Muss an meiner Wohnungseinganstür ein Schutzbeschlag dran sein, oder ist es egal welche Sicherheitsmerkmale die Tür hat.
Reicht nur ein Schloss oder muessen noch andere Merkmale erfuellt sein? Wer ist für die Sicherung der Tür zuständig - Mieter oder Vermieter.
Haustür
12. Februar 2005
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Frage vom 12. Februar 2005 | 22:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haustür
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#1
Antwort vom 16. Februar 2005 | 15:01
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Ich würde mal sagen, der VM ist dafür zuständig, daß an der Wohnungstür zumindest ein Schutzbeschlag mit Drücker ist, also keine sichtbaren Schrauben, schließlich versichert die Whg mit einer ganz normalen Tür keine Versicherung.
Einfach mal nett beim VM fragen... nach dem Motto "die Versicherung würde solch einen Beschlag fordern..." so teuer sind die übrigens nicht, so um die 25,--
P.
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