Hausverbot? Ex Vermieter will meinem Arbeitgeber und meinem Vermieter in Verbindung setzen

11. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)
Hausverbot? Ex Vermieter will meinem Arbeitgeber und meinem Vermieter in Verbindung setzen

Hallo alle beisammen,

folgende Problemstellung:

Nachdem ich aus einer Mietwohnung ausgezogen (wegen Lärm, Gestank, usw) hat mein Ex Vermieter mir angedroht (nachdem ich über den Anwalt Klage gegen ihn eingereicht eingereicht habe, u.a. wegen Mietwucher, Rückzahlung der Kaution, usw.) sich mit

a) meinem jetzigen Vermieter in Verbindung zu setzen
b) sich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen

und alles möglich ob wahr oder nicht wahr zu verbreiten?

Kann mir jemand sagen welche Straftatbestände hier in Betracht kommen, kommen ihn auf Schmerzensgeld verklagen?

Wie sieht es mit dem Hausverbot aus? Die Wohnung liegt über einem Einkaufszentrum mit PLUS MARKT, Apotheke, Bäckerei, ner Kneipe, Frisör, usw.

Ich hab mal gehört das es halböffentliches Gelände sei, den Zutritt zum Haus kann er mir verwehren, nicht jedoch den Zutritt zu den geschäften und der Kneipe? Oder doch?

Gibt es hier eine rechtliche Grundlage?

Ich wäre Euch für eine Antwort dankbar.

Besten Dank im voraus.

Euer

bad-hombuger

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Du kannst Deinem Vermieter selbstverständlich nicht verbieten, mit diesen Menschen Kontakt aufzunehmen. Ich weiß von was ich spreche, ich denke wir haben den selben Vermieter. :)

Aber Dein Vermieter soll sich warm anziehen. Warst Du ein anständiger Mieter (meiner kassierte auch eine Wuchermiete von mir und hat meine Kaution in sein Vermögen reingesteckt), so kannst Du ihn auf Verleumdung, Rufschädigung, Lügen verbreiten, eventuell auch wegen Existenzschädigung anzeigen. Gewinnst Du die Klage, kannst Du ihn auf Schadenersatz verklagen.

Ich würde an Deiner Stelle mich an den örtliche Mieterverein wenden und dem dortigen Anwalt die Sachlage schildern und durch ihn Deinen Vermieter schriftlich vor den Konsequenzen warnen.

Mein Vermieter weigerte sich z.B. die Bonitätsprüfung für eine neue Wohnung zu unterschreiben, um mir die neue Wohnung zu vermasseln. Ich war ehrlich, erklärte dem neuen Vermieter was für einen A.R.S.*.* von Vermieter ich habe und unterschrieb heute trotz versuchter Sabotage den neuen Mietvertrag.

P.S. Rate mal wo mein Vermieter wohnt? In Bad Homburg. ;)

-- Editiert von Franceska am 11.07.2005 23:14:05

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Franceska,

wir reden von Klaus K. aus Bad Homburg, ich hab über dem Internet Cafe gewohnt, schreib mir mal bitte ne Mail mit deiner Telefonnummer, würd dich gerne mal anrufen:

weiss-net@arcor.de

besten Dank!

Michael

-- Editiert von Bad-homburger am 12.07.2005 23:25:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

zurück zum Rechtlichen:

strafrechtlich: üble Nachrede

zivilrechtlich: Unterlassungsanspruch, § 1004 BGB , evtl. Schadensersatzanspruch

Hausverbot: bzgl. der gewerblichen Räume kann nur der Geschäftsführer oder Bevollmächtigte ein Hausverbot aussprechen

Wuchermiete: warum wurde dann der MietV unterschrieben ?

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