um zu reinigen. Oder wenn ich Bescheid sage das es sehr nötig wäre.
1.Frage: sind nicht selbst 3 Wochen etwas zu lange ? Und was kann ich tun das sich das ändert und was wenn nicht. Bei ordentlichen Mitbewohner wäre es sicher kein Problem, ich nehme auch schon mal selbst den Besen in die eine oder andere Hand. Würde mich dieser Dreck nicht so direkt betreffen wäre es auch nicht so schlimm. Aber meine Wohnungstür liegt knapp hinter der Eingangstür zum Hof/Rasen und obwohl...man staune , es auch einen Vordereingang gibt, nutzt den Niemand, weil dann müssten sie ja den Schlüssel zücken und aufmachen. Obendrein sind zwischen meiner Tür und der gegenüber liegenden Wand nur 87 cm Abstand. Sodas der ganze Schmutz quasi schon fast in meiner Wohnung landet. Bitten um etwas Rücksichtnahme und doch bitte mehr den vorderen Eingang zu nutzen, hat ein riesen Krach ausgelöst. Welchen Stand hab ich hier und was kann ich tun. Vermieter weis Bescheid hat aber noch nicht geantwortet.
2. Frage: beim Einzug und auch im Mietvertrag wurde mir, wie allen Mietern die Nutzung der" Wiese" hinter dem Haus zugesichert. Leider geht das nicht , da meine Obermieterin nur da ihren Hund sich erleichtern lässt. Sie räumt zwar die Haufen weg, aber die Konzentration des Urins hat bestimmt schon toxisches Niveau. Die "Wiese" ist maximal 3x4 Meter groß. Auf meine Bitte an den Vermieter, das zu unterbinden, antwortete er: "Ich sag was wenn mal ein guter Zeitpunkt ist." Was kann ich tun?
3.Frage: Wenn ich ich vor meiner Tür Papierschnipsel eines Schreibens mehrmals aufhebe und dann irgendwann aus Verzweiflung dem Verursacher in den Briefkasten stecke, ist das Sachbeschädigung ?

So mir reichts, falls ich was vergessen habe melde ich mich nochmal. Danke schon mal im Voraus für eure Tipps. Ein paar Paragraphen wären gut. Schönen Abend !

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zu 1.
M.M. nach bleibt dir, wenn sonst nichts im Vertrag vereinbart wurde, nichts anderes übrig als selber zu putzen, sobald dich der Dreck stört.
Zu 2.
Wir reden hier über 12m², die gemeinsam genutzt werden. Macht der Hund mit seinem Pipi irgendwas kaputt, was dir gehört, oder ist das nur irgendwie eine Wiese? Und wenn letzteres, warum stört es dich dann, wenn der Hund darauf pinkelt?
Zu 3.
Hast du denn etwas beschädigt?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von AnnMcCat):
1.Frage: sind nicht selbst 3 Wochen etwas zu lange ?

Bei uns wären 3 Monate nicht zu lange, in der Nachbarschaft gibt es ein Haus, da wären 3 Stunden zu viel.



Zitat (von AnnMcCat):
Und was kann ich tun das sich das ändert

Öfter reklamieren



Zitat (von AnnMcCat):
und was wenn nicht.

A) Selber putzen
B) Miete mindern
C) Miete wegen Selbstvornahme aufrechnen und einbehalten
D) Vermieter verklagen
E) beliebige Kombination aus B), C) und D)



Zitat (von AnnMcCat):
Bitten um etwas Rücksichtnahme und doch bitte mehr den vorderen Eingang zu nutzen, hat ein riesen Krach ausgelöst.

Seltsame Leute die da wohnen.



Zitat (von AnnMcCat):
Welchen Stand hab ich hier und was kann ich tun.

Keine guten - Bitten kann man erfüllen, muss es aber nicht.



Zitat (von AnnMcCat):
2. Frage: beim Einzug und auch im Mietvertrag wurde mir, wie allen Mietern die Nutzung der" Wiese" hinter dem Haus zugesichert.

Mit welchem Wortlaut?



Zitat (von AnnMcCat):
Wenn ich ich vor meiner Tür Papierschnipsel eines Schreibens mehrmals aufhebe und dann irgendwann aus Verzweiflung dem Verursacher in den Briefkasten stecke, ist das Sachbeschädigung ?

Nur wenn man dabei etwas beschädigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das scheint eine lässige Mietergemeinde zu sein, die dem VM nicht auf den Wecker geht und der deshalb auch niemanden mit Regelungen belästigen will.

