Hausverbot, weil ich Eimer Wasser auf Nachbars Grill gekippt habe?

22. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
chriz1912
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot, weil ich Eimer Wasser auf Nachbars Grill gekippt habe?

Hallo wir haben ein großes Problem.
Suchen schon eine neuen Wohnung.
Meine Freundinn und deren Mutter leben in einem 2 Familienhaus unten. Sie haben auch eigentlich den ganzen Garten mitgemietet. Nur grillenn die Nachbarn von oben fast jede woche direkt hinter unserem Wohnzimmerfenster, der Vermieter meint das wäre in Ordnung. Nur sie qualmen uns immer voll zu. Die Mutter meiner Freundin har stark astma. Jetzt habe ich als besucher meiner Freundin mal einen Eimer Wasser über den Grill gegossen, auf Anweisung der Mutter. Jetzt haben wir Post vom Vermieter bekommen und er erteilt mir Hausverbot, weil ich angeblich mir Körperlicher Gewalt gegen seine Mieter vorgegangen bin. Darf er mir Hausverbot erteilen? Die können uns doch nicht immer so vollqualmen und mit mindestens 8 Leuten vor unserem Wohnzimmerfenster grillen.

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48 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,

es gibt ja auch einen rechtlichen Weg. nämlich den der Mietminderung, wenn die Wohnqualität durch die Rauchbelästigung in einem nicht unerheblichen Maas eingeschränkt wird. Selbstjustiz war hier sicherlich der falsche Weg. Ob es für ein Hausverbot reicht denke ich eher nicht. Wurde denn jemand verletzt ? (ausser die Bratwurst)

Gruß
Michael

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#3
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Na ich weiß nicht @michael ich würde das jetzt als Sachbeschädigung auslegen aber ob das ein Hausverbot rechtfertigt....

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#4
 Von 
chriz1912
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bei uns im Mietvertrag steht Gartennutzung ganz. Bei den Mietern über uns hat der Vermieter es erst nachträglich reingeschrieben. Deswegen gibt es auch bald eine Gerichtsverhandlung.

Die Miete haben wir schon gemindert. Aber sie Grillen trotzdem lustig weiter, der Vermieter meint es wäre ok. Aber wir werden dadurch sehr belästigt. Wir wissen nicht wie wir es sonst hätten machen sollen. Natürlich wurde niemand verletzt außer das essen. nachdem ich wasser drüber gegossen habe haben sie mich angegriffen und leicht geschubst.
Kann ich sie jetzt noch besuchen oder lieber nicht?



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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#7
 Von 
chriz1912
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo also muß ich das Hausverbot akzeptieren?

Gartennutzung ganz stand aber erst nur bei uns im Mietvertrag und bei denen über uns wurde es erst nachträglich reingeschrieben. Das kann doch nicht sein, oder?
MFG Chriz

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#8
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also mal gnaz ehrlich @chrizt, du bläst dich hier auf was wann in welchen Vertrag reingeschrieben wurde! Du bist soweit ich das rauslese nicht Vertragsnehmer und du hast dich meiner Ansicht nach gewaltig daneben benommen! Wenn die Mutter das so wollte, dann hätte sie es selbst tun sollen. Aber du warst Gast in dem Haus! Und diesen Fall hätte man auch anderst lösen können! Hier steht nirgends das man mal versucht hat mit den Nachbarn ein höffliches Gespräch zu führen!

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#9
 Von 
chriz1912
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo die Mieter haben schon lange gespräche geführt. Aber sie grillen trotzdem immer, ohne wenistens bescheid zu sagen. Und wir haben dann die Fenster auf und merken es erst zu spät. Ich habe vorher auch schon mit denen geredet, aber sie mekern dann nur rum. Sie verstehen auch nur die hälfte was ich sage da sie albaner sind.
Die Mutter ist zu 100% behindert weil sie was mit der Lunge hat, sie kann es nicht selber. Mir ist bewusst das ich nur Gast bin, aber ich wollte der Mutter doch nur helfen, weil sie immer so schlecht Luft bekommt.
MFG

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#10
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Trotz allem bist du nur Gast in dem Haust und nicht Vertragsnehmer! Wie gesagt die Mutter hatte auch das ´Recht die Miete zu kürzen, aber so eine Aktion ist einfach nur sche*se

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#11
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

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#13
 Von 
chriz1912
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

habe jetzt gelesen das im mietvertrag steht gartenfläche ganz.
sieht es dann anders aus?
Was soll ich machen wie soll ich auf das Hausverbot reagieren?

