Guten Tag,
wir sind am 14.12. umgezogen und in unserer alten Wohgnung ist die Eingangstür kaputt gegangen( aus der angel gebrochen?) naja auf jeden fall haben wir bei der Versicherung angerufen und die kommen für den schaden auf.eine frage muss ich dem VM mitteilen,dass die tür kaputt ist und wir eine neue/gleiche wieder einsetzen? oder kann ihm das eigentlich egal sein? wenn wir genau die gleiche wieder einbauen?
Noch eine Frage: Wie lange darf sich der VM zeit lassen mit der Wohnungsübergabe? So wie sich unserer seit einem Jahr um die undichten Fenster kümmern sollte, wird bis zur Wohnungsübergabe wohl auch eine Zeit lang vergehen.
Danke für eure Antworten.
Haustür kaputt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
es wurde nichts vereinbart. wir haben zum 31.12. gekündigt und dem VM die neue adresse,sowie telefonnummer usw. mitgeteilt, damit er sich zwecks wohnungsübergabe mit uns in verbindung setzt...
erst wollten wir ja alles so lassen,wie es ist und ihm dann die defekte tür bei wohnungsübergabe zeigen und mitteilen,dass wir das austauschen. aber da er sich bis jetzt noch nicht bei uns gemeldet hat überlegen wir ob wir das nicht selber machen.nicht das es dann heißt "weil die tür noch ausgetauscht werden musste konnte die wohnung in der zeit nicht vermietet werden und ich behalte etwas von der kaution deswegen"????
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
... auf jeden fall solltet ihr den zustand der wohnung beim auszug gut dokumentieren, fotos machen, bekannte mit hinein nehmen usw.
Unbedingt blaubärs Rat befolgen und den Vermieter auffordern den Schlüssel entgegen zu nehmen. Nachher gibt es noch Probleme, weil er sagt, dass er keinen Zugang zur Wohnung gehabt hätte und deshalb nicht hätte neu vermieten können, nur weil ihr den Wohnugnsschlüssel noch habt. Wenn er einen kurzfristigen Termin verstreichen lässt (vergewissern, dass er nicht im Urlaub ist), dann Schlüssel mittels Zeugen in seinen Briefkasten werfen.
-----------------
"Scientia potentia est."
aber mal ganz erlich,wenn der sich nicht meldet um mit uns einen übergabe termin zu vereinbaren,dann kann ich doch nicht tausend mal bei dem anrufen und fragen usw.? oder bin ich dazu verpflichtet? dann noch eine frage, wenn in der wohnung mängell festgestellt werden, wie z.b. jetzt mit der tür,dann gibt der uns zeit es nachzubessern? habe ich das richtig verstanden?
Wenn bei der Wohnungsübergabe Mängel festgestellt werden, dann muss der Vermieter dem Mieter die Chance auf Nachbesserung geben.
Aber welche Mängel könnten das sein? Gerade mit den neuesten Urteilen zum Thema Renovierung bei Auszug gibt es interessante Entwicklungen für Mieter.
--- editiert vom Admin
Also ich habe gerade bei dem VM angerufen und gefragt, wie es den mit der Wohnungübergabe aussieht und er meinte nur "Ach Sie sind schon raus?" dann meinte ich nur, natürlich,wir hätten ja schließlich zum 31.12. gekündigt.Dann meinte er,dass er sich zwecks Wohnungsübergabe meldet?!Soll ich da jetzt etwa hinfahren und ihm den Schlüssel in die Hand drücken,wenn der sich jetzt wieder Wochen lang nicht meldet?
@sika 0304 kannst du mir bitte sagen,in welchem Gesetz man diesesn Absatz findet?
Danke.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten