Hausverbot an Verlobten

18. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
VaniWunderlich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverbot an Verlobten

Hallo, ich habe folgendes Problem, mein Vermieter hat meinem Verlobten Hausverbot erteilt, da angeblich öfters Ruhestörung begangen wurde. Dies ist aber eine böse Behauptung meines Nachbarn, für den schon Ruhestörung begangen wird wenn man um 12uhr mittags staubsaugt.
Nun ist meine Frage ob mein Vermieter dazu überhaupt berechtigt ist?

Liebe grüße,
Vanessa

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Hier https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/hausrecht-des-mieters-an-seiner-wohnung-was-sie-duerfen-und-was-sie-dulden-muessen_idesk_PI9865_HI2371611.html oder http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm steht etwas dazu. Es muss schon einiges vorfallen, damit der Vermieter ein Hausverbot gegen Gäste seines Mieters aussprechen kann. Möglich wäre dagegen wohl eine Abmahnung an den Mieter, sofern die Ruhestörung durch den Mieter bzw. dessen Besuch beweisbar ist.

-- Editiert von cauchy am 18.02.2016 20:10

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#2
 Von 
VaniWunderlich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist wirklich nichts schwerwiegendes Vorgefallen. Abmahnung bekam ich auch aber mein Vermieter glaubt mir leider nicht sondern dem Herrn unter mir da diese sehr gut befreundet sind.
Mein verlobter irrt jetzt bei diesen Temperaturen draußen rum und ich bin Plan und hilflos. Was könnte mich erwarten wenn ich ihn gleich einfach rein lasse?
Es ist ja wirklich nichts vorgefallen

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#3
 Von 
VaniWunderlich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wird ja nur behauptet Ruhestörung begangen worden zu sein. Ich bin wirklich hilflos :sad:

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von VaniWunderlich):
Mein verlobter irrt jetzt bei diesen Temperaturen draußen rum und ich bin Plan und hilflos. Was könnte mich erwarten wenn ich ihn gleich einfach rein lasse?

Keiner von uns hat eine Glaskugel. Woher sollen wir wissen, was der Vermieter macht? Das Hausverbot selber ist in der Regel ungültig. Das steht ja bereits in den Links.

Die Abmahnung ist eine andere Geschichte. Notfalls musst du einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragen. Generell soll durch eine Abmahnung der Mieter aufgefordert werden, einen Verstoss gegen mietvertraglichen Pflichten nicht mehr zu begehen. Das Empfangen von Besuch ist erstmal kein Verstoss gegen mietvertragliche Pflichten. Wirst du also in der Abmahnung aufgefordert, deinen Verlobten nicht mehr reinzulassen, so dürfte die Abmahnung in der Regel nicht gültig sein. Wirst du dagegen aufgefordert dafür zu sorgen, dass keine Ruhestörung von deinem Besuch mehr ausgeht, so könnte die Abmahnung wirksam sein (vorausgesetzt, der Vermieter kann die Ruhestörung beweisen).

Sicherheit kann dir im Forum jedoch keiner geben. Das schafft selbst ein Rechtsanwalt nur bis zu einem gewissen Grade.

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#5
 Von 
VaniWunderlich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Gut das keiner Hellsehen kann ist mir bewusst. Jedoch hätte es sein können das jemand weiß ob ich ihn definitiv nicht mehr rein lassen darf oder ob mein Vermieter es halt nicht verbieten darf.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von VaniWunderlich):
edoch hätte es sein können das jemand weiß ob ich ihn definitiv nicht mehr rein lassen darf oder ob mein Vermieter es halt nicht verbieten darf.


Haben wir Dir doch nun auch hinreichend beantwortet.
In der Regel kann der Vermieter KEIN wirksames Hausverbot für den Besuch der Mieter aussprechen, damit er das kann muss etwas schwerwiegendes vorgefallen sein.
Ich an Deiner Stelle würde schleunigst den Verlobten von der Straße in die Wohnung holen und dann "ganz leise" einen Brief an den Vermieter schreiben, dass die Abmahnung unberechtigt ist und du diese als hinfällig ansiehst.

-- Editiert von spatenklopper am 18.02.2016 21:22

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Wieso "irrt Ihr Verlobter" draußen rum, hat er kein eigenes Zuhause?

Wenn dem so ist , dann kommt bald eine Erhöhung der Nebenkosten, wie es aussiehst, mindestens. Denn dann ist es kein Besuch mehr, sondern ein weiterer Mieter .

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von VaniWunderlich):
Abmahnung bekam ich auch aber mein Vermieter glaubt mir leider nicht sondern dem Herrn unter mir da diese sehr gut befreundet sind.


Durch eine Abmahnung soll der Mieter zu einer Verhaltensänderung gebracht werden. Der Vermieter wird in der Regel dem Mieter dann androhen, was passiert, wenn der Mieter dieses Verhalten nicht läßt.

Entweder wird eine Kündigung angedroht oder die Klage auf Unterlassung. Wenn sich der Mieter immer noch nicht so verhält, folgen möglicherweise Konsequenzen. Eben Kündigung oder Unterlassungsklage.

Zitat (von VaniWunderlich):
Es ist wirklich nichts schwerwiegendes Vorgefallen.


Dem entnehme ich, es ist etwas vorgefallen. Ob das Verhalten schwerwiegend ist, kann ich nicht beurteilen. Offensichtlich schwerwiegend genug, dass sich der Vermieter einschaltet und der Verlobte draußen herumirrt.

Dann entscheidet ein Richter, ob das Verhalten des Verlobten zu unterlassen ist (bzw. die Verlobte ihn dazu bringen muss) oder die Kündigung wirksam ist.

Für das Fehlverhalten braucht der Vermieter Beweise. Der Zeuge "Nachbar" ist da nicht ganz übel.

Zitat (von VaniWunderlich):
Ruhestörung begangen wird wenn man um 12uhr mittags staubsaugt.


Wenn es in der Ruhezeit (z.B.Sonntags) geschieht, hat der Nachbar recht. Das ist sogar eine Ordnungswidrigkeit. Erkundigt Euch mal, welche Ruhezeit für Eure Gemeinde gelten. Oder schaut in die Hausordnung, da könnte auch was stehen.

Zitat (von fb367463-2):
Wieso "irrt Ihr Verlobter" draußen rum, hat er kein eigenes Zuhause?

Wenn dem so ist , dann kommt bald eine Erhöhung der Nebenkosten, wie es aussiehst, mindestens. Denn dann ist es kein Besuch mehr, sondern ein weiterer Mieter .


Ist der Verlobte tatsächlich Besuch oder ist er ohne Genehmigung des Vermieters eingezogen?

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#10
 Von 
VaniWunderlich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Er ist nur zu Besuch hier, kann jedoch zur zeit nicht mehr zu seinen Eltern wo er bisher gewohnt hat.Die Ruhestörung War in den Augen meines Nachbars weil er Nachtschicht hatte und ich kurz meine 43qm Wohnung gesaugt habe aber er schlafen wollte. Was ich ja nicht wissen kann... Mit nichts schwerwiegendes meine ich, daß wir weder laut Musik gehört haben noch rum geschrien haben. Es ist ein altes Haus mit dünnen Wänden und meinem Nachbarn passt es schon nicht wenn ich in meiner Wohnung laufe weil er es unten hört.

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von VaniWunderlich):
kann jedoch zur zeit nicht mehr zu seinen Eltern wo er bisher gewohnt hat.


Also doch eingezogen. Ein Besuch hat noch einen anderen festen Wohnsitz.

Zitat (von VaniWunderlich):
Die Ruhestörung War in den Augen meines Nachbars weil er Nachtschicht hatte und ich kurz meine 43qm Wohnung gesaugt habe aber er schlafen wollte.


Kommt eben darauf an, wann gesaugt wurde..... Wie schon geschrieben, es gibt Ruhezeiten und die sind einzuhalten.

Zitat (von VaniWunderlich):
Es ist ein altes Haus mit dünnen Wänden und meinem Nachbarn passt es schon nicht wenn ich in meiner Wohnung laufe weil er es unten hört.


Und jetzt laufen auf 43 qm zwei Personen herum.

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#12
 Von 
VaniWunderlich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich dachte eigentlich das man hier freundliche Hilfe bekommt aber anscheinend habt ihr nix besseres zutun als unfreundlich zu klug*******rn :kotz:

Es geht in keinsterweise darum wieso, weshalb und warum mein Verlobter draußen ist. Sondern meine Frage War lediglich ob mein Vermieter ihm einfach so hausverbot erteilen darf obwohl nichts vorgefallen ist sondern nur mein Nachbar etwas behauptet.
Schade das man hier so unfreundlich behandelt wird! :???:

-- Editiert von VaniWunderlich am 20.02.2016 22:29

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#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass die entsprechenden Antworten ja schon gegeben wurden, ist das ja mal wieder der klassische Fall, wo die Details dann nur so nach und nach ans Licht kommen.

Zitat:
Er ist nur zu Besuch hier, kann jedoch zur zeit nicht mehr zu seinen Eltern wo er bisher gewohnt hat


aha. Und wo wohnt er jetzt?

Und was genau mit dem Verlobten vorgefallen ist, wird wohl auch absichtlich nicht erwähnt, weil sich dann die Beurteilung ja wieder entsprechend ändern könnte.

Die bisher genannten Gründe reichen wahrscheinlich nicht aus. Unerlaubte Inbesitznahme des Eigentums des Vermieters (hier Wohnung) könnte aber eventuell doch für ein Hausverbot ausreichen.

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#14
 Von 
VaniWunderlich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollte ich mir Hilfe in nem forum suchen wenn ich die Hälfte verheimliche? Aber schon traurig das man in verzweifelten Momenten als die Böse dargestellt wird.
Zur Info, mein verlobter ist nun bei seiner Schwester.
Das scheint ja das einzige zu sein was hier interessiert

-- Editiert von VaniWunderlich am 20.02.2016 22:43

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#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von VaniWunderlich):
Sondern meine Frage War lediglich ob mein Vermieter ihm einfach so hausverbot erteilen darf


Der Vermieter "darf" ein Hausverbot erteilen. Die Frage ist, ob er das auch durchsetzen kann und ob es für die Mieterin oder den Verlobten (strafrechtliche oder mietrechtliche) Folgen hat, wenn sich der Verlobte nicht daran hält.


Zitat (von VaniWunderlich):
obwohl nichts vorgefallen ist sondern nur mein Nachbar etwas behauptet.


Je nachdem, was der Nachbar behauptet, rechtfertigt das ein Hausverbot.

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#16
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Woher weiß denn der Nachbar, wer gesaugt hat?

Unabhängig davon dürfte ein einmaliger Verstoß gegen Ruhezeiten noch nicht zu einem berechtigten Hausverbot führen.

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