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#14
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#15
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@chriz Sag mal du willst es nicht verstehen? Der Garten hat mit dir nichts aber auch rein garnichts zu tun! Du bist nicht der Vetragspartner! Wer welchen Garten wie nutzt, geht dich nichts an! Du bist/warst Gast und als Gast hält man sich an Regeln! Und selbst wenn die Nachbarn nicht im Garten sein dürften, wäre das mit dem Eimer Wasser auf garkeinen Fall in Ordnung gewesen!

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#16
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Hausrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich festgestellt, dass das Mieten von Wohnraum den Stellenwert des Besitzes hat. Das heißt, dass der Mieter zwar nicht Eigentümer der Wohnung ist, sie also nicht verkaufen, umbauen oder abreißen darf, ansonsten aber als Besitzer darüber verfügen kann. Zum Beispiel übt er das Hausrecht in seiner Wohnung aus.

Das bedeutet, dass der Mieter bestimmt, wer sich wann in seiner Wohnung aufhalten darf.......

Besuch

Besuch dürfen Mieter ansonsten uneingeschränkt empfangen, zu jeder Tages- und Nachtzeit, beliebig lang und auch ohne Rücksicht auf das Geschlecht. Ein Vermieter, der sich zum Moralapostel aufschwingt, und speziell den Herren- oder Damenbesuch ganz oder zeitweise verbieten will, hat also schlechte Karten. Denn das in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierte Recht auf "freie Entfaltung der Persönlichkeit" erstreckt sich auch auf das Intimleben.


Es lohnt sich im Vorfeld mit der Polizei/StA vorort und die Sache zu besprechen, natürlich gemeinsam mit deine Freundin und der Mietvertrag.

Was steht GENAU im MV zu Gartennutzung?

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#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#19
 Von 
chriz1912
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @Job-Center im Mietvertag steht Gartenfläche mit einem Häckchen bei ganz.
Ich bin jetzt wieder in der Wohnung mal sehen was passiert.
Geh Montag erstmal zu unserem Anwalt, mal sehen was der sagt.

MFG tolles forum, schön das man so schnell antwort bekommt.


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#20
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

im Mietvertag steht Gartenfläche mit einem Häckchen bei ganz.

Gibt es auch ein Häckchen mit "Mitbenutzung" die nicht markiert wurde? Wenn so im Mietvertrag steht, man kann nur davon ausgehen der Wohnung mit Garten zur Alleinnutzung vermietet ist. Was das bestätigt auch, ist die nachträgliche Änderung.

Interessant auch zu wissen, ob es um ein Behindertengerechte Wohnung hier geht?

Die Mutter ist 100% behindert und muss wöchentlich, plötzlich von mindesten 8 Besucher unter die Wohnzimmerfenster die sich in ihrer Garten halten und grillen überracht werden, dann muss sie schnell noch im Rollstuhll getragen werden und nach eine andere Zimmer transportiert werden und dort abwarten bis die VIPs Grill-Party vorbei ist. Dann kann sie im Wohnzimmer transportiert werden....

Wie bereits geschrieben, das Hausrecht hat der Mieter, deine Freundin kann morgen zu Polizei gehen oder die StA kontaktieren und über diese Hausverbot mit denen reden, das Erkärungsrecht hat sie hier, das hat mit Rechtsberatung nichts zu tun.

Lass dich nicht beeindrucken von Leute hier die keine eigene Leben haben, rundum die Uhr hier im Forum mit seltsamen Impulse und Reflexen um nur sich bestätigt zu fühlen. Wie Arm!!!!!

Selbstverständlich ist die Spritzung mit Wasser durch z.B. Wasserschaluch nicht strafbar, daher ist das Hausverbot auch -und unter die von dir genannten Umstände- völlig überzogen und dafür keine Polizei oder StA interessieren.

Sag uns morgen was der RA sagt.

