- Die Gartennutzung (wie auch immer die im MV geregelt ist) schließt nicht aus, dass der Hund dort sein Bein hebt.
- Wenn es zwei Eingänge gibt, dann können auch beide genutzt werden.
- Papierschnipsel dem Verursacher in den Briefkasten stopfen, bedeutet die Ankündigung eines Kleinkrieges, so wird sich das niemals regeln - im Gegenteil.

Unterm Strich: Hier herrscht eine Mietkultur, die für alle Bewohner und den VM in Ordnung geht.
Das sollest du einfach so annehmen und dich damit arrangieren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Wir reden hier über 12m², die gemeinsam genutzt werden. Macht der Hund mit seinem Pipi irgendwas kaputt, was dir gehört, oder ist das nur irgendwie eine Wiese? Und wenn letzteres, warum stört es dich dann, wenn der Hund darauf pinkelt?


Würde es dich nicht stören wenn du da mit deiner Familie Z:B: Kaffee trinkst und dann kommt da einer und lässt direkt daneben seinen Hund hin*****n und pinkeln?

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#5
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchem Wortlaut?


"Der Garten und Hofplatz sowie der Abstellplatz im Keller gehören zur gemeinschaftlichen Nutzung der Mieter im Haus!"

Dazu sollte ich noch erwähnen das dieses Haus am Stadtrand liegt und es jede Menge Feld , Wald und Wiesen gibt wo man schön Gassi gehen kann. Sie ist einfach nur zu faul.

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#6
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Das scheint eine lässige Mietergemeinde zu sein, die dem VM nicht auf den Wecker geht und der deshalb auch niemanden mit Regelungen belästigen will.

Naja so ist es ja nicht. Wir gehen dem schon alle gewaltig auf den Wecker. Er war gerade hier und wir haben geredet. Er bezieht eben nie wirklich klar Stellung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von AnnMcCat):
"Der Garten und Hofplatz sowie der Abstellplatz im Keller gehören zur gemeinschaftlichen Nutzung der Mieter im Haus!"

Also 0 Einschränkungen, da bleibt nur die "übliche Nutzung".



Zitat (von AnnMcCat):
Würde es dich nicht stören wenn du da mit deiner Familie Z:B: Kaffee trinkst und dann kommt da einer und lässt direkt daneben seinen Hund hin*****n und pinkeln?

Doch, aber das Problem ist, das die Mieterin den für ihre Zwecke genauso mitbenutzen darf wie alle anderen Mieter.

Worüber man diskutieren könnte, das wäre ob das hin*****n und pinkeln noch zum üblichen Gebrauch zählt. Beim Abstellplatz im Keller ist das ja klar, aber bei Wiese - die ist halt durchaus auch für so was gedacht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, aber das Problem ist, das die Mieterin den für ihre Zwecke genauso mitbenutzen darf wie alle anderen Mieter.


Laut Vermieter hat er ihr erlaubt im Notfall mal auf die Wiese zu gehen. Sprich, wenn es der Hund mal nicht halten kann, oder jetzt im Winter wenn man mal sehr spät noch raus muss. Da sag ich ja auch nichts gegen. Wir haben übrigens selbst einen Hund der aber die meiste Zeit bei meinem Sohn ist. Wenn er hier bei mir ist geh ich zur Vordertür raus auf die anliegenden wilden Wiesen und Wege. So circa 3x1St. am Tag. Diese Frau geht 3x am Tag für max. 2 Minuten !! (mein Sohn hat es mal gestoppt) mit dem armen Tier (Boxer) runter. Wenn er mal schnüffeln will wird er sofort weiter gezerrt damit sie schnell wieder auf ihr Sofa kann.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und was hat das mit dem mietrechtlichem Problem zu tun?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und was hat das mit dem mietrechtlichem Problem zu tun


Für mich eine Menge...das Problem gäbe es nicht wenn sie nicht so wäre. Aber egal ich war wohl nur wieder in Rage geraten. Sorry!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von AnnMcCat):
das Problem gäbe es nicht wenn sie nicht so wäre.

Stimmt, aber die Misshandlung des Tieres ist was für den Tierschutz bzw. das Amt, das ist nichts mietrechtliches.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

1.) Reinigung des Hausflures im Mietshaus
2.) Nutzungsgrenzen der im MV ausgewiesenen gemeinschaftlichen Rasenflächen.
Ich wüsste warum diese Fragen nichts mit Mietrecht zu tun haben sollten?



