Haustür seit dem 22.04.2019 defekt (Ausgang versperrt, Schloss entwendet)

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lars-Daniel Weber
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Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)
Haustür seit dem 22.04.2019 defekt (Ausgang versperrt, Schloss entwendet)

Ja, das ist jetzt kein Scherz... der Ärger hier im Haus reißt nicht ab... Fotos zum aktuellen Fall: https://imgur.com/a/rQTJxN5

Wer keinen Bock auf Lesen hat, hier die Frage: Wenn ich morgen noch einen Brief per Prio an die Hausverwaltung schreibe, ist dann eine Fristsetzung zur Wiederherstellung der Türsicherung bis zum Wochenende noch angebracht?

Okay, hier das Roundup:
Seit mindestems dem Ostermontag 2019, also dem 22.04., ist die Haupteingangstür in unserem Apartmenthaus defekt. Ich denke, dass der Schaden am Ostersamstag oder Ostersonntag eingetreten ist... aber mein Pizza-Lieferant hat mich erst am Montag informiert, dass er nicht ins Haus kam. Ich bin erst davon ausgegangen, dass der Hausverwaltung der Notschlüsseldienst am Wochenende vielleicht zu teuer war - aber nein, das war wohl nicht der Grund.

Hier wohnen etwa 50-70 Parteien auf 7 Etagen. Wir haben eine Haustür, die man von außen per NFC-Chip öffnet (Schlüssel passt nur in die Wohnungstür). Von innen gab es eine Klinke und einen Schnellverschluss (keine Ahnung, wie man das nennt), mit dem die Tür aber NICHT von innen verschließbar war (das ist ja verboten).

Seit Ostermontag war nun die Tür aber dauerhaft verschlosseln! Anscheinend waren Schloss oder Schließanlage defekt. Die Tür ging weder von innen, noch von außen auf. Man musste erst in den Innenhof (schmaler Gang) und von dort durch einen schmalen Ausgang in der Garagentür. Wäre ein Feuer aufgebrochen - nunja. Natürlich war der Ausgang vom Haus aus nicht als Fluchtweg markiert, ich meine, welcher Brandsachverständiger würde denn... okay, ich sage jetzt mal nix dazu. Ihr wisst wieso.

Am 26.04.2019 kam es zu einer lustigen Situation. Ich wollte morgen zur Arbeit und kam nicht aus der Tür raus, da sich ein Mercedes vor den einzigen (Not-)Ausgang gestellt hat (siehe Fotos oben). Ich habe mich dann durchgezwängt, ohne den Wagen zu beschädigen (hoffentlich) und Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und Hausverwaltung darüber informiert, dass der einzige Fluchtweg versperrt sei Denkt ihr, dass irgendeine Stelle bis heute reagiert hätte? Natürlich nicht - wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Bürger die Ordnungsbehörden in Anspruch nehmen wollen würde?! Ohne Kostenerstattung machen die nichts (wie die Ärzte in den USA).

Der Haupteingang war bis zum 29.05.2019 verschlossen. Dann hat wohl irgendwer (Hausmeister?) das Schloss ausgebaut. Seitdem steht der Hauseingang jedermann mit und ohne Schlüssel zur Verfügung. Man kann rein, in den dunklen Gängen die Wohnungstüren aufbrechen, die Keller und Briefkästen aufknacken und Leute überfallen. Komm'se rein, nehm'se alles mit. Aber am 03.05.2019 wurde alles noch viel geiler. Jemand hat die Türklinge von innen geklaut, sodass man mit dem Finger in dem scharkantigen Loch rumfingern muss, um die Tür irgendwie aufzubekommen. Gewinne, Gewinne, Gewinne!

Das Amüsant(est)e ist übrigens, dass neben der Tür ein Zettel der Hausverwaltung hängt, auf dem steht, dass die Haustür im geöffnen Zustand nicht verriegelt werden darf, da diese sonst nicht mehr ins Schloss fällt und unbefugt ungehinderten Zutritt zum Haus erhalten würde. Na, er kennt jemand die Ironie?

Aber was soll ich fordern? Wenn ich ihm eine Frist zur Beseitigung setze, muss ja auch irgendwas folgen: was bringt mir eine Mietminderung, wenn mir jemand in die Bude einbricht? Kann die Hausverwaltugn eigentlich als "Störer" betrachtet werden, da sie schon länger von dem Problem wusste?

Grüße
Lars-Daniel

-- Editiert von Lars-Daniel Weber am 05.05.2019 21:32

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Wenn ich morgen noch einen Brief per Prio an die Hausverwaltung schreibe, ist dann eine Fristsetzung zur Wiederherstellung der Türsicherung bis zum Wochenende noch angebracht?

Angesichts der Problematik und der Gesamtumstände würde ich diese Frist als angemessen betrachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Angesichts der Problematik und der Gesamtumstände würde ich diese Frist als angemessen betrachten.


Aber was dann? Nix. Der nimmt den Brief, stempelt in ab, heftet ihn ab, schreibt mich auf die "der Assi nervt" liste und fertig.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Aber was dann? Nix.

Korrekt.