-- Editiert am 23.05.2009 00:38

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#21
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)
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#23
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
chriz1912
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@job-centerGibt es auch ein Häckchen mit "Mitbenutzung" die nicht markiert wurde? Wenn so im Mietvertrag steht, man kann nur davon ausgehen der Wohnung mit Garten zur Alleinnutzung vermietet ist. Was das bestätigt auch, ist die nachträgliche Änderung.

Ja das häckchen gibt es aber bei meiner freundin steht halt Gartenfläche ganz.
Habe heute ein Einschreiben vom Anwalt vom Vermieter bekommen.
Was soll ich bei der Polizei sagen?

Wegen behindertengerecht ist die Wonhnug, aber in der Wohnung kann die Mutter noch selber laufen. nur halt immer ein paar schritte, dann bekommt sie keine luft mehr. Sie hat nur noch 25% lungenvolumen.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Ali Baba
--Manche hier haben demgegenüber doch schon eine ausgewachsene Hacke.--

Hallo Griesgram, mein Beitrag sollte ein Joke sein, du gehst wohl zum Lachen immer in den Keller.

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#27
 Von 
chriz1912
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So steht es im Einschreiben, aber ich habe auf keinen Fall Körperliche Gewalt angewndet. Habe nur den Eimer darüber gekippt.

Gegenstand ist ein Vorfall, bei dem Sie mit körperlicher Gewalt gegen die Mieter meiner Mandantschaft vorgegangen sind. Der Vorfall ereignete sich auf dem Grundstück... Sie haben sich angemaßt, es den Mietern meiner Mandantschaft untersagen zu wollen, wann diese dort grillen bzw. backen.



Sie sind aus keinerlei rechtlichem Gesichtspunkt berechtigt, Anweisungen auf dem Grundstück meiner Mandantschaft zu erteilen. Erst recht haben Sie nicht das Recht, mit körperlicher Gewalt meinen Mandanten, deren Mieter oder sonstige Personen auf dem Grundstück zu bedrohen.





Namens meiner Mandantschaft erteile ich Ihnen hiermit ein



H a u s v e r b o t



für das gesamte Grundstück .... Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Hausverbot kündige ich bereits jetzt an, dass meine Mandantschaft Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten wird. Sie haben sich weder auf dem Grundstück noch in dem dort aufstehenden Haus aufzuhalten


Nochmal ich habe keine Körperliche Gewalt angewendet, und bedroht habe ich sie auch nicht. Die Mutter hat mir mehrmals vor die Brust geschlagen und ist mit einem Stock auf mich losgegangen. Damit hat sie aber nicht geschlagen, da der Sohn sie zurück gehalten hat. Kann ich sie anzeigen, weil sie mich vor die Brust geschlagen hat?


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""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ll

ein hausverbot kann der vermieter nicht einfach ohne grund aussprechen. wenn der mieter den besucher will, kann der v nix tun. er selber war ja nicht an leib oder leben bedroht. wäre mal interessant zu wissen, wie ein richter einen eimer wasser beurteilt, den der besucher aus angst vor feuer ausgekippt hat, beurteilt.

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

@Morti

Du widersprichst Dir selbst.

http://www.123recht.net/doppelvermietung-grundst%C3%BCck__f88865.html

Chriz

Das Garten gehört Euch somít 100%, ich sag Euch weil der MV besteht mit deine Freundin die du immer besuchen muss weil sie natürlich um ihrer Mutter kümmert und sie pflegt, d.h. sie muss oft zu Hause bleiben und somit kann das Besuchrecht nur verstarkt sein. Das Problem mit den Nachbarn enstand auch durch das Doppelvermietung, also der Vermieter hier ist der verursacher. Deine Freundin soll das im Vorfeld mit der Polizei sprechen (MV und die Mutterunterlagen mitnehmen), sodat eine Strafanzeige seitens den Vermieter nicht aufgenommen wird. Ansonsten, kann der Polizei eine Strafanzeige für berechtigt halten, immerhin hat er "gesetzlich" das Hausrecht, die Mieter aber hat das Hausrecht laut die Rechtsprechung, was nicht zählt beim Anzeigen.

Teil der Polizei mit, du wirst machen was dein RA sagt, ob das Hausverbot wirksam ist oder nicht, bis dahin du willst deine Freundin besuchen und helfen.

0x Hilfreiche Antwort

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