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#13
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AnnMcCat):
das Problem gäbe es nicht wenn sie nicht so wäre.

Stimmt, aber die Misshandlung des Tieres ist was für den Tierschutz bzw. das Amt, das ist nichts mietrechtliches.


Das weis ich! Das Thema hatte mich wie schon geschrieben nur etwas in Rage gebracht!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von AnnMcCat):
1.Frage: sind nicht selbst 3 Wochen etwas zu lange ?
Nein. Ansonsten: selbst putzen.
Zitat (von AnnMcCat):
Was kann ich tun?
Nichts. Die Wiese darf von allen Mietern genutzt werden,
Zitat (von AnnMcCat):
3.Frage: Wenn ich ich vor meiner Tür Papierschnipsel eines Schreibens mehrmals aufhebe und dann irgendwann aus Verzweiflung dem Verursacher in den Briefkasten stecke, ist das Sachbeschädigung ?
Nicht unbedingt, aber eine Dummheit wäre es.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von AnnMcCat):
Würde es dich nicht stören wenn du da mit deiner Familie Z:B: Kaffee trinkst und dann kommt da einer und lässt direkt daneben seinen Hund hin*****n und pinkeln?

Da ich selbst Hundehalterin bin, würde mich das jetzt nicht soo sehr stören, sondern eher die nicht artgerechte Haltung des armen Hundes.
Und wenn es wirklich so ist, wie du weiter unten schreibst, dass der Hund ausschliesslich mehrmals täglich diese Wiese für sein Geschäft nutzen muss, bin ich mir auch nicht so sicher, ob das tatsächlich noch unter normale gemeinschaftliche Nutzung fällt.

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16540 Beiträge, 9307x hilfreich)

Ja, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass man als Mieterin - realistisch gesehen - kaum etwas unternehmen kann, wenn der Vermieter das OK findet. (Und das gilt nicht nur für die Wiese, sondern auch für die Reinigung und die Nutzung der Hintertür.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Da ich selbst Hundehalterin bin, würde mich das jetzt nicht soo sehr stören, sondern eher die nicht artgerechte Haltung des armen Hundes.

Wir ja auch. Und wenn das z.B. nur für das letzte kurze Pipi vor dem Schlafengehen wäre , wäre es auch ok.
Neuster Stand : Der Vermieter hat es ihr untersagt, sie macht trotzdem weiter. Er will auch ein Schild aufstellen, aber das wird sie dann wohl kaum stören. Tja und von einer "gemeinschaftlichen Nutzung kann wirklich nicht die Rede sein. Eigentlich nutzt ja nur sie die Wiese.

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#18
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

So, ich ziehe mal ein Fazit! Dreck muss ich dulden! Das ich die Wiese nicht auch nutzen kann, zumindest nicht ohne Ekel zu empfinden, dazu werde ich abwarten. Notfalls Miete kürzen weil ich die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen kann.
Ich danke euch für eure Mühe und Antworten. Rutscht gut ins neue Jahr! Bis zum nächsten Mal!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16540 Beiträge, 9307x hilfreich)

Mietminderung für eine Gemeinschaftsfläche außerhalb der eigentlichen Wohnung - damit locken Sie wahrscheinlich keinen Vermieter hinter dem Ofen hervor.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von AnnMcCat):
Der Vermieter hat es ihr untersagt, sie macht trotzdem weiter. Er will auch ein Schild aufstellen, aber das wird sie dann wohl kaum stören.

Was sie aber stören könnte, wären die finanziellen Folgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung / -klage. Beratungsresistenz lässt sich immer noch am effektivsten über den Geldbeutel lösen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16540 Beiträge, 9307x hilfreich)

Beratungsresistenz lässt sich immer noch am effektivsten über den Geldbeutel lösen...

Stimmt.
Aber eine Unterlassungsklage gegen den Vermieter erscheint mir sinnfrei. Was soll er denn unterlassen?
Die Fragestellerin will den Vermieter doch zum Handeln bringen, nicht zum Nichtstun.

Betroffen ist "nur" eine kleine Gemeinschaftsfläche außerhalb der eigentlichen Wohnung, die jetzt im Winter sowieso nicht sinnvoll nutzbar wäre. Da wird es schwer, finanziellen Druck aufzubauen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aber eine Unterlassungsklage gegen den Vermieter erscheint mir sinnfrei.

Ist es auch, diese müsste sich natürlich gegen diejenigen richten welche zu Unterlassendes machen - hier also die Mieterin.


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