Haustür kaputt

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)
Haustür kaputt

Guten Tag,

wir sind am 14.12. umgezogen und in unserer alten Wohgnung ist die Eingangstür kaputt gegangen( aus der angel gebrochen?) naja auf jeden fall haben wir bei der Versicherung angerufen und die kommen für den schaden auf.eine frage muss ich dem VM mitteilen,dass die tür kaputt ist und wir eine neue/gleiche wieder einsetzen? oder kann ihm das eigentlich egal sein? wenn wir genau die gleiche wieder einbauen?
Noch eine Frage: Wie lange darf sich der VM zeit lassen mit der Wohnungsübergabe? So wie sich unserer seit einem Jahr um die undichten Fenster kümmern sollte, wird bis zur Wohnungsübergabe wohl auch eine Zeit lang vergehen.

Danke für eure Antworten.

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#2
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

es wurde nichts vereinbart. wir haben zum 31.12. gekündigt und dem VM die neue adresse,sowie telefonnummer usw. mitgeteilt, damit er sich zwecks wohnungsübergabe mit uns in verbindung setzt...
erst wollten wir ja alles so lassen,wie es ist und ihm dann die defekte tür bei wohnungsübergabe zeigen und mitteilen,dass wir das austauschen. aber da er sich bis jetzt noch nicht bei uns gemeldet hat überlegen wir ob wir das nicht selber machen.nicht das es dann heißt "weil die tür noch ausgetauscht werden musste konnte die wohnung in der zeit nicht vermietet werden und ich behalte etwas von der kaution deswegen"????

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... auf jeden fall solltet ihr den zustand der wohnung beim auszug gut dokumentieren, fotos machen, bekannte mit hinein nehmen usw.

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#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Unbedingt blaubärs Rat befolgen und den Vermieter auffordern den Schlüssel entgegen zu nehmen. Nachher gibt es noch Probleme, weil er sagt, dass er keinen Zugang zur Wohnung gehabt hätte und deshalb nicht hätte neu vermieten können, nur weil ihr den Wohnugnsschlüssel noch habt. Wenn er einen kurzfristigen Termin verstreichen lässt (vergewissern, dass er nicht im Urlaub ist), dann Schlüssel mittels Zeugen in seinen Briefkasten werfen.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#6
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

aber mal ganz erlich,wenn der sich nicht meldet um mit uns einen übergabe termin zu vereinbaren,dann kann ich doch nicht tausend mal bei dem anrufen und fragen usw.? oder bin ich dazu verpflichtet? dann noch eine frage, wenn in der wohnung mängell festgestellt werden, wie z.b. jetzt mit der tür,dann gibt der uns zeit es nachzubessern? habe ich das richtig verstanden?

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn bei der Wohnungsübergabe Mängel festgestellt werden, dann muss der Vermieter dem Mieter die Chance auf Nachbesserung geben.
Aber welche Mängel könnten das sein? Gerade mit den neuesten Urteilen zum Thema Renovierung bei Auszug gibt es interessante Entwicklungen für Mieter.

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#9
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Also ich habe gerade bei dem VM angerufen und gefragt, wie es den mit der Wohnungübergabe aussieht und er meinte nur "Ach Sie sind schon raus?" dann meinte ich nur, natürlich,wir hätten ja schließlich zum 31.12. gekündigt.Dann meinte er,dass er sich zwecks Wohnungsübergabe meldet?!Soll ich da jetzt etwa hinfahren und ihm den Schlüssel in die Hand drücken,wenn der sich jetzt wieder Wochen lang nicht meldet?

@sika 0304 kannst du mir bitte sagen,in welchem Gesetz man diesesn Absatz findet?

Danke.

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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