Zielführende Maßnahmen will der Mieter ja bekanntermaßen nicht einleiten, also braucht er nur abheften und hat seine Ruhe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zielführende Maßnahmen will der Mieter ja bekanntermaßen nicht einleiten, also braucht er nur abheften und hat seine Ruhe.

Sie meinen Vermieter?

Okay, selbst dne Ordnungsbehörden ist der versperrte Notausgang ja wurscht. Man kann den Mietern ja nachher eine Rechnung für die Verwendung der Rettungsaxt in Rechnung stellen :devil:

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Sie meinen Vermieter?

Nö, Mieter.

Die Brandmeldeanlage ist doch immer noch immer feherhaft und man bestellt lieber teuer Pizza bis sie einem zu den Ohren rauskommt... ?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Brandmeldeanlage ist doch immer noch immer feherhaft und man bestellt lieber teuer Pizza bis sie einem zu den Ohren rauskommt... ?

Was soll ich denn tun? Die Miete um 5% senken? Ich glaube, die 15 Euro werden den Vermieter kalt lassen.

Ich experimentiere derzeit übrigens mit Indisch, Thailändisch und Nepalesisch :grins:

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ich persönlich würde die Wohnung ganz normal nutzen, also auch normal kochen.

Ab einer gewissen Zahl von Fehlalarmen, wird nicht nur die Feuerwehr aktiv, auch andere Behörden wie das Bauamt werden dann dem Vermieter auf die Füße treten.
Genau wie die Kosten der Fehlalarme ihn dann auch merklich treffen werden.



Alternativ könnte man ihn auch auf Beseitigung und Erstattung des Schadens verklagen.

Oder nach erneuter Fristsetzung die Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete anstreben.

Oder einfach den Melder mit "Verhüterli" versehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Jetzt haben Sie aber den falschen Thread erwischt. Hier geht's um die Haustür, die seit zwei Wochen entweder gar nicht oder zu gut schließt.

Aber Recht haben Sie natürlich trotzdem - wobei das Abhängen der Melder ggf. eine Ordnungswidrigkeit darstellt?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Du fragst immer: Was soll man tun? Was soll ich tun?
Meine Meinung?---Es muss erst was passieren, damit etwas passiert.

Wir schreiben und schreiben und die Bürokratie zerwaltet uns.
Inzwischen tun die Verantwortlichen das, was sie immer tun. Verwalten. Davon ändert sich NIX. Es passiert NIX.
Es bricht noch nicht mal jemand ein-------

Steht das Auto noch dort?
Hast du inzwischen eine HPversicherung?
Zahlst du deine Miete vollständig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Jetzt haben Sie aber den falschen Thread erwischt.

Nö, Vermieter sind lernfähig.
Mieter die nur schreiben kommen dann in der Regel auf den "wenn mal Zeit ist" Stapel - solche Vermieter sind aber immer in Zeitnot ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du fragst immer: Was soll man tun? Was soll ich tun?

Korrekt. Die Infos im Internet sind ja meist Müll und ich habe ein wenig Panik, überzureagieren. Ich habe niemanden im Freundes- und Bekanntenkreis, der ähnliche Probleme hat. Und wenn ich dem Vermieter jede Woche seine Fehler vorhalte, wird der irgendwann einen Eigenbedarf herzaubern.
Zitat (von Anami):
Steht das Auto noch dort?

Nein, aber die Haustür ist ja auch wieder verfügbar (jedoch nicht verschließbar).
Zitat (von Anami):
Hast du inzwischen eine HPversicherung?

Ich warte auf die Unterlagen, aber ja. Online-Antrag ausgefüllt.
Zitat (von Anami):
Zahlst du deine Miete vollständig?

Ja, natürlich? Wie gesagt, 15 Euro senken wird keine Sau interessieren. Darum kann ich's gleich lassen.

-- Editiert von Lars-Daniel Weber am 06.05.2019 20:04

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Seht zu, dass die Tür am besten gar nicht mehr auf geht und dann fangt gemeinschaftlich im Haus an zu kochen.

Mit dem nächsten Einsatz hat sich dann auch das Problem Haustür erledigt....


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#13
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

@Spaten: YMMD :grins:

Aber ernsthaft: Es gab genügend Tips und Hinweise in Richtung Mieter was man tun könnte und sollte. Mehr als ein "nützt eh nix", "kann ich gleich lassen" usw. liest man nicht als Feedback seitens des Mieters.

Und da somit im vorliegenden Fall der Vermieter sein Ding durchziehen kann wird er es auch tun. Da könnte der Mieter so langsam mal aufhören zu jammern, denn er wird ja eh nichts weiter unternehmen.

Oder hat der Mieter mittlerweile irgendwelche Pläne die er umzusetzen gedenkt?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#14
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Oder hat der Mieter mittlerweile irgendwelche Pläne die er umzusetzen gedenkt?


Viel besser: der Vermieter scheint aktiv geworden zu sein. Seit heute steht hier an einem Briefkasten sein Firmenname! Gilt die eigene gewerbliche Nutzung als Eigenbdarf? Mal googeln